Geflügelwirtschaft (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
Andere Bezeichnung(en):
Geflügelwirtschaftsfacharbeiter*in, Facharbeiter*in Geflügelwirtschaft
- Berufsbeschreibung
- Anforderungen
- Ausbildung
- Alternative Berufe
- Lehre und Matura
- Weiterbildung
- Selbstständigkeit
- Links
- Lehrstellenbörsen
- Lehrlingszahlen
- Bewerbung üben
Ausbildung
Der Lehrberuf Geflügelwirtschaft ist ein land- und forstwirtschaftlicher Lehrberuf.
Die Lehre ist in einem anerkannten Lehrbetrieb zu absolvieren. Sie ist mit dem Besuch einer Berufsschule oder von Fachkursen verbunden, deren Abschluss die Voraussetzung für die Facharbeiterprüfung (Lehrabschlussprüfung) ist. Häufig erfolgt die Ausbildung in diesem Lehrberuf über den zweiten Bildungsweg (siehe unten).
Für den Lehrberuf Geflügelwirtschaft ist derzeit keine Berufsschule eingerichtet. Ersatzbildungsmaßnahmen werden an den Kursorten durchgeführt:
- Schlierbach, OÖ
- Hatzendorf, Stmk.
- Edelhof, NÖ
Weitere Informationen zu den Lehrlingsausbildungsmöglichkeiten in deinem Bundesland bekommst du bei der für das Bundesland zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle.
Facharbeiter*innenqualifikation im zweiten Bildungsweg:
Für Personen, die keine formale Berufsausbildung (Lehre, Schule) haben, aber beispielsweise durch Mitarbeit am elterlichen Hof praktische Berufserfahrung gesammelt haben, besteht die Möglichkeit zur Facharbeiterprüfung im 2. Bildungsweg anzutreten und damit einen formalen Abschluss zu bekommen, der z. B. für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Betriebes Voraussetzung sein kann.
Voraussetzung für den Prüfunganstritt:
- Vollendung des 20. Lebensjahres
- Nachweis einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit im Ausbildungsgebiet
- Besuch des Vorbereitungslehrganges für die Facharbeiterprüfung
Die Lehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über den Kursen, Kursorten und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/
Meister*innenqualifikation:
Die Meisterausbildung ist die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung und ermöglicht folgende zusätzliche Berechtigungen:
- Berechtigung, sich als „Meister*in" zu bezeichnen
- Ausbildung von Lehrlingen
- Ersatz der gewerblichen Unternehmer*innenprüfung und des Fachbereichs bei der Berufsreifeprüfung
- Bezug des Meister*innenlohns bei unselbständiger Tätigkeit
- Bezug von meisterspezifischen Förderungen des landwirtschaftlichen Förderwesens (z. B. Bezug des Meisterbonus bei der Existenzgründungsbeihilfe)
Voraussetzungen für die Meister*innenprüfung sind:
- Vollendung des 20. Lebensjahres, mindestens dreijährige Verwendung als Facharbeiter*in, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges oder
- Vollendung des 24. Lebensjahres, mindestens dreijährige Führung eins land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, und Besuch eines Vorbereitungslehrganges oder
- mindestens siebenjährige Praxis im betreffenden Ausbildungsgebiet und Besuch eines Vorbereitungslehrganges
Nachsichtsregelung: Betriebsleiter*innen und Praktiker*innen können die Meister*innenprüfung ohne Facharbeiter*innenausbildung, aber mit entsprechender Praxis in der jeweiligen Sparte und erfolgreicher Absolvierung des Vorbereitungslehrganges abgelegen)
Die Vorbereitungslehrgänge können je nach Bundesland etwas unterschiedlich gestaltet sein und werden von der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle (LFA) des Bundeslandes gemeinsam mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) durchgeführt. Informationen über die Lehrgänge, Kursorte und Kontaktdaten im jeweiligen Bundesland findest du unter: https://www.lehrlingsstelle.at/ausbildungen/
HINWEIS: Siehe auch die Informationen im Menüpunkt Weiterbildung
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Art: Lehre
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Voraussetzungen:
- Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht
Abschluss: Lehrabschlussprüfung zum/zur Facharbeiter*in Geflügelwirtschaft
Berechtigungen:
Mit der abgeschlossenen Facharbeiter*innenprüfung sind folgende Berechtigungen und Anerkennungen verbunden:
- Zulassung zur Meisterausbildung
- Zulassung zur Berufsreifeprüfung
- Inanspruchnahme verschiedener Agrarförderungen
- Verkürzung der Lehrzeit eines weiteren Lehrberufes (land- und forstwirtschaftlich oder gewerblich) um zumindest ein Jahr.
