Pyrotechniker*in
Andere Bezeichnung(en):
Feuerwerker*in
Weiterbildung & Karriere
Pyrotechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten eine gute Möglichkeit sich in relevanten Bereichen weiterzubilden und höher zu qualifizieren.
Außerdem ist für Pyrotechniker*innen der Besuch von facheinschlägigen Seminaren, die Vernetzung bei Veranstaltungen und Kongressen und die Teilnahme an Expert*innennetzwerken (online und offline) eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.
Weiterbildungsbereiche für Pyrotechniker*innen sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
- Pyrotechnik
- Eventmanagement
- Sprengtechnik, Sprengstofftechnik
- Spezialeffekte
- Schall- und Lichteffekte
- Sicherheits- und Brandschutzmaßnahmen
- Chemie und Materialkunde
- rechtliche Rahmenbedingungen
- digitale Steuerungssysteme und Automatisierung
- Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Erste Hilfe und Notfallmedizin
Methodenkompetenzen
- Arbeits- und Betriebssicherheit
- Dokumentation, elektronisches Datenmanagement (EDM)
- Informationsrecherche und Wissensmanagement
- Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement
- Zeitmanagement
Sozialkompetenzen
- Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
- Durchsetzungsvermögen
- interkulturelle Kompetenz
- Kommunikationsfähigkeit
- Kritikfähigkeit
- Kund*innenorientierung
- Teamfähigkeit
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen können Pyrotechniker*innen zu Team- und Projektleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams.
Auch die Spezialisierung auf bestimmte Kund*innengruppen, Produkte, Einsatzgebiete bietet die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und Fachkarriere.
Für die selbstständige Berufsausübung im freien Gewerbe Aufstellen und Abbrennen von Feuerwerken für Dritte ist – über die allgemeinen Voraussetzungen hinaus – lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde erforderlich, für das reglementierte Gewerbe Erzeugung von und Handel mit pyrotechnischen Artikeln ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung notwendig.