Wirtschaftstreuhänder*in

Berufsbeschreibung

Die Berufsbezeichnung Wirtschaftstreuhänder*in umfasst die Berufe Steuerberater*in und Wirtschaftsprüfer*in.

Wirtschaftstreuhänder*innen übernehmen im Auftrag ihrer  Klient*innen (insbesondere Kapitalgesellschaften) umfassende Tätigkeiten im Finanz- und  Rechnungswesen, in Steuerangelegenheiten und der Beratung. Sie erstellen oder überprüfen Jahresabschlüsse (Bilanzen, Gewinn- und-Verlustrechnungen), führen Auswertungen und Kennzahlenberechnungen durch, beraten in steuer- und abgabenrechtlichen Angelegenheiten und allgemeinen Wirtschaftsfragen. Darüber hinaus übernehmen sie die treuhänderische Vermögensverwaltung, d. h. sie verwalten fremdes Vermögen im besten Sinne/Interesse ihrer  Klient*innen. Außerdem begleiten sie unternehmerische Entscheidungsprozesse und vertreten ihre  Klient*innen vor Gerichten und Behörden.

Wirtschaftstreuhänder*innen arbeiten als Selbstständige in ihren eigenen Wirtschaftstreuhandkanzleien oder als Angestellte in großen Wirtschaftstreuhandgesellschaften und Unternehmensberatungen. Sie betreuen ihre  Klient*innen (Unternehmen aller Größen und Branchen, insbesondere Kapitalgesellschaften, aber auch Vereine und Stiftungen) und kommunizieren in diesem Zusammenhang mit Behörden, Finanzämtern, Kammern usw.

Mehr Information findest du beim Beruf:

Steuerberater*in
Wirtschaftsprüfer*in

 

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