Vergolder*in

Weiterbildung & Karriere

Weiterbildung und der Erwerb von Spezialkenntnissen verbessern die Beschäftigungsmöglichkeiten für Vergolder*innen. Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche sind z. B.

  • Denkmalschutz, Denkmalpflege
  • Kunsthandwerk - Restauration
  • EDV, Finanz- und Rechnungswesen
  • Kundenbetreuung und -beratung

Je nach Beschäftigungsbereich und Interesse der Vergolder*innen ergeben sich Weiterbildungserfordernisse auch aus den Arbeitsbereichen des Lehrberufs "Maler*in und Beschichtungstechniker*in" (Möglichkeit einer Doppellehre).
Das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten Kurse in fast allen genannten Bereichen an, außerdem Vorbereitungskurse auf die Meister*innenprüfung.

Für Restaurierungsarbeiten ist zusätzliches kunstgeschichtliches Wissen (Stilepochen) wichtig. Weiterbildungserfordernisse für Vergolder*innen ergeben sich auch aus den gestalterischen Fähigkeiten (z. B. Zeichnen). Kurse in diesen Bereichen bieten u. a. die Künstlerische Volkshochschule.

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: 1 Jahr

Form: Vollzeit

ISCED-Level: 5  

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung)
  • oder facheinschlägige Fachschulausbildung

Abschluss:

  • Abschlussprüfung
  • Möglichkeit zur Meisterprüfung

Berechtigungen:

  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • nach entsprechender Praxis selbstständige Berufsausübung

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at

Höhere Technische Lehranstalt Baden - Malerschule Leesdorf
Leesdorfer Hauptstraße 69
2500 Baden

Tel.: +43 (0)2252 / 802 50 -0
Fax: +43 (0)2252 / 802 50 -22
E-Mail: office@malerschule-baden.ac.at
Internet: https://htl-baden.ac.at/

Schwerpunkte:

Fachschule für Malerei und Gestaltung (mit Betriebspraktikum)

Meisterschule für Malerei und verbundene Gewerbe

Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Ausbildungszweig Farbe und Gestaltung


Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: individuell

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss

Meister*in für das Handwerk der Vergolder*innen und Staffierer*innen

Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Vergolder*in und Staffierer*in

Beschreibung

Das Handwerk der Vergolder*innen und Staffierer*innen ist ein mit dem Handwerken Lackierer*in, Maler*innen und Anstreicher*innen sowie Schilderherstellung verbundenes Gewerbe.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung § 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. (2) Teil A wird durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses folgender einschlägiger Lehrabschlussprüfungen, durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Fachschule gem. lit c), durch den Nachweis des erfolgreichen Abschlusses einer mindestens dreijährigen berufsbildenden Schule, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, oder einer Sonderform dieser Lehranstalten in der vom Schulorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 242/1962 idF BGBl. I Nr. 77/2001, vorgesehenen Ausbildungsdauer, deren Ausbildung in einem für das Handwerk spezifischen Schwerpunkt liegt, ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Vergolder und Staffierer (BGBl. Nr. 31/1996)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Schilderherstellung (BGBL. Nr. 342/1999)
c) Fachschule für Kunsthandwerk Ausbildungszweig Vergolder und Schilderherstellung

Zusatzinfo

Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Kärnten
Koschutastraße 3
9020 Klagenfurt am Wörthersee

Tel.: +43 (0)5 90 904 -868
E-Mail: lehrlingsstelle@wkk.or.at
Internet: https://www.wko.at/weiterbildung/meisterpruefung-befaehigungspruefung

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Wien
Straße der Wiener Wirtschaft 1
Berufliche Zertifizierungen
1020 Wien

Tel.: +43 (0)1 514 50 -2012
E-Mail: meisterpruefung@wkw.at
Internet: https://www.wko.at/weiterbildung/meisterpruefung-befaehigungspruefung