Taxifahrer*in

Andere Bezeichnung(en):
Taxilenker*in

Weiterbildung & Karriere

Für Taxifahrer*innen ist es sinnvoll immer am neuesten Stand der technischen Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen und die Methodenkompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI) oder das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten sowohl im kaufmännischen wie auch im technischen Bereich Weiterbildungsmöglichkeiten an, die auch für Taxifahrer*innen relevant sein können. Vergleiche dazu beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs) sowie Werkmeisterschulen für Berufstätige. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Wichtige Weiterbildungsbereiche für Taxifahrer*innen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • Kfz-Technik
  • Kfz-Elektronik
  • Wartung und Reparatur
  • Fahrsicherheit

Methodenkompetenzen

  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

Sozialkompetenzen

  • Kommunikationsfähigkeit
  • Kund*innen/Serviceorientierung

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung könne Taxifahrer*innen zu Teamleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams, oder sie können als oder als Fahrlehrer*in tätig werden.

Eine selbstständige Berufsausübung ist beispielsweise im Rahmen eines reglementierte Gewerbes möglich - siehe Menüpunkt Selbständigkeit.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: mind. 35 UE

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Grundqualifikation Berufskraftfahrer*in Personenbeförderung oder
  • Erwerb der Lenkberechtigung der Klasse D vor dem 10.09.2008
  • Berufskraftfahrer*innen, die ihre Lenkberechtigung der Klasse D nach dem 09.09.2008 erworben haben, müssen zuerst den Nachweis der Grundqualifikation mittels Prüfung erbringen und danach in Folge alle 5 Jahre die Weiterbildung besuchen. Alle Lenker*innen, die den Führerschein vor dem 10.09.2008 erworben haben, können sofort die Weiterbildung besuchen.

Abschluss:

Gesetzlich vorgeschriebener Qualifizierungsnachweis (5 Jahre Gültigkeit)

Info:

Hinweise: Seit September 2009 müssen Berufskraftfahrer*innen im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werksverkehr alle 5 Jahre eine mind. 35-stündige Weiterbildung absolvieren. Wird die Weiterbildung nicht im vorgegebenen Zeitraum absolviert, bleibt zwar der Führerschein gültig, die Berufsausübung ist aber nicht mehr möglich.

Zielgruppe: Lenker*innen von Bussen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen

Dauer: unterschiedlich je nach BFI-Anbieter: gesamt mindestens 35 UE

Kosten: unterschiedlich je nach BFI-Anbieter: gesamt ca. EUR 600,00 - EUR 640,00

Inhalte:

  • Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln (kinematische Kette, Kraftstoffverbrauch, Ladungssicherung, Sicherheit der Fahrgäste)
  • Anwendung der Vorschriften (sozialrechtliche Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr)
  • Risiken des Straßenverkehrs
  • Richtiges Verhalten bei Notfällen
  • Kenntnisse des wirtschaftlichen Umfelds des Personenkraftverkehrs und der Marktordnung

BFI Burgenland - Bildungszentrum Eisenstadt
Wiener Straße 7
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)2682 / 757 54 -0
E-Mail: buero-es@bfi-burgenland.at
Internet: https://www.bfi-burgenland.at/ueber-uns/standorte/bfi-eisenstadt.html

BFI Burgenland - Bildungszentrum Oberwart
Grazerstraße 86
7400 Oberwart

Tel.: +43 (0)3352 / 389 80 - 0
E-Mail: info@bfi-burgenland.at
Internet: https://www.bfi-burgenland.at/ueber-uns/standorte/bfi-oberwart.html

Schwerpunkte:

Berufsreifeprüfung - Lehre mit Matura - Sozial- und Berufspädagogik - EDV - Sprachen - Transport und technische Dienstleistungen


BFI Oberösterreich - Standort Linz
Raimundstraße 3
4021 Linz

Tel.: +43 (0)810 / 004 005
Fax: +43 (0)732 / 69 22 -5724
E-Mail: service.linz@bfi-ooe.at
Internet: https://www.bfi-ooe.at

BFI Steiermark - Bildungszentrum Graz Süd
Paula-Wallisch-Straße 8
8055 Graz

Tel.: +43 (0)5 7270 2302
E-Mail: grazsued@bfi-stmk.at
Internet: https://www.bfi-stmk.at/kontakt/bildungszentrum-graz-sued.html

BFI Tirol - Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 7
6010 Innsbruck

Tel.: +43 (0)512/59 6 60-0
Fax: +43 (0)512/59 6 60-27
E-Mail: info@bfi-tirol.at
Internet: https://www.bfi.tirol/

BFI Wien
Alfred-Dallinger-Platz 1
1030 Wien

Tel.: +43 1 811 78 -10100
Fax: +43 1 811 78 -10111
E-Mail: information@bfi.wien
Internet: https://www.bfi.wien

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: abhängig vom Anbieter

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Für den Lehrgang sind keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich; für die Anmeldung des Gewerbes jedoch sehr wohl.
  • Mindestalter: 18 Alter

Abschluss:

Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

Berechtigungen:

Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.

Info:

Hinweis: Je nach Bundesland werden die kaufmännisch-rechtlichen Inhalte und / oder fachspezifischen Gegenstände der Eignungsprüfung modular oder als Gesamtkurs angeboten. Weiters werden die Inhalte für die Personenbeförderung im Pkw und / oder Bus getrennt oder kombiniert angeboten.

Dauer: Je nach WIFI Angebot (modular oder Gesamtkurs, mit oder ohne Bus) zw. 34 LE bis zu 144 LE

Kosten: je nach Angebot: ca. EUR 450,00 (je Modul) - ca. EUR 1.800,00 (Gesamtkurs)

Zielgruppe: Personen, die sich auf die Befähigungsprüfung für Personenbeförderung mit Pkw bzw. Pkw und Bus vorbereiten möchten

Inhalte für den fachspezifischen Teil:

  • Kalkulation, Umsatzsteuerberechnung
  • Unternehmensorganisation, Betriebsführung
  • EU-Recht, Beförderungsbedingungen
  • Berufszugang, Gewerberecht
  • Gelegenheitsverkehrsrecht
  • Betriebsordnungen, Tarife, Kraftfahrlinienrecht
  • Reisebüros, Gesellschaftsrecht, Versicherungsrecht
  • Arbeitnehmerschutz-und Arbeitszeitrecht sowie Kollektivverträge
  • Steuerrecht, grenzüberschreitender Verkehr
  • techn. Normen und techn. Betrieb
  • Straßenverkehrssicherheit, Telematik

WIFI Burgenland
Robert-Graf-Platz 1
7000 Eisenstadt

Tel.: +43 (0)5 909 07 -2000
Fax: +43 (0)5 909 07 -5115
E-Mail: info@bgld.wifi.at
Internet: https://www.bgld.wifi.at/

WIFI Niederösterreich
Mariazeller Straße 97
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -20000
E-Mail: kundenservice@noe.wifi.at
Internet: https://www.noe.wifi.at/

WIFI Oberösterreich
Wiener Straße 150
4021 Linz

Tel.: +43 (0)5 7000 -77
Fax: +43 (0)5 7000 -7609
E-Mail: kundenservice@wifi-ooe.at
Internet: http://www.wifi-ooe.at

WIFI Salzburg
Julius-Raab-Platz 2
5020 Salzburg

Tel.: +43 (0)662 / 88 88 -411
Fax: +43 (0)662 / 88 32 14
E-Mail: info@wifisalzburg.at
Internet: https://www.wifisalzburg.at/

WIFI Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 / 602 -1234
Fax: +43 (0)316 / 602 -301
E-Mail: info@wifi.wkstmk.at
Internet: https://www.stmk.wifi.at

WIFI Tirol
Egger-Lienz-Straße 116
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7000
Fax: +43 (0)5 90 905 -57777
E-Mail: info@wktirol.at
Internet: http://www.tirol.wifi.at

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 60 Lehreinheiten

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Den Kurs kann jeder am Taxi- und Mietwagengewerbe Interessierte besuchen. Zur Erlangung des Gewerbescheins für das Personenbeförderungsgewerbe sind neben dem Nachweis des Konzessionsprüfungszeugnisses auch der Nachweis einer mindestens 3-jährigen Tätigkeit durch die Sozialversicherungsbestätigung und entsprechende Dienstzeugnisse erforderlich. Für die Erlangung der Konzession für das Personenbeförderungsgewerbe ist eine EWR-Staatsbürgerschaft notwendig.

Abschluss:

Zeugnis. Die Befähigungsprüfung wird von der Wirtschaftskammer durchgeführt.

Berechtigungen:

Die KursteilnehmerInnen erwerben die Voraussetzungen, zur Befähigungsprüfung im Personenverkehr (Taxi- und Mietwagengewerbe mit PKW, eingeschränkt für das Gästewagen-Gewerbe mit Omnibussen, sowie in Wien: Fiaker-Gewerbe) anzutreten; nach erfolgreich abgelegter Prüfung sowie Absolvierung der Ausbilderprüfung gem. § 29 Berufsausbildungsgesetz bzw. Unternehmerprüfung sind die AbsolventInnen zur selbstständigen Berufsausübung berechtigt.

