Rechtswissenschafter*in

Berufsbeschreibung

Rechtswissenschafter*innen befassen sich im akademisch-wissenschaftlichen Bereich mit allen Aspekten des Rechts (z. B. Rechtsgeschichte, Zivilrecht, Strafrecht, Umweltrecht). Wie Jurist*innen haben sie ein Studium der Rechtswissenschaften/Jus abgeschlossen, arbeiten aber vorwiegend in der Forschung und Lehre an Universitäten und rechtswissenschaftlichen Instituten, während Jurist*innen als Rechtsanwält*innen, Notar*innen, Berater*innen oder in vielfältigen anderen Rollen in der Praxis tätig sind.

Rechtswissenschafter*innen sind meist auf ein bestimmtes juristisches Gebiet spezialisiert, z. B. Verfassungsrecht, Wirtschaftsrecht, Menschenrecht, international vergleichende Rechtswissenschaft und dergleichen. Sie arbeiten sowohl eigenständig aus auch im Team mit Berufskolleg*innen und haben Kontakt mit Studierenden.

Rechtswissenschafter*innen arbeiten in der rechtswissenschaftlichen Forschung und Lehre an Universitäten, Fachhochschulen, aber auch in Rechtsarchiven, bei Ministerien und Gerichten. Im Unterschied zu ihren Berufskolleg*innen, welche als Jurist*innen in der Praxis tätig sind (z. B. als Anwält*innen, Notar*innen oder Unternehmensberater*innen), sind Rechtswissenschafter*innen vorwiegend im akademischen (universitären) Bereich tätig. Sie befassen sich mit den wissenschaftlichen/theoretischen Aspekten z. B. von Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Umweltrecht, Verfassungsrecht, Zivil- und Strafrecht und dergleichen mehr. Auch die Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie sind ein wichtiges Teilgebiet der Rechtswissenschaften.
Rechtswissenschafter*innen führen Studien und Forschungsprojekte durch, betreuen Studierende, halten Vorträge, besuchen Tagungen und Kongresse und publizieren in einschlägigen Fachjournalen.

Wollen Rechtswissenschafter*innen in der Praxis tätig werden, können sie nach Erfüllung von gesetzlich geregelten Zugangsbedingungen und Ablegung von Zusatzprüfungen folgende Berufe ausüben:

  • Richter*innen führen Gerichtsverhandlungen, prüfen die Rechtmäßigkeit der in der Verhandlung vorgebrachten Aussagen und beschließen Gerichtsurteile, die sie auch begründen müssen. Häufig spezialisieren sie sich auf einen Bereich (z. B. Richter*in für Strafsachen, Zivilangelegenheiten, Insolvenzen (Konkursverfahren)).
  • Staatsanwält*innen vertreten den Staat in Strafsachen z. B. bei Drogendelikten, Diebstahl oder Raub. Bei strafrechtlichen Gerichtsverhandlungen übernehmen sie die Rolle des Anklägers / der Anklägerin, der in diesen Fällen der Staat Österreich ist. Privatpersonen werden nicht von Staatsanwält*innen vertreten, sondern von Rechtsanwält*innen.
  • Rechtsanwält*innen vertreten Einzelpersonen, Personengruppen oder Körperschaften (z. B. Firmen) in juristischen Fragen. Ihre Aufgabengebiete reichen von Beratungen beim Abschluss von Verträgen aller Art bis hin zu Vertretungen bei Gerichtsverhandlungen.
  • Notar*innen sind dafür zuständig, dass verschiedene durchgeführte Aktionen und aufgesetzte Verträge und Urkunden auch rechtsgültig ("echt") sind. Sie führen z. B. Grundbucheintragungen durch, beglaubigen Unterschriften und Dokumente (d. h. sie bestätigen deren Echtheit), helfen bei Erbschaftsangelegenheiten, bei Eheverträgen und Scheidungsvergleichen.

Rechtswissenschafter*innen arbeiten mit rechtswissenschaftlichen/juristischen Texten, Handbüchern, Fachjournalen und Fachliteratur wie Gesetzestexte und Gesetzbücher, Verordnungen, Urteilen, Erkenntnissen und Auslegungen, weiters mit juristischen Datenbanken und Archiven. Dazu verwenden sie die üblichen Büro- und Kommunikationsgeräte wie Computer und Laptops, Drucker,  Scanner, Kopier- und Diktiergeräte und führen wissenschaftliche Dokumentationen. Zunehmend kommen in ihrer Arbeit auch KI-gesteuerte Systeme zum Einsatz.

Rechtswissenschafter*innen arbeiten in Büros, Hörsälen und anderen Räumlichkeiten von rechtswissenschaftlichen (universitären) Instituten, Gerichten oder Archiven. Sie arbeiten eigenständig sowie im Team mit Berufskolleg*innen, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und haben Kontakt zu Studierenden.
Weiteres haben sie Kontakt zu Jurist*innen, Richter*innen, Staatsanwält*innen, Rechtsanwält*innen und Notar*innen.

  • rechtswissenschaftliche Forschung durchführen
  • Forschungsprojekte und Studien planen, organisieren, durchführen
  • an Fachtagungen und Konferenzen teilnehmen, Vorträge halten
  • in Fachjournalen publizieren, juristische Fach- und Lehrbücher publizieren
  • Tätigkeiten in der akademischen Lehre: Lehrveranstaltungen vorbereiten, abhalten
  • Studierende betreuen
  • juristische Gutachten erstellen
  • juristische Arbeitsmittel wie z. B. Gesetzestexte und -bücher, Kommentare, höchstrichterliche Urteile, Grundsatzurteile, juristische Datenbanken und dergleichen kennen und verwenden

Rechtswissenschafter*innen arbeiten in der rechtswissenschaftlichen Forschung und Lehre

  • an Universitäten, Fachhochschulen oder anderen rechtswissenschaftlichen Instituten,
  • in Rechtsarchiven und Ministerien,
  • beim Obersten Gerichtshof, Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof.

Rechtswissenschafter*innen sind in der Regel auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert, beispielsweise:

  • Zivilrecht
  • Strafrecht
  • Europarecht
  • Steuerrecht
  • Umweltrecht
  • Wirtschaftsrecht, Internationales Recht
  • Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Judikative Justizanstalt Legislative Oberster Gerichtshof (OGH) Österreichisches Justizsystem Strafgericht Zivilgericht

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