Heilbademeister*in / Heilbademasseur*in
Berufsbeschreibung
Das Bundesgesetz zur Ausübung der Berufe Medizinischer Heilmasseur / Medizinische Heilmasseurin sowie Heilmasseur*in wurde 2003 neu geregelt. Personen, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Bundesgesetzes eine Berufsberechtigung als "Heilbademeister und Heilmasseur" gemäß dem MTF-SHD-G, BGBl. Nr. 102/1961, besitzen, sind zur Ausübung des Berufs des medizinischen Masseurs und zur Führung der Berufsbezeichnung "Medizinischer Masseur"/"Medizinische Masseurin" berechtigt.
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