Info:

Kosten: EUR 860,00

Zielgruppe: TaxilenkerInnen, die sich als Taxi- oder MietwagenunternehmerInnen selbstständig machen möchten

Inhalte:

  • modernes Personalmanagement – Personalbeschaffung, Personalauswahl, Personalführung
  • die Wirtschaftskammer als gesetzliche Interessenvertretung
  • bürgerliches Recht – Grundlagen für Rechtsgeschäfte, Innehabung, Besitz und Eigentum, Vertragsarten, Absicherung von Verträgen, Gewährleistung, Schadenersatz, Verzug, Geltendmachung von Forderungen, Konsumentenschutz, E-Commerce, Erbrecht
  • Unternehmensrecht und Wettbewerbsrecht – Unternehmerbegriff, Rechtsformen, Firmenbuch, Informationspflichten
  • Gesellschaftsrecht – Gesellschaftsformen
  • Wechsel und Scheck
  • Insolvenzrecht – Ausgleich und Konkurs, Aufgaben des Masseverwalters/der Masseverwalterin
  • Versicherungsrecht – Über-, Doppel- und Unterversicherung, Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Betriebsversicherungen
  • Gewerberecht – Einteilung der Gewerbe, Voraussetzungen für die Gewerbeausübung, Befähigungsnachweis, Gewerbeausübung durch Gesellschaften, Gewerbeausübung als persönliches Recht, Standort, Umfang der Gewerbeberechtigung, Betriebsanlagengenehmigung, Behörden und Verfahren
  • Arbeitsrecht und Sozialrecht – gesetzliche Vorschriften, Gewohnheitsrecht, Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen, Begründung von Dienstverhältnissen, Beendigung von Dienstverhältnissen, Arbeitnehmerschutz
  • Sozialversicherungsrecht – Pflichtversicherung nach Allgemeinem Sozialversicherungsgesetz (ASVG), Versicherungspflicht nach gewerblichem Sozialversicherungsgesetz (GSVG), Arten von Pensionen
  • Steuerrecht – Einkommensteuer, Arten und Ermittlung der Einkünfte, Einkommen, Steuererklärung, Steuerbescheid und Vorauszahlung bei der Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe (NoVA), lohnabhängige Steuern und Abgaben
  • Barbewegungsverordnung – Einzelaufzeichnungspflicht, vereinfachte Losungsermittlung
  • Gelegenheitsverkehrsgesetz und Berufszugangsverordnung
  • Betriebsordnung – Voraussetzungen für LenkerInnen im Fahrdienst und Taxigewerbe
  • Tarife und Verrechnung
  • Organisation von Verkehrsdiensten
  • Fernmeldewesen und Funkwesen
  • Kraftfahrgesetz – Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen, Bauart und Ausrüstung der Kraftfahrzeuge (Kfz) und Anhänger, Zulassung, Kennzeichen, Überprüfung und Begutachtung der Kfz und Anhänger, Pflichten der Kfz-LenkerInnen und der ZulassungsbesitzerInnen, Verwendung von Sicherheitsgurten
  • Straßenverkehrsordnung – Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Vertrauensgrundsatz, Verhalten bei Verkehrsunfällen, Fahrregeln, Halten und Parken, bevorzugte Straßenbenutzer, Regelung und Sicherung des Verkehrs
  • Führerscheingesetz – Erteilen und Entziehen der Berechtigung zum Lenken von Kfz, Vormerksystem, Rechtsfolgen nach schweren Übertretungen der Verkehrsbestimmungen
  • Kollektivvertrag für das Personenverkehrsgewerbe mit Pkw
  • Unfallverhütung und Hilfeleistung bei Unfällen
  • Verkehrsgeografie – Überblick Europa, Verkehrsnetz in Österreich, Grenzübergänge, Flughäfen
  • Grenzüberschreitender Verkehr – grenzüberschreitender Verkehr mit Mietwagen und Taxis, Schengen, Bestimmungen beim Grenzübertritt, Checkliste für Auslandsfahrten
  • Kalkulation – Selbstkostenrechnung im Taxi- und Mietwagengewerbe, Fahrzeugkalkulation, Datenerfassung und Durchführung der Berechnung im Detail

WIFI Wien
Währinger Gürtel 97
1180 Wien

Tel.: +43 (0)1 / 476 77 -5555
Fax: +43 (0)1 / 476 77 -5588
E-Mail: Kundenservice@wifiwien.at
Internet: https://www.wifiwien.at/