Rettungsfahrer*in

Andere Bezeichnung(en):
Einsatzfahrer*in, Einsatzlenker*in

Ausbildung

Die Ausbildung zum/zur Rettungsfahrer*in erfolgt bei der jeweiligen Rettungsorganisation intern und setzt eine Ausbildung zum/zur Sanitäter*in voraus, stellt also eine Weiterentwicklung von Rettungssanitäter*innen oder Notfallsanitäter*innen dar.
Weitere Voraussetzungen sind der Führerschein B und lange unfallfreie Fahrpraxis. In der Regel werden auch Ortskenntnis, technisches Verständnis und eine längere Zugehörigkeit zur jeweiligen Rettungsorganisation vorausgesetzt.

Je nach Fahrzeugklasse (Krankentransportwagen, Rettungstransportwagen, Notarzteinsatzfahrzeug usw.) sind dann unterschiedliche Schulungen und Praxisfahrten erforderlich.

Nähere Informationen über Ausbildung, Tätigkeiten und Beruf der Sanitäter findest du im Sanitätergesetz (BGBl Nr. 30/2002).