Wirtschaftsprüfer*in

Andere Bezeichnung(en):
Abschlussprüfer*in

Berufsbeschreibung

Wirtschaftsprüfer*innen führen die gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Überprüfung der Jahresabschlüsse und Betriebsbücher von Unternehmen, Institutionen und Organisationen durch. Sie beraten Unternehmen zu Angelegenheiten der Buchführung, erstellen Gutachten und verwalten Vermögen treuhänderisch.

Wirtschaftsprüfer*innen arbeiten in Büroräumlichkeiten mit anderen Wirtschaftsprüfer*innen, Steuerberater*innen, Buchhalter*innen oder auch Rechtsanwält*innen und Unternehmensberater*innen zusammen.

Wirtschaftsprüfer*innen prüfen die Jahresabschlüsse und Betriebsbücher von Unternehmen, Institutionen und Organisationen. Sie können ihre  Klient*innen bei der Erfüllung ihrer Buchführungspflichten sowie in Steuerangelegenheiten beraten und unterstützen, sie vor Behörden vertreten und ihr Vermögen treuhänderisch verwalten.

Wirtschaftsprüfer*innen führen Betriebsprüfungen (auch als "Audit" bezeichnet) durch. Dabei prüfen sie, ob Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, Inventuren, Abschreibungen, Bewertungen korrekt berechnet wurden, Rückstellungen und Rücklagen richtig bewertet und verbucht wurden und alle Bilanzpositionen vollständig und richtig erfasst sind. Sie  evaluieren auch Abläufe, Kompetenzen und Ergebnisse auf ihre Regelkonformität, den Grad der Zielerreichung bzw. die allgemeine Entwicklung. In Zukunft werden Wirtschaftsprüfer*innen auch direkt auf die digitalen Systeme ihrer  Klient*innen zugreifen und "real time audits" durchführen können.

Unternehmen bestimmter Rechtsformen (z. B. AG, GmbH) und in besonderen Situationen (z. B. bei Unternehmensübernahme) sind gesetzlich verpflichtet eine Abschlussprüfung von externen, unabhängigen Abschlussprüfer*innen durchführen zu lassen. Eine solche Prüfung ist aber auch in anderen Fällen sinnvoll und wird deshalb häufig freiwillig durchgeführt. Einerseits werden dazu externe Prüfer*innen beauftragt. Die meisten Abschlussprüfer*innen bieten auch freiwillige Prüfungen an. Andererseits gibt es in größeren Unternehmen auch Fachkräfte des Finanz- und Rechnungswesens (z. B. Bilanzbuchhalter*innen, Controller*innen), die solche internen Prüfungen durchführen. Dabei wird häufig von "interner Revision" gesprochen.

Darüber hinaus erbringen Wirtschaftsprüfer*innen umfassende Beratungsleistungen und begleiten Unternehmen und Organisationen bei betrieblichen Entscheidungsprozessen, Umstrukturierungen, Übergaben, Fusionen und dergleichen. Sie bereiten das betriebliche Zahlen- und Datenmaterial auf und erstellen daraus Kostenrechnungen, Kalkulationen, Wirtschaftlichkeitsrechnungen und andere betriebliche Kennzahlen, die als wesentliche unternehmerische Entscheidungshilfen herangezogen werden. Als Sachverständige können sie auch Gutachten erstellen.

Wirtschaftsprüfer*innen können auch die treuhänderische Vermögensverwaltung übernehmen, d. h. fremdes Vermögen im besten Sinne/Interesse ihrer  Klient*innen verwalten. Sie betreuen Kreditsicherheiten und nehmen Gesellschaftsrechte wahr. Sie fungieren als Nachlassverwalter*innen, als Konkurs- und Ausgleichsverwalter*innen sowie als Liquidator*innen.

Wirtschaftsprüfer*innen verwenden zur Durchführung ihrer Tätigkeiten die üblichen Bürogeräte und Kommunikationsmittel wie Computer/Laptops, (Mobil-)Telefone, Drucker,  Scanner, Kopiergeräte, E-Mail, Internet, Videokonferenz- und Onlinemeeting-Tools. Sie arbeiten mit Betriebsbüchern wie Jahresabschlüssen (Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen), Geschäftsberichten, Kassenbelegen, Steuererklärungen, Budgets und dergleichen. Sie lesen und verwenden juristische Unterlagen wie Gesetze, Erlässe und Verordnungen, Fachlexika und Handbücher und führen Dokumentationen, Datenbanken und Journale. Bei Präsentationen und Besprechungen setzen sie Präsentationssoftware und Präsentationsmittel wie Beamer, Bildschirme, Smartboards, aber auch Flipcharts ein.

