Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
Forstgarten- und Forstpflegefacharbeiter*in, Facharbeiter*in Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft

Ausbildung

Der Lehrberuf Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft ist ein land- und forstwirtschaftlicher Lehrberuf.

Die Lehre ist in einem anerkannten Lehrbetrieb zu absolvieren. Sie ist mit dem Besuch einer Berufsschule oder von Fachkursen verbunden, deren Abschluss die Voraussetzung für die Facharbeiterprüfung (Lehrabschlussprüfung) ist. Häufig erfolgt die Ausbildung in diesem Lehrberuf über den zweiten Bildungsweg (siehe unten).

Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.

Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:

Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfungsantritt:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Ausbildungsgebiet
  • Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Facharbeiterprüfung

Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

Meister*innenqualifikation:

Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:

  • Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
  • Ausbildung von Lehrlingen
  • Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
  • Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
  • Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens (z. B. Bezug des Meisterbonus bei der Existenzgründungsbeihilfe)

Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:

  • Vollendung des 20. Lebensjahres, mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder
  • Vollendung des 24. Lebensjahres, mindestens dreijährige Führung eins land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
  • oder
  • mindestens siebenjährige Praxis im betreffenden Ausbildungsgebiet und Besuch eines Vorbereitungslehrganges

Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)

Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/

HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss: Lehrabschlussprüfung zum/zur Facharbeiter*in Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft

Berechtigungen:

Mit der abgeschlossenen Facharbeiter*innenprüfung sind folgende Berechtigungen und Anerkennungen verbunden:

  • Zulassung zur Meisterausbildung
  • Zulassung zur Berufsreifeprüfung
  • Inanspruchnahme verschiedener Agrarförderungen
  • Verkürzung der Lehrzeit eines weiteren Lehrberufes (land- und forstwirtschaftlich oder gewerblich) um zumindest ein Jahr.

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Forstliche Ausbildungsstätte Pichl
Rittisstraße 1
8662 St. Barbara im Mürztal

Telefonnummer +43 (0)3858 2201 -0
E-Mail fastpichl@lk-stmk.at
Internet https://www.fastpichl.at/

Art: Schulausbildung

Dauer: 2 Jahre (2 Wintersemester)

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

  • abgeschlossene Ausbildung oder
  • Mindestalter 21 Jahre

Abschluss:

Forstwirtschaftliche/r Facharbeiter*in

Berechtigungen:

Facharbeiter*in für Forstwirtschaft

Info:

Die Ausbildung umfasst 500 Stunden (inkl. Praxisstunden).

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at

Agrarbildungszentrum Hagenberg
Veichter 99
4232 Hagenberg

Telefonnummer +43 (0)732 / 77 20 -33400
E-Mail lwbfs-hagenberg.post@ooe.gv.at
Internet https://www.lwbfs-hagenberg.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Grünland (Rinder, Schafe, Ziegen)
  • Ausbildungsschwerpunkt Ackerbau (Rinder, Schweine, Geflügel)
  • Ausbildungsschwerpunkt Forstwirtschaft (Wald, Holz, Energie)

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement:

  • Ausbildungsschwerpunkt Gesundheit und Soziale Berufe
  • Ausbildungsschwerpunkt Betriebs- und Haushaltsmanagement
  • Ausbildungsschwerpunkt Floristik und Gartendesign

Abendschule für Erwachsene - Landwirtschaft

Abendschule für Erwachsene - Forstwirtschaft


Berufs- und Fachschule für biologische Landwirtschaft Schlägl
Schaubergstraße 2
4160 Aigen-Schlägl

Telefonnummer +43 (0)732 / 77 20 -34100
E-Mail info@bioschule.at
Internet https://www.bioschule.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule - Ausbildungsschwerpunkt Biologische Landwirtschaft

Abendschule für Erwachsene für Landwirtschaft

Abendschule für Erwachsene für Forstwirtschaft


Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Burgkirchen
Unterhartberg 5
5274 Burgkirchen

