Umweltgutachter*innen führen Umweltbetriebsprüfungen, Standortbesichtigungen und weitere Gutachter- und Sachverständigentätigkeiten im Bereich Umweltschutz und Umweltrecht durch. Sie beurteilen das betriebliche Umweltmanagement und Öko-Controlling, die umweltbezogene Unternehmenspolitik und die Umsetzung von Umweltzielen, z. B. Reduktion von Schadstoffemissionen, Einbau von Filter in Schornsteine und dergleichen. Sie erstellen Gutachten, z. B. in Emissions- und Immissionsberichten, in denen sie die messbaren Leistungen des Umweltmanagements eines Unternehmens bewerten.
Einige Organisationen halten sich in Bereichen wie dem Umweltmanagement freiwillig an strengere Regeln als die gesetzlichen Vorgaben, z. B. an das von der EU entwickelte "Eco Management and Audit Scheme" (EMAS), das auch als "Öko-Audit" bezeichnet wird. Dieses bildet die wichtigste rechtliche Grundlage der Arbeit von Umweltgutachter*innen. Sie kennen die einschlägigen Rechtsvorschriften, Prüfmethoden und Methoden der Qualitätskontrolle, halten diese Kenntnisse stets auf dem Laufenden und verknüpfen sie mit ihrem Fachwissen in Bereichen wie Immissionsschutz, Gewässerschutz, Lärm- und Naturschutz, Energiewirtschaft, Umweltrecht und -hygiene. Umweltgutachter*innen kontrollieren, ob die von den Öko-Auditor*innen erstellten Umweltbetriebsprüfungen vorschriftsmäßig durchgeführt wurden. Mit ihrem Prüfvermerk bestätigen sie die Einhaltung der relevanten Bestimmungen. Dies ist wiederum Voraussetzung zur Erteilung des EMAS-Logos.
Im Unterschied zu Öko-Auditor*innen haben Umweltgutachter*innen ein umfassenderes Tätigkeitsgebiet mit einer stark wirtschaftsrechtlichen/juristischen Ausrichtung, das z. B. auch Gutachter-, Sachverständigentätigkeiten im Bereich Treibhausgas-Emissionshandel, Altfahrzeugverwertung oder Gefahrgut- und Sondermülltransport inkludiert. Öko-Auditor*innen hingegen führen vorwiegend betriebliche Öko-Audits durch, schulen, informieren und beraten betriebliches Personal und begleiten die Umsetzung von Umweltmaßnahmen.