Rechtswissenschafter*innen arbeiten in der rechtswissenschaftlichen Forschung und Lehre an Universitäten, Fachhochschulen, aber auch in Rechtsarchiven, bei Ministerien und Gerichten. Im Unterschied zu ihren Berufskolleg*innen, welche als Jurist*innen in der Praxis tätig sind (z. B. als Anwält*innen, Notar*innen oder Unternehmensberater*innen), sind Rechtswissenschafter*innen vorwiegend im akademischen (universitären) Bereich tätig. Sie befassen sich mit den wissenschaftlichen/theoretischen Aspekten z. B. von Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Umweltrecht, Verfassungsrecht, Zivil- und Strafrecht und dergleichen mehr. Auch die Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie sind ein wichtiges Teilgebiet der Rechtswissenschaften.
Rechtswissenschafter*innen führen Studien und Forschungsprojekte durch, betreuen Studierende, halten Vorträge, besuchen Tagungen und Kongresse und publizieren in einschlägigen Fachjournalen.
Wollen Rechtswissenschafter*innen in der Praxis tätig werden, können sie nach Erfüllung von gesetzlich geregelten Zugangsbedingungen und Ablegung von Zusatzprüfungen folgende Berufe ausüben:
- Richter*innen führen Gerichtsverhandlungen, prüfen die Rechtmäßigkeit der in der Verhandlung vorgebrachten Aussagen und beschließen Gerichtsurteile, die sie auch begründen müssen. Häufig spezialisieren sie sich auf einen Bereich (z. B. Richter*in für Strafsachen, Zivilangelegenheiten, Insolvenzen (Konkursverfahren)).
- Staatsanwält*innen vertreten den Staat in Strafsachen z. B. bei Drogendelikten, Diebstahl oder Raub. Bei strafrechtlichen Gerichtsverhandlungen übernehmen sie die Rolle des Anklägers / der Anklägerin, der in diesen Fällen der Staat Österreich ist. Privatpersonen werden nicht von Staatsanwält*innen vertreten, sondern von Rechtsanwält*innen.
- Rechtsanwält*innen vertreten Einzelpersonen, Personengruppen oder Körperschaften (z. B. Firmen) in juristischen Fragen. Ihre Aufgabengebiete reichen von Beratungen beim Abschluss von Verträgen aller Art bis hin zu Vertretungen bei Gerichtsverhandlungen.
- Notar*innen sind dafür zuständig, dass verschiedene durchgeführte Aktionen und aufgesetzte Verträge und Urkunden auch rechtsgültig ("echt") sind. Sie führen z. B. Grundbucheintragungen durch, beglaubigen Unterschriften und Dokumente (d. h. sie bestätigen deren Echtheit), helfen bei Erbschaftsangelegenheiten, bei Eheverträgen und Scheidungsvergleichen.