Etui- und Kassettenerzeuger*in

Weiterbildung & Karriere

Beschäftigungsmöglichkeiten für Etui- und Kassettenerzeuger*innen bieten Klein- und Mittelbetriebe des Gewerbes oder Betriebe der Verpackungsmittelindustrie, die Abteilungen für Etui- und Kassettenerzeugung haben.

Als Weiterbildungsmöglichkeiten für Etui- und Kassettenerzeuger*innen kommen Kurse für Buchbinder*innen und andere Papier verarbeitende Berufe in Frage, die vom Berufsförderungsinstitut (bfi) und vom Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) abgehalten werden, z. B.:

  • Fachkurse über Bucheinbände (z. B. Lederbandrestaurierung und Papierrestaurieren)
  • Fachkurse über Vergolden
  • Kurse über die Oberflächenbehandlung von Holz, über Holzeinlegearbeiten (Intarsien) und über Umweltschutzfragen in der Holzbearbeitung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: individuell

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss

MeisterIn für das Handwerk Buchbinder*in

Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Buchbinder*in

Beschreibung

Das Handwerk Buchbinder*in ist mit den Handwerken Etui- und Kassettenerzeugung und Kartonagewarenerzeugung verbunden.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Modul 1 Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Buchbinder (BGBl. Nr. 663/1974 in der gefertigten Fassung)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Etui- und Kassettenerzeuger (BGBl. Nr. 26/1978)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kartonagewarenerzeuger (BGBl. Nr. 79/1977)

Zusatzinfo

Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -350
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/weiterbildung/meisterpruefung-befaehigungspruefung