Bienenwirtschaft (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
Imker*in, Bienenwirtschaftsfacharbeiter*in,

Ausbildung

Der Lehrberuf Bienenwirtschaft ist ein landwirtschaftlicher Lehrberuf.

Die Lehre ist in einem anerkannten Lehrbetrieb zu absolvieren. Sie ist mit dem Besuch einer Berufsschule oder von Fachkursen verbunden, deren Abschluss die Voraussetzung für die Facharbeiterprüfung (Lehrabschlussprüfung) ist. Häufig erfolgt die Ausbildung in diesem Lehrberuf über den zweiten Bildungsweg (siehe unten).

Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:

Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfungsantritt:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Ausbildungsgebiet
  • Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Facharbeiterprüfung

Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

Meister*innenqualifikation:

Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:

  • Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • Ausbildung von Lehrlingen
  • Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens (z. B. Bezug des Meisterbonus bei der Existenzgründungsbeihilfe)

Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres, mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder
  • Vollendung des 24. Lebensjahres, mindestens dreijährige Führung eins land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder
  • mindestens siebenjährige Praxis im betreffenden Ausbildungsgebiet und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)

Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss: Lehrabschlussprüfung zum/zur Facharbeiter*in Bienenwirtschaft

Berechtigungen:

Mit der abgeschlossenen Facharbeiter*innenprüfung sind folgende Berechtigungen und Anerkennungen verbunden:

  • Zulassung zur Meisterausbildung
  • Zulassung zur Berufsreifeprüfung
  • Inanspruchnahme verschiedener Agrarförderungen
  • Verkürzung der Lehrzeit eines weiteren Lehrberufes (land- und forstwirtschaftlich oder gewerblich) um zumindest ein Jahr.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Art: Schulausbildung

Dauer: 2 - 3 Jahre

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • Personen mit imkerlicher Erfahrung

Das Ausmaß der erforderlichen Erfahrung ist abhängig vom angestrebten Abschluss, z. B. 3 Jahre für Imkermeister*innenausbildung

Abschluss:

je nach Vorerfahrung verschiedene Abschlüsse:

  • Facharbeiter*innenprüfung Bienenwirtschaft im zweiten Bildungsweg
  • Imkermeister*in

Info:

diverse Ausbildungen, z. B.:

  • Facharbeiter*in Bienenwirtschaft: 200 Unterrichtseinheiten (4 einwöchige Module) plus ein Praxismodul (40 UE) in 2 Jahren
  • Imkermeister*in: insgesamt 10 Wochen verteilt über 3 Jahre

Nähere Informationen snd bei der NÖ Lehrlings- und Fachausbildungsstelle der Landeslandwirtschaftskammer erhältlich: https://www.lehrlingsstelle.at/niederoesterreich/bienenwirtschaft-noe/

Weitere Infos: https://lfs-warth.ac.at/partner/noe-imkerschule/imkerschule/

Bildungszentrum Warth-Aichhof / Landwirtschaftliche Fachschule Warth
Aichhof 1
2831 Warth

Telefonnummer +43 (0)2629 / 22 22 -0
E-Mail bildungszentrum@lfs-warth.ac.at
Internet https://lfs-warth.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule:

  • Mehrberuflichkeit + Metallbearbeitung
  • Fachrichtung Landwirtschaft, Ausbildungsschwerpunkt Rinderzucht und Grünland
  • Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement - Soziale Dienste (inkl. Kinderbetreuung)
  • Fachrichtung Sozialbetreuungsberufe im ländlichen Raum (mit Betriebs- und Haushaltsmanagement, inkl. Kinderbetreuung)

Bauern- und Bäuerinnenschule

NÖ Imkerschule

Greenkeeper-Akademie


Art: a.o. Lehrabschluss

Dauer: abhängig vom Bundesland

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

Zulassungsbedingungen zur Facharbeiter*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Mind. dreijährige einschlägige Praxis in der Berufssparte. (In manchen Bundesländern wird auch eine nebenberuflich ausgeübte praktische Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft im Umfang von 3 (TIROL) bzw. 6 (STMK) Jahren akzeptiert.)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges

Hinweis: Der Vorbereitungskurs kann auch besucht werden, wenn die Berufspraxis noch nicht vollständig vorhanden ist.

Abschluss: Teilnahmebestätigung

Berechtigungen:

Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges berechtigt zur Zulassung zur Facharbeiter*innenprüfung

Info:

Vorbereitung auf den Antritt zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Bienenwirtschaft (2. Bildungsweg).

Dauer und Organisation: Je nach Bundesland variiert die Ausbildungsdauer zwischen ca. 200 und 220 Lehreinheiten.

Kosten: abhängig vom Bundesland

Inhalte - Überblick:

  • Modul 1 – Einführung in die Imkerei
  • Modul 2 – Leben der Biene und Bienenprodukte
  • Modul 3 – Bienenpflege und Bienengesundheit
  • Modul 4 – Betriebsmanagement
  • Modul 5 – Praktische Übungen (Honig Sensorik, Arbeiten am Stock, Honigernte, Königinnenzucht)
  • Fachrechnen und Schriftverkehr zu je 4 UE

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Burgenland
Esterhazystraße 15
7000 Eisenstadt

Telefonnummer +43 (0)2682 / 702 -400
E-Mail lfa@lk-bgld.at
Internet https://www.lehrlingsstelle.at/burgenland/

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Kärnten
Krastowitz 1
9200 Klagenfurt am Wörthersee

Telefonnummer +43 (0)463 / 5850 2110
E-Mail lfa@lk-kaernten.at
Internet https://www.lehrlingsstelle.at/kaernten/

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Niederösterreich
Wiener Straße 64
3100 St. Pölten

Telefonnummer +43 (0)5 0259 26400
E-Mail lfa@lk-noe.at
Internet https://www.lehrlingsstelle.at/niederoesterreich/

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Salzburg
Maria-Cebotari Straße 5
5020 Salzburg

Telefonnummer +43 (0)662 641 248-361
E-Mail paul.grimming@lk-salzburg.at
Internet https://www.lehrlingsstelle.at/salzburg/

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Steiermark
Hamerlinggasse 3
8010 Graz

Telefonnummer +43 (0)316 80 50 –1322
E-Mail lfa@lk-stmk.at
Internet https://www.lehrlingsstelle.at/steiermark/

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Tirol
Brixner Straße 1
6020 Innsbruck

Telefonnummer +43 (0)5 92 92 -1108
E-Mail lfa@lk-tirol.at
Internet https://www.lehrlingsstelle.at/tirol/

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Wien
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien

Telefonnummer +43 (0)1 587 95 28 -20
E-Mail katharina.kircher@lk-wien.at
Internet https://www.lehrlingsstelle.at/wien/