Telefonnummer +43 (0)732 / 77 20 -771 00
E-Mail lwbfs-burgkirchen.post@ooe.gv.at
Internet https://www.lwbfs-burgkirchen.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Landtechnik
  • Ausbildungsschwerpunkt Tierhaltung
  • Ausbildungsschwerpunkt Pflanzenbau

Abendschule für Erwachsene - Landwirtschaft

Abendschule für Erwachsene - Forstwirtschaft

Forstliche Anschlusslehre zum/zur Forstfacharbeiter*in


Landwirtschaftliche Fachschule Schlierbach
Klosterstraße 11
4553 Schlierbach

Telefonnummer +43 (0)732 / 77 20 -34200
E-Mail lwbfs-schlierbach.post@ooe.gv.at
Internet https://www.lwbfs-schlierbach.ac.at/

Schwerpunkte:

Landwirtschaftliche Fachschule - Fachrichtung Landwirtschaft:

  • Ausbildungsschwerpunkt Ackerbau
  • Ausbildungsschwerpunkt Grünland
  • Ausbildungsschwerpunkt Forstwirtschaft

Abendschule für Erwachsene - Biomasse und Bioenergie

Abendschule für Erwachsene - Landwirtschaft

Abendschule für Erwachsene - Forstwirtschaft

Landwirtschaftliche Fachschule - Modell LandWirtschaft


Art: Schulausbildung

Dauer: 2 Jahr

Form: Vollzeit

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht (9. Schulstufe)
  • Mindestalter 16 Jahre
  • körperliche und geistige Eignung
  • eventuell Aufnahmetest

Abschluss:

Abschlussprüfung

Berechtigungen:

Berufsausübung als ForstwartIn

Weitere Infos: http://forstwarteschule.at/

Forstfachschule Traunkirchen
Forstpark 1
4801 Traunkirchen

Telefonnummer +43 (0)7617 / 214 44 -210
E-Mail sekretariat@forstfachschule.at
Internet https://www.forstfachschule.at/

Schwerpunkte:

Forstfachschule


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau "Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau "Standard" nicht schlechter als "Gut";
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss:

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Höhere Bundeslehranstalt für Forstwirtschaft Bruck/Mur
Dr.-Theodor-Körner-Straße 44
8600 Bruck an der Mur

Telefonnummer +43 (0)3862 / 517 70
E-Mail willkommen@forstschule.at
Internet https://www.forstschule.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft

Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft


Art: a.o. Lehrabschluss

Dauer: auf Anfrage

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

Zulassungsbedingungen zur Facharbeiter*innenprüfung sind:

  • Vollendetes 20. Lebensjahr
  • Mind. dreijährige einschlägige Praxis in der Berufssparte. (In manchen Bundesländern wird auch eine nebenberuflich ausgeübte praktische Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft im Umfang von 3 (TIROL) bzw. 6 (STMK) Jahren akzeptiert.)
  • Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges

Abschluss: Teilnahmebestätigung

Berechtigungen:

Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges berechtigt zur Zulassung zur Facharbeiter*innenprüfung

Info:

Vorbereitung auf den Antritt zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft (2. Bildungsweg).

Dauer: auf Anfrage

Kosten: auf Anfrage

Inhalte - Überblick:

  • Forstpflanzenproduktion
  • Waldpflege
  • Waldarbeitslehre und Arbeitstechnik
  • Maschinen- und Baukunde
  • Arbeitssicherheit und Erste Hilfe
  • Forstliche Betriebswirtschaft und Holzmarktkunde
  • Politische Bildung
  • Schriftverkehr
  • Fachrechnen

Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/

Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Niederösterreich
Wiener Straße 64
3100 St. Pölten

Telefonnummer +43 (0)5 0259 26400
E-Mail lfa@lk-noe.at
Internet https://www.lehrlingsstelle.at/niederoesterreich/