Wirtschaftsprüfer*innen prüfen die Jahresabschlüsse und Betriebsbücher von Unternehmen, Institutionen und Organisationen. Sie können ihre Klient*innen bei der Erfüllung ihrer Buchführungspflichten sowie in Steuerangelegenheiten beraten und unterstützen, sie vor Behörden vertreten und ihr Vermögen treuhänderisch verwalten.
Wirtschaftsprüfer*innen führen Betriebsprüfungen (auch als "Audit" bezeichnet) durch. Dabei prüfen sie, ob Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, Inventuren, Abschreibungen, Bewertungen korrekt berechnet wurden, Rückstellungen und Rücklagen richtig bewertet und verbucht wurden und alle Bilanzpositionen vollständig und richtig erfasst sind. Sie evaluieren auch Abläufe, Kompetenzen und Ergebnisse auf ihre Regelkonformität, den Grad der Zielerreichung bzw. die allgemeine Entwicklung. In Zukunft werden Wirtschaftsprüfer*innen auch direkt auf die digitalen Systeme ihrer Klient*innen zugreifen und "real time audits" durchführen können.
Unternehmen bestimmter Rechtsformen (z. B. AG, GmbH) und in besonderen Situationen (z. B. bei Unternehmensübernahme) sind gesetzlich verpflichtet eine Abschlussprüfung von externen, unabhängigen Abschlussprüfer*innen durchführen zu lassen. Eine solche Prüfung ist aber auch in anderen Fällen sinnvoll und wird deshalb häufig freiwillig durchgeführt. Einerseits werden dazu externe Prüfer*innen beauftragt. Die meisten Abschlussprüfer*innen bieten auch freiwillige Prüfungen an. Andererseits gibt es in größeren Unternehmen auch Fachkräfte des Finanz- und Rechnungswesens (z. B. Bilanzbuchhalter*innen, Controller*innen), die solche internen Prüfungen durchführen. Dabei wird häufig von "interner Revision" gesprochen.
Darüber hinaus erbringen Wirtschaftsprüfer*innen umfassende Beratungsleistungen und begleiten Unternehmen und Organisationen bei betrieblichen Entscheidungsprozessen, Umstrukturierungen, Übergaben, Fusionen und dergleichen. Sie bereiten das betriebliche Zahlen- und Datenmaterial auf und erstellen daraus Kostenrechnungen, Kalkulationen, Wirtschaftlichkeitsrechnungen und andere betriebliche Kennzahlen, die als wesentliche unternehmerische Entscheidungshilfen herangezogen werden. Als Sachverständige können sie auch Gutachten erstellen.
Wirtschaftsprüfer*innen können auch die treuhänderische Vermögensverwaltung übernehmen, d. h. fremdes Vermögen im besten Sinne/Interesse ihrer Klient*innen verwalten. Sie betreuen Kreditsicherheiten und nehmen Gesellschaftsrechte wahr. Sie fungieren als Nachlassverwalter*innen, als Konkurs- und Ausgleichsverwalter*innen sowie als Liquidator*innen.