Voraussetzung für eine Tätigkeit als Schulwart*in sind der Abschluss der Pflichtschule und die österreichische Staatsbürgerschaft. Allerdings ist eine handwerkliche Berufsausbildung von Vorteil (z. B. diverse Lehrberufe).
Die Einschulung erfolgt in der Regel durch den/die Dienstvorgänger*in, die endgültige Einstellung erfolgt nach einem Probemonat.