Weiterbildung & Karriere
Weiterbildung und der Erwerb von Spezialkenntnissen verbessern die Beschäftigungsmöglichkeiten für Säckler*innen. Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche betreffen z. B.:
- Spezielle Arbeitsbereiche (z. B. Design, Schnittzeichnen und -konstruktion, Modezeichnen)
- Technische Kurse (Produktionstechnik, Maschineneinstellkurse)
- EDV (EDV-Anwenderkenntnisse, CAD, CIM)
- Qualitätssicherung
- REFA-Technik und Arbeitsvorbereitung
- Fremdsprachen
Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bietet neben Kursen zur Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung berufsspezifische Weiterbildungskurse (z. B. Schnittkonstruktion) an. Die Künstlerische Volkshochschule bietet Kurse für Mode- und Schnittzeichnen an. Bei der Anschaffung von CAD-Systemen finden zumeist Einschulungskurse der Herstellerbetriebe statt.
Der Besuch von Textilmessen und Modeschauen ermöglicht Weiterbildung hinsichtlich neuer internationaler Entwicklungen auf dem Modesektor.
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: individuell
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss
Meister*in für das Handwerk der Säckler*innen (Lederbekleidungserzeugung)
Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Säckler*in (Lederbekleidungserzeugung)
Beschreibung
Das Handwerk der Säckler*in (Lederbekleidungserzeugung) ist ein mit dem Handwerk Kürschner*in verbundenes Gewerbe.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Zusatzinfo
Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.
Suchmöglichkeiten & Weiterbildungsdatenbanken