Heilbademeister*in / Heilbademasseur*in

Berufsbeschreibung

Das Bundesgesetz zur Ausübung der Berufe Medizinischer Heilmasseur / Medizinische Heilmasseurin sowie Heilmasseur*in wurde 2003 neu geregelt. Personen, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Bundesgesetzes eine Berufsberechtigung als "Heilbademeister und Heilmasseur" gemäß dem MTF-SHD-G, BGBl. Nr. 102/1961, besitzen, sind zur Ausübung des Berufs des medizinischen Masseurs und zur Führung der Berufsbezeichnung "Medizinischer Masseur"/"Medizinische Masseurin" berechtigt.

Aktuelle Berufs- und Ausbildungsbeschreibungen findest du unter:

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Hydrotherapie Propolis