Backtechnologie (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

English: Bakery Technology

Ausbildung

Die Ausbildung im Lehrberuf Backtechnologie kann ab 1. August 2019 begonnen werden. Der Lehrberuf ist als Ausbildungsversuch eingerichtet. Die Ausbildung kann bis 31. August 2025 begonnen werden.

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3,5 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Kurzbeschreibung

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Backstuben, Produktionshallen, Labors usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Voraussetzungen

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Zielgruppe

  • Jugendliche mit erfüllter Schulpflicht; meist im Alter von 15 bis 19 Jahren, aber auch
  • Umsteiger*innen aus allgemeinbildenden höheren und berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
  • AHS-Absolvent*innen
  • Erwachsene ohne formale Berufsausbildung oder Berufswechsler*innen

Kosten
siehe Zusatzinfo

Abschluss

Lehrabschlussprüfung im Beruf Backtechnologie
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Backtechnologin" bzw."Backtechnologe" zu tragen.

Berechtigungen

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zur Meisterprüfung im jeweiligen Fachbereich, zur Berufsreifeprüfung und einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Beschreibung

In der Ausbildung lernst du unter anderem:

  • Teigmischungen für verschiedene Brotsorten händisch und maschinell herstellen: Mehl sieben und wiegen, mit Wasser, Gewürzen und Zusatzstoffen vermischen
  • die Teigmischungen in der Knetmaschine kneten und den Teig ruhen lassen
  • die Teige zu Brot, Semmeln, Salzstangerln u. a. Backwaren formen
  • die Schleifmaschine bedienen (diese zerteilt den Teig in gleich große Stücke)
  • Füllungen für Feinbackwaren herstellen (Strudel, Kipferl, Krapfen usw.)
  • die Backstücke auf gefettete Bleche auflegen, die in Metallgestänge gehängt und anschließend in Gärkammern gebracht werden
  • das Backgut in vorgeheizte Backöfen einschieben und Backvorgang kontrollieren
  • digital gesteuerte Anlagen führen; Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen der Anlagen bedienen und überwachen
  • Analyseergebnisse zur Mehl- und Teigrheologie (Formbarkeit und Fließeigenschaften, Fallzahl, Säure, pH-Wert usw.) lesen und daraus ableiten, wie die Produktionsanlagen in Hinblick auf Rezepturen eingestellt werden müssen
  • bei der Entwicklung neuer Rezepturen und Produkte mitarbeiten
  • Backversuche durchführen, um die Einflüsse verschiedener Faktoren auf die Gebäckqualität zu prüfen
  • die Geräte und Maschinen sorgfältig reinigen und für den nächsten Produktionsprozess vorbereiten
  • die Qualität sowohl der Roh- und Hilfsstoffe als auch der fertigen Erzeugnisse regelmäßig überprüfen
  • Bestellungen von Roh- und Hilfsstoffen durchführen

Zusatzinfo

Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.

Im Rahmen der Lehrausbildung hast du die Möglichkeit die Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura, Berufsmatura) zu absolvieren.

Kosten: für deine Ausbildung fallen keine Kosten an; im Gegenteil, mit deinem Lehrlingseinkommen verdienst du bereits während der Ausbildung dein eigenes Geld (Höhe abhängig vom Lehrberuf und Lehrjahr).
Kosten können z. B. entstehen, wenn du während deiner Ausbildung eine Wohnmöglichkeit am Ausbildungsort brauchst.

Tiroler Fachberufsschule für Ernährung, Schönheit, Chemie, Medien - Standort St. Nikolaus
Innstraße 36
6020 Innsbruck

Telefonnummer +43 (0)512 / 28 57 15
E-Mail direktion@tfbs-escm.tsn.at
Internet https://tfbs-escm.at/

Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung