Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: individuell
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss
MeisterIn für das Handwerk Buchbinder*in
Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Buchbinder*in
Beschreibung
Das Handwerk Buchbinder*in ist mit den Handwerken Etui- und Kassettenerzeugung und Kartonagewarenerzeugung verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Modul 1 Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Buchbinder (BGBl. Nr. 663/1974 in der gefertigten Fassung)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Etui- und Kassettenerzeuger (BGBl. Nr. 26/1978)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Kartonagewarenerzeuger (BGBl. Nr. 79/1977)
Zusatzinfo
Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.