Eine geregelte Ausbildung für Canyoningführer*innen gibt es österreichweit nicht. Je nach Bundesland sind jedoch Gesetze in Kraft, die ein kommerzielles Führen von Canyoningtouren nur mit einer gesetzlich geprüften Ausbildung erlauben, so z. B. in Tirol und Salzburg.
Gesetzlich geregelte Ausbildungen etwa zur / zum autorisierten Canyoningführer*in (Schluchtenführer*in) können ausschließlich nach dem Bestehen einer Eignungsprüfung absolviert werden. Diese umfasst Kenntnisse und Fertigkeiten wie grundlegende Seiltechnik, aktives und passives Abseilen, Klettern mit kompletter Canyoningausrüstung, Wildwasserschwimmen usw. Eine solche Ausbildung wird zum Beispiel vom Tiroler Bergsportführerverband angeboten.
Generelle Voraussetzungen für die Absolvierung einer Ausbildung zur / zum Canyoningführer*in ist das vollendete 18. Lebensjahr, entsprechendes Eigenkönnen und Selbsteinschätzung, Vorkenntnisse in Felsklettern und Canyoning sowie ein sportärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate).