Religionslehrer*in (Sekundarstufe)

Berufsbeschreibung

Religionslehrer*innen in der  Sekundarstufe sind ausgebildet als Lehrer*in für die Sekundarstufe - Allgemeinbildung mit dem Ausbildungsschwerpunkt Religion. Sie unterrichten das Fach Religion an Schulen der  Sekundarstufe (insb. Mittelschulen, Allgemeinbildende höhere Schulen, berufsbildende mittlere und höhere Schulen) entsprechend ihrer jeweiligen Religion bzw.  Konfession. In ihrem Unterricht lehren sie wesentliche Glaubensinhalte und geben den Schüler*innen Einblick in verschiedene religiöse und ethische Themen. Neben konkretem Wissen vermitteln Religionslehrer*innen auch soziale Kompetenzen und leisten Erziehungsarbeit. Ferner organisieren sie Exkursionen, Feste und andere Aktivitäten und stehen in Kontakt mit den Erziehungsberechtigten.

Religionslehrer*innen in der Sekundarstufen unterrichten von der 5. bis zur 13. Schulstufe nach den aktuellen Lehrplänen wichtige Glaubensinhalte ihrer Religion bzw.  Konfession und Inhalte verschiedener religiöser Themen. Neben der Wissensvermittlung steht die Beschäftigung mit ethischen und gesellschaftlichen Themen im Mittelpunkt des Unterrichts. Dadurch bieten Religionslehrer*innen den Schüler*innen Möglichkeiten der persönlichen Orientierung und Sinnfindung und stellen einen Raum zur Verfügung, in dem die Fähigkeit zu Toleranz, Verständigung und  Solidarität erprobt werden kann.

Religionslehrer*innen fördern auch soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein der Schüler*innen und leiten sie zu selbstständigem und kritischem Denken an. Religionsunterricht findet für die unterschiedlichen christlichen Konfessionen ebenso statt wie islamischer und jüdischer Religionsunterricht.

Religionslehrer*innen bereiten den Unterricht durch die Auswahl geeigneter didaktischer Methoden und entsprechender Unterrichtsmaterialien und -medien (Schulbücher, Lehrfilme, aktuelle Publikationen, Internetanwendungen und -recherche etc.) vor. Sie vermitteln den Lehrstoff entsprechend den geltenden Lehrplänen und dem Wissensstand der Schüler*innen und nehmen auf aktuelle, kulturelle und gesellschaftspolitische Problemstellungen Bezug.

Religionslehrer*innen beobachten das Verhalten und die Mitarbeit der Schüler*innen im Unterricht sowie die Leistung bei schriftlichen oder mündlichen Arbeiten wie Referaten oder Tests und führen Aufzeichnungen darüber. So erhalten sie einerseits ein Gesamtbild über das erworbene Wissen und andererseits über die Interessen, Talente und Fähigkeiten, aber auch Schwächen der einzelnen Schüler*innen.

Ergänzend zum Unterricht erstellen Religionslehrer*innen lang- und kurzfristige Planungen für ihre Schulstunden, verwalten Unterrichtsmittel und Bibliotheken, planen Exkursionen, Feste oder andere Aktivitäten und führen diese durch und betreiben Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem nehmen sie an Konferenzen ihrer Schule und an Fortbildungsveranstaltungen teil und beraten Erziehungsberechtigte in pädagogischen Belangen im Rahmen von Elternabenden, Sprechstunden oder Sprechtagen. Sie übernehmen gegebenenfalls auch Sonderaufgaben, etwa als Vertrauenslehrer*innen oder Schüler- und Bildungsberater*innen, wozu sie in der Regel eine Zusatzausbildung bzw. Schwerpunktsetzung während der Ausbildung benötigen.

Religionslehrer*innen in der  Sekundarstufe arbeiten eng mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben daher eine nicht zu unterschätzende Vorbildwirkung. Deshalb ist es wichtig, dass sie Handlungen und Aussagen überlegt einsetzen und auf ein gepflegtes Erscheinungsbild und eine gepflegte Sprache achten.

Sie verwenden verschiedene Unterlagen und Lehrmittel wie z. B. Schulbücher, eigene Ausarbeitungen, Texte, Artikel, Lexika, Filme, Internettools und -anwendungen (Lernsoftware, e-Learning-Programme, Apps, Quiz-Plattformen, Microlearning-Tools). Dazu und für eigene Recherchearbeiten setzen sie Computer/Laptops und Smartphones ein.
Außerdem führen sie Klassenbücher und Aufzeichnungen über ihre Schüler*innen.

Religionslehrer*innen in der  Sekundarstufe arbeiten in den Klassenzimmern und Konferenzräumen der Schule, an der sie tätig sind. Sie unterrichten Kinder und Jugendliche in der  Sekundarstufe von der 5. bis zur 13. Schulstufe. Gegebenenfalls arbeiten sie im Unterricht mit Berufskolleg*innen bzw. im Schulgemeinschaftsausschuss mit anderen Lehrer*innen, Schülervertreter*innen und Elternvertreter*innen zusammen. Weiters haben sie Kontakt mit den Erziehungsberechtigten ihrer Schüler*innen sowie mit Mitarbeiter*innen der Schulverwaltung, Schulpsycholog*innen, Sozialpädagog*innen, Kolleg*innen im Unterricht (z. B. Begleitlehrer*in / Integrationslehrer*in) oder Jugendämtern und anderen sozialen Einrichtungen.

Religionslehrer*innen habe grundsätzlich geregelte Arbeitszeiten während der Unterrichtstage, müssen aber für Vorbereitungs- und Korrekturarbeiten auch zu Haus arbeiten, zum Teil am Abend und an Wochenenden. Der Beruf kann psychisch sehr anspruchsvoll sein, da Lehrer*innen mit den unterschiedlichsten persönlichen und sozialen Problemen der Schüler*innen konfrontiert werden.

  • unterrichten, d. h. die didaktisch aufbereiteten Fachinhalte vermitteln, die Schüler*innen zur kritischen Auseinandersetzung mit den Inhalten anleiten und motivieren
  • den Unterricht im Rahmen des vorgegebenen Lehrplanes planen, die Unterrichtsmethoden und -materialien auswählen
  • den ausgewählten Unterrichtsstoff und die benötigten Unterrichtsmaterialien auf- und vorbereiten, die Unterrichtseinheiten vor- und nachbereiten
  • die Kinder und Jugendliche individuell fördern
  • Tests, Wiederholungen und Prüfungen erstellen, korrigieren und besprechen
  • Schüler*innenleistungen und -verhalten laufend beobachten und Aufzeichnungen darüber führen
  • Zeugnisse ausstellen bzw. verbale Beurteilungen formulieren
  • den Unterricht evaluieren
  • Projekte, Lehrausgänge, Feste etc. organisieren und durchführen
  • Kontakte zu den Erziehungsberechtigten pflegen (Sprechstunden, Sprechtage, Elternabende)
  • administrative Tätigkeiten, wie z. B. Klassenbücher führen und Schüler*innendaten verwalten
  • an Konferenzen und Besprechungen teilnehmen
  • in der Öffentlichkeitsarbeit und an der Schulentwicklung mitarbeiten

Schulen der Sekundarstufe I und II:

  • Mittelschulen und Allgemeinbildende Höhere Schulen (AHS) - Unterstufe sowie Sonderformen; von der 5. bis 8. Schulstufe
  • Polytechnische Schulen, 9. Schulstufe
  • Berufsbildende Mittlere und Höhere Schulen (BMS, BHS), AHS-Oberstufen sowie Berufsschulen; von der 9. bis 13. Schulstufe

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 E-Learning Ethik Exkursion Haddsch Jom Kippur Konfession Pädagogik Solidarität