Treuhandassistent*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Außerdem bieten viele Betriebe auch innerbetriebliche Weiterbildungsmöglichkeiten in Form von Schulungen und Kursen beispielsweise zu gesetzlichen Änderungen, neuen Softwareanwendungen oder technischen Lösungen an.
Außerdem ist für Treuhandassistent*innen die laufende Lektüre von Fachzeitschriften (beispielsweise juristische Fachzeitschriften zu steuerrechtlichen Erkenntnissen, online und offline), von Onlineforen, der Besuch von facheinschlägigen Seminaren, die Teilnahme an Veranstaltungen und Kongressen eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.
Eine weitere Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und Höherqualifizierung stellen Universitäts- oder Fachhochschullehrgänge bzw. -studien an.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Wichtige Weiterbildungsbereiche für Treuhandassistent*innen sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
Betriebswirtschaftslehre, betriebliches Finanz- und Rechnungswesen (Finance Operations)
(Finanz-)Buchhaltung, Rechnungslegungssysteme
Bilanzbuchhaltung, Bilanzierung, Jahresabschluss
Personalverrechnung
Kostenrechnung
Controlling
betriebliche Kennzahlensysteme, Reporting
Onlinemeldesysteme (FinanzOnline, ELDA) und E-Government
Finanzrecht, EU- und internationales Finanzrecht
Steuer- und Abgabenrecht, internationales Steuer- und Abgabenrecht
internationale Rechnungslegung, internationale Bilanzierung
Statistik, Wirtschaftsmathematik
Finanzanalyse, Finanzrechnung
Risk Management
Treasury Management
Wirtschaftsprüfung, Revision
facheinschlägige und betriebliche Softwareprogramme (z. B. SAP)
Eine selbstständige Berufsausübung ist z. B. in den freien Berufen Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in oder Bilanzbuchhalter*in sowie im reglementierten Gewerbe Unternehmensberatung möglich. Dabei ist – zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen – jeweils ein Befähigungsnachweis in Form von Berufspraxis und Fachprüfung zu erbringen.
Führungskräfte, Nachwuchsführungskräfte oder sonstige Entscheidungsträger, die bereits im Finanz- und Rechnungswesen oder Controlling tätig sind und ihre derzeitige Position mit höherem Professionalisierungsgrad besser ausüben möchten,
Führungskräfte, Nachwuchsführungskräfte oder sonstige Entscheidungsträger aus anderen Bereichen, die sich mit diesem Management-Lehrgang auf den Umstieg in ein zukunftsträchtiges Berufsfeld vorbereiten möchten
Unternehmer und Mitarbeiter aus Klein- und Mittelbetrieben, die ein Controllingsystem in ihrem Betrieb installieren bzw. bestehende Controllingansätze zielgerichtet ausbauen und systematisieren möchten
Abschluss:
Zertifikat
Info:
Inhalte:
Ziel des Lehrganges:
die Auseinandersetzung mit internationalen Rahmenbedingungen für den Banken- und Kapitalmarkt
die Vermittlung von Impulsen zur Entwicklung finanzwirtschaftlicher Strategien
die Professionalisierung von Rentabilitätssteuerung
Risk Management und Business Process Engineering
die Optimierung von Produkt- und Leistungsportfolios
Dieser Management-Lehrgang kann auf die vom österreichischen Wissenschaftsministerium per Verordnung genehmigten, international akkreditierten Master-Studiengänge General Management Executive MBA und Master of Science in Management MSc angerechnet werden.
Quelle: MCI Management Center Innsbruck
MCI - Internationale Hochschule GmbH Universitätsstraße 15 6020 Innsbruck
allgemeine Universitätsreife für eine inländische Universität oder Fachhochschule (Matura) oder eine gleichwertige Qualifikation
in Ausnahmefällen können BewerberInnen mit entsprechender umfassender, facheinschlägiger Berufserfahrung nach einem Aufnahmegespräch mit der Lehrgangsleitung – allenfalls verbunden mit einem Aufnahmetest – zugelassen werden
Abschluss:
Master of Science (MSc)
Info:
Inhalte:
Absolvent*innen des Universitätslehrganges sollen befähigt sein, die mit Liegenschaften verbundenen Fragestellungen aus den Bereichen Technik, Recht und Wirtschaft selbstständig in Beratung und Management zu lösen und – nach entsprechender Praxis – einen Immobilientreuhandberuf eigenverantwortlich auszuüben.
Technische Universität Wien - Academy for Continuing Education Operngasse 11/17 1040 Wien
Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
Zulassungsansuchen an einer Fachhochschule
EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Studienbefähigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienbefähigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studiengänge an Fachhochschulen. Die Studienberechtigung im Zuge eines Studienbefähigungslehrgangs ist grundsätzlich auf das angestrebte Bachelorstudium an der betreffenden Fachhochschule eingeschränkt.
Info:
Der Studienbefähigungslehrgang bereitet auf alle für den gewählten Studiengang notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienbefähigungsprüfung vor.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.
Kosten: Die Kosten für den Studienbefähigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert ein Studienbefähigungslehrgang zwei Semester.
Berufliche oder außerberufliche Vorbildung über die allgemeine Schulpflicht hinaus, die studienbezogene Inhalte aufweist (z. B. durch eine Berufsausbildung, Abschluss an einer Fach- oder Handelsschule oder auch einschlägige berufliche Erfahrungen; nachzuweisen durch Schulzeugnisse, Ausbildungsnachweise bzw. Arbeits- und Praktikumsbestätigungen). Was an Vorbildung anerkannt wird und ob und wie diese gegebenenfalls nachgeholt werden kann, wird von den einzelnen Institutionen sehr unterschiedlich gehandhabt.
Zulassungsansuchen an einer Universität
EWR-StaatsbürgerInnenschaft oder eine studienrechtliche Gleichstellung nach der Personengruppenverordnung.
Abschluss:
Studienberechtigungsprüfung
Berechtigungen:
Die Studienberechtigungsprüfung vermittelt eine eingeschränkte Studienberechtigung für Studien an Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kollegs. Sie ermöglicht jeweils nur den Zugang zu jener Studienrichtungsgruppe (an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen) bzw. Ausbildungsform (Kollegs), für die sie abgelegt wird.
Info:
Der Studienberechtigungslehrgang bereitet auf alle für das gewählte Studium notwendigen Pflicht- und Wahlfachprüfungen der Studienberechtigungsprüfung vor.
Bei Studien an Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen werden viele Details von den jeweiligen Leitungen festgelegt, weswegen vor Beginn der Studienberechtigungsprüfung die angestrebte Studieneinrichtung kontaktiert werden sollte.
Kosten: Die Kosten für den Studienberechtigungslehrgang sind unterschiedlich je nach Ausbildungseinrichtung. Neben der Teilnahmegebühr für den Lehrgang fallen auch Prüfungsgebühren an.
Dauer: In der Regel dauert ein Studienberechtigungslehrgang zwei Semester.
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