Richter*in

English: Judge

Berufsbeschreibung

Richter*innen leiten Gerichtsverhandlungen und fällen Urteile. Sie sorgen für die Rechtsprechung in den Bereichen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit sowie in der Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit. Richter*innen arbeiten an ordentlichen Gerichten und Verwaltungsgerichten. Sie arbeiten unabhängig, eigenständig und eigenverantwortlich und haben Kontakt mit Berufskolleg*innen und verschiedenen juristischen Fachkräften, z. B. mit Rechtsanwält*innen, Staatsanwält*innen, Gerichtsvollzieher*innen oder Diplomrechtspfleger*innen.

Richter*innen leiten Gerichte und haben als Staatsbeamt*innen eine Sonderstellung: Sie sind unabhängig, unabsetzbar, unversetzbar und nur dem Gesetz unterworfen.

Die wichtigste Tätigkeit von Richter*innen ist das Fällen von juristischen Urteilen. Sie sind dabei in der Regel auf verschiedene Bereiche spezialisiert z. B. auf Zivilrechtsverfahren (Vertragsverletzung, Unterhaltsstreitigkeiten, Konkurs und Ausgleich usw.), Strafrechtsverfahren (Einbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung usw., bis hin zum Mord), Verwaltungs- und Verfassungsrechtsverfahren.

Im Bereich der Strafgerichtsbarkeit sind Richter*innen auch als Untersuchungsrichter*innen tätig. Bevor sie ein Verfahren einleiten bzw. einen Prozess eröffnen, prüfen und klären die Richter*innen zuerst den juristischen Sachverhalt. Dazu studieren sie Akten, Zeug*innenaussagen, Protokolle der Exekutivbeamt*innen, holen Gutachten ein und befragen Sachverständige. Weiters prüfen sie die Beweislage, die Beweismittel und stellen deren Wahrheitsgehalt fest.

Im Außerstreitrecht entscheiden Richter*innen z. B. über den Einsatz von Erwachsenenvertreter*innen, führen Verlassenschaftsverfahren (Erbschaftsverfahren) durch oder setzen den Unterhaltsanspruch von Minderjährigen fest.

Bei der Prozessführung wenden Richter*innen die bestehenden Gesetze an und fällen auf deren Grundlage ein Urteil in dem sie Geld- und Freiheitsstrafen verhängen oder Beschuldigte (Angeklagte) freisprechen. Sie legen ihr Urteil schriftlich fest und müssen den Urteilsspruch begründen, damit dieser bei einer etwaigen Anfechtung von einem höheren Gericht (in nächster Instanz) überprüft werden kann.

Richter*innen lesen und bearbeiten Gerichtsakten. Sie arbeiten mit Gesetzbüchern, Verordnungen und Richtlinien sowie mit juristischen Materialien und Unterlagen (z. B. Handbücher, Lexika, Anträge, Stellungnahmen, Protokolle, Bescheide, Urteile). Sie führen Datenbanken, Karteien sowie Dokumente und Protokolle von Prozessen. Dazu verwenden sie die üblichen Büro- und Kommunikationsgeräte wie Computer und Laptops, Drucker,  Scanner, Kopiergeräte und (Mobil-)Telefone.

Richter*innen arbeiten in den Büroräumen und Gerichtssälen von z. B. Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichten. Sie arbeiten mit Berufskolleg*innen, Verwaltungsbeamt*innen und verschiedenen Fachkräften des Gerichts zusammen, z. B. Diplomrechtspfleger*innen, Gerichtsvollzieher*innen, Notar*innen.

Im Rahmen von Gerichtsprozessen haben sie Kontakt zu den Streitparteien, zu Ankläger*innen und Angeklagten und deren gesetzlichen Vertreter*innen, den Rechtsanwält*innen und Staatsanwält*innen sowie zu Zeug*innen, Sachverständigen und Gutachter*innen. Bei bestimmten Delikten arbeiten Richter*innen außerdem eng mit Schöff*innen (Laienrichter*innen) und Geschworenen zusammen.

  • Akten des zur Entscheidung anstehenden Falles überprüfen, Sachverhalte feststellen
  • Beweise aufnehmen, z. B. Zeug*innenbeweise, Sachverständigenbeweise
  • Urteile und Strafmaß festlegen, verkünden und begründen (mündlich und schriftlich)
  • Zivilprozesse, Exekutions- und Insolvenzfälle bearbeiten
  • juristische Entscheidungen anhand von Rechtsgrundlagen (Gesetzestexte, Verordnungen) treffen
  • Anträge, Eingaben, Beschwerden, Ein- und Widersprüche bearbeiten
  • Sachverhalte aufklären, Tatbestände feststellen, Fristen berechnen
  • Verhandlungen anberaumen und vorbereiten
  • Verhandlungen führen
  • Zeug*innen und Sachverständige befragen
  • mit Schöff*innen und Geschworenen zusammenarbeiten und diese einweisen; mit Schöff*innen Urteil beratschlagen und Strafmaß festlegen
  • administrative und organisatorische Aufgaben wahrnehmen, z. B. Archive verwalten, Datenbanken, Dokumente, Protokolle führen

Richter*innen arbeiten an

  • ordentlichen Gerichten, d. h. Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichten oder dem Obersten Gerichtshof, oder
  • Verwaltungsgerichten, d. h. Landes- und Bundesverwaltungsgerichten, dem Bundesfinanzgericht, dem Verwaltungs- oder dem Verfassungsgerichtshof.

Offene Stellen werden in der Jobbörse der Republik Österreich ausgeschrieben.

Aufgrund der Fülle an gesetzlichen Bestimmungen kommt es auch im Beruf Richter*in zu einer zunehmenden Spezialisierung, z. B. auf:

  • Strafrichter*in
  • Zivilrichter*in
  • Familienrichter*in (Pflegschaftsrichter*in)
  • Arbeits- und Sozialrichter*in
  • Exekutionsrichter*in
  • Insolvenzrichter*in

Informationen zu diesen Spezialisierungen findest du z. B auf den Seiten der Vereinigung der Österreichischen Richterinnen und Richter.

Whatchado Video-Interviews