Ein wichtiges Arbeitsmittel von Wirtschaftsprüfer*innen ist die eigene Person. Im ständigen Kontakt mit Kund*innen sind vor allem ein gepflegtes Erscheinungsbild sowie ein überzeugendes, kompetentes und seriöses Auftreten wichtig.

Wirtschaftsprüfer*innen arbeiten in den Büroräumlichkeiten, Besprechungs- und Konferenzzimmern von Wirtschaftstreuhand-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien oder direkt vor Ort bei ihren Kund*innen. Sie arbeiten häufig in leitender Position, entweder eigenständig oder im Team mit Berufskolleg*innen und Berufsanwärter*innen (siehe Revisionsassistent*in) sowie mit verschiedenen betrieblichen Fachkräften (z. B. Buchhalter*in, Personalverrechner*in, Controller*in) und Führungskräften (z. B. Manager*in, Abteilungsleiter*in). Sie haben Kontakt zu Berater*innen (z. B. Steuerberater*in, Unternehmensberater*in), Rechtsanwält*innen und Mitarbeiter*innen von Finanzbehörden (z. B. Steuerassistent*innen, Finanzbeamt*innen).

Wirtschaftsprüfer*innen arbeiten zeitlich eher flexibel und müssen regelmäßig mit Mehrarbeit und Überstunden rechnen. Belastbarkeit und Stressresistenz sind in diesem Beruf besonders gefragt. Die Arbeit erfolgt einerseits viel an Computerbildschirmen, andererseits auch häufig in Besprechungen und Verhandlungen mit  Klient*innen oder Finanzamtsmitarbeiter*innen vor Ort, weshalb eine gewisse Mobilität erforderlich ist.

  • Prüfungen der Betriebsbücher von Unternehmen aller Branchen planen und durchführen
  • Steuererklärungen, Vermögensaufstellungen und Steuerbescheide prüfen
  • Betriebsbesichtigungen durchführen, betriebliche Prozesse und Abläufe analysieren, auf Effizienz und Wirtschaftlichkeit prüfen
  • Gutachten und Berichte verfassen und mit der Unternehmensleitung besprechen
  • Klient*innen in betriebswirtschaftlichen Fragen beraten, wie z. B. bei Investitions- und Finanzierungsentscheidungen
  • Klient*innen bei der Erfüllung der Buchführungspflichten beraten und unterstützen
  • Klient*innen zur Einrichtung und Organisation des internen Kontrollsystems beraten
  • Finanzbuchhaltung und Lohnverrechnung führen
  • Kostenrechnungen erstellen, Kennzahlen berechnen
  • bei internationalen Konzernen Jahresabschlüsse nach internationalen Richtlinien erstellen bzw. prüfen
  • unternehmerische Entscheidungsprozesse begleiten
  • Vermögen treuhänderisch verwalten
  • Sachverständigengutachten zu Themen des Buchführungs- und Bilanzwesen oder des Abgabenrechts erstellen
  • Sanierungsgutachten erstellen, Sanierungspläne organisieren und begutachten, Durchführung von Sanierungsplänen begleiten und kontrollieren
  • Klient*innen zu arbeitstechnischen Fragen beraten
  • Klient*innen in Rechtsangelegenheiten und bei der Errichtung einfacher Arbeitsverträge beraten
  • Klient*innen bezüglich der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen vor Behörden und Gerichten vertreten
  • Klient*innen in Devisensachen beraten und vertreten
  • Fachliteratur, Gesetzestexte studieren und Protokolle, Datenbanken etc. führen

Wirtschaftsprüfer*innen sind

  • in Wirtschaftstreuhand-, Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzleien,
  • bei Revisionsverbänden und Unternehmensberatungen,
  • großen Unternehmen aller Branchen,
  • bei Banken und Versicherungen,
  • in der öffentlichen Verwaltung, bei Kammern und Ämtern beschäftigt, oder
  • als selbstständige Steuerberater*innen oder Wirtschaftsprüfer*innen tätig.

Der Beruf Wirtschaftsprüfer*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:

  • bestimmte Betriebsarten, Branchen, Betriebsgrößen, Rechtsformen
  • Konzernprüfung
  • internationale Wirtschaftsprüfung

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

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