Textilreiniger*in (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
früher: Chemischputzer*in

English: Textile cleaner

Weiterbildung & Karriere

Textilreiniger*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Für Textilreinigerinnen*innen gibt es nur relativ wenige fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI), bieten insbesondere in vielen relevanten kaufmännischen Themenbereichen (z. B. Betriebsführung, Rechnungswesen, Verkauf und Marketing) Kurse und Lehrgänge an.

Zur Vermittlung von Anwendungskenntnissen neuer Techniken (z. B. Software für Gestaltung der Muster) oder Maschinen (z. B. digitale Steuerung) bieten viele Herstellerfirmen eigene Schulungen an.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an Berufsbildenden Höheren Schulen, insbesondere an Bundeslehranstalten für Mode.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insbesondere Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterbildungsbereiche für Textilreiniger*innen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • neue Reinigungsverfahren
  • neue Textilien (synthetische Textilien, Veredelungen)
  • Veredelungsmethoden (z. B. Imprägnierung)
  • Maschinenrüsten, -einstellen, -umstellen
  • Maschinenführung, Maschinensteuerung
  • digitale Maschinensteuerung
  • Prozessautomatisierung
  • Prozessoptimierung
  • ökologische, nachhaltige und energieeffiziente Reinigung und Veredelung
  • Abfall- und Abwassermanagement
  • Umwelttechnik, Umweltschutz
  • Betriebsführung
  • Handel und Vertrieb von Textilien
  • Umgang mit digitalen Büroanwendungen und Tools
  • Fremdsprachen (vor allem Fachenglisch aber auch osteuropäische Sprachen)
  • Datensicherheit, Datenschutz

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung, Arbeitsorganisation
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Dokumentation, elektronisches Datenmanagement (EDM)
  • Prozessmanagement
  • Projektmanagement
  • Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
  • Termin- und Zeitmanagement

Sozialkompetenzen:

  • Führungskompetenz (Leadership)
  • interkulturelle Kompetenzen
  • Kund*innen-, Serviceorientierung
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Umweltbewusstsein

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z. B. Meisterprüfung) können Textilreiniger*innen zu Team-, Schichtleiter*innen, Vorarbeiter*innen oder zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum/zur Lehrlingsausbilder*in ist eine Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung und Entwicklung in eine Expert*innenrolle (z. B. ökologisch nachhaltige Reinigung, Veredelung) möglich. Auch die Spezialisierung auf bestimmte Branchenbereiche (z. B. Hotelwäsche, Industriewäsche, Krankenhauswäsche) bietet die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und Fachkarriere.

Die Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung besteht vor allem im Rahmen des Handwerks der Textilreiniger*innen. Dazu ist die Ablegung der Meisterprüfung erforderlich.

WKO Bildungspfade

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Textilreiniger*in ist derzeit folgender Bildungspfad beschrieben:

Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: individuell

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss

Meister*in für das Handwerk der Textilreiniger*in

Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Textilreiniger*in

Beschreibung

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Das Modul 1 ist ein einheitlicher Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Textilreiniger (BGBl Nr. 346/1991)

Zusatzinfo

Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Niederösterreich
Landsbergerstraße 1
3100 St. Pölten

Tel.: +43 (0)2742 / 851 -17800
E-Mail: meisterpruefung@wknoe.at
Internet: https://www.wko.at/weiterbildung/meisterpruefung-befaehigungspruefung