Säckler*in (Lederbekleidungserzeuger*in)

Weiterbildung & Karriere

Weiterbildung und der Erwerb von Spezialkenntnissen verbessern die Beschäftigungsmöglichkeiten für Säckler*innen. Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche betreffen z. B.:

  • Spezielle Arbeitsbereiche (z. B. Design, Schnittzeichnen und -konstruktion, Modezeichnen)
  • Technische Kurse (Produktionstechnik, Maschineneinstellkurse)
  • EDV (EDV-Anwenderkenntnisse, CAD, CIM)
  • Qualitätssicherung
  • REFA-Technik und Arbeitsvorbereitung
  • Fremdsprachen

Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bietet neben Kursen zur Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung berufsspezifische Weiterbildungskurse (z. B. Schnittkonstruktion) an. Die Künstlerische Volkshochschule bietet Kurse für Mode- und Schnittzeichnen an. Bei der Anschaffung von CAD-Systemen finden zumeist Einschulungskurse der Herstellerbetriebe statt.

Der Besuch von Textilmessen und Modeschauen ermöglicht Weiterbildung hinsichtlich neuer internationaler Entwicklungen auf dem Modesektor.

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: individuell

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss

Meister*in für das Handwerk der Säckler*innen (Lederbekleidungserzeugung)

Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Säckler*in (Lederbekleidungserzeugung)

Beschreibung

Das Handwerk der Säckler*in (Lederbekleidungserzeugung) ist ein mit dem Handwerk Kürschner*in verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Zusatzinfo

Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg

Tel.: +43 (0)66 88 88 -320
E-Mail: lehrlingsstelle@wks.at
Internet: https://www.wko.at/weiterbildung/meisterpruefung-befaehigungspruefung