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Art: Schulausbildung
Dauer: 5 Jahre
Form: Vollzeit
NQR-Level: 5 ISCED-Level: 3 bis 5
Voraussetzungen: kommend aus:
- Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
- Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen - Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
- erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule
Abschluss:
Reife- und Diplomprüfung
Berechtigungen:
- berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
- facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der Facharbeiter*innenprüfung)
- Studienberechtigung
- Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)
Info:
Anmeldung: ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien; Vorlage des Orignals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich
Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/
Höhere Bundes-Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Landtechnik und Lebensmittel- und Biotechnologie Wieselburg
Schloss Weinzierl 1
3250 Wieselburg
Telefonnummer +43 (0)7416 524 37
E-Mail direktion@josephinum.at
Internet https://www.josephinum.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Landtechnik
Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft
Höhere Lehranstalt für Lebensmittel- und Biotechnologie
Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie in der Landwirtschaft
Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft
Fachhochschulstudium Agrartechnologie & Digital Farming (Bachelor) am Campus Wieselburg der FH Wiener Neustadt
Höhere landwirtschaftliche Bundeslehranstalt St. Florian
Fernbach 37
4490 St. Florian
Telefonnummer +43 (0)7224 / 89 17 -0
E-Mail willkommen@hlbla-florian.at
Internet https://www.hlbla-florian.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft:
- Ausbildungsschwerpunkt Produktionsmanagement
- Ausbildungsschwerpunkt Regionalmanagement
Externistenprüfungskommission für die Berufsreifeprüfüng
Höhere Bundeslehranstalt für Landwirtschaft, Umwelt und Ressourcenmanagement Elixhausen
Ursprungstraße 4
5161 Elixhausen
Telefonnummer +43 (0)662 / 480 301 -0
E-Mail schule@ursprung.at
Internet https://www.ursprung.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft
Höhere Lehranstalt für Umwelt- und Ressourcenmanagement
Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft
Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein
Raumberg 38
8952 Irdning-Donnersbachtal
Telefonnummer +43 (0)3682 / 22451 -0
E-Mail office@raumberg-gumpenstein.at
Internet https://raumberg-gumpenstein.at
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft - Agrarmanagement
Höhere Lehranstalt für Umwelt- und Ressourcenmanagement
Aufbaulehrgang der Höheren Lehranstalt für Landwirtschaft
Diplom-Lehrgang zum/zur Instruktor*in der funktionellen Klauenpflege
Externistenprüfungskommission für die Berufsreifeprüfung
Bäuerliches Schul- und Bildungszentrum - Landwirtschaftsschulen Vorarlberg
Rheinhofstraße 16
6845 Hohenems
Telefonnummer +43 (0)5576 / 73316
E-Mail sekretariat@bsbz.at
Internet https://www.bsbz.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für Landwirtschaft - Ausbildungsschwerpunkt Ressourcenmanagement und erneuerbare Energien
Fachschule für ländliche Hauswirtschaft
Fachschule für Landwirtschaft
Landwirtschaftliche Fachschule für Erwachsene:
- Fachrichtung Feldgemüsebau
- Fachrichtung Landwirtschaft
Art: a.o. Lehrabschluss
Dauer: mind. 200 Stunden
Form: Berufsbegleitend
Voraussetzungen:
Zulassungsbedingungen zur Facharbeiter*innenprüfung sind:
- Vollendetes 20. Lebensjahr
- Mind. dreijährige einschlägige Praxis in der Berufssparte. (In manchen Bundesländern wird auch eine nebenberuflich ausgeübte praktische Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft im Umfang von 3 (TIROL) bzw. 6 (STMK) Jahren akzeptiert.)
- Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges
Hinweis: Der Vorbereitungskurs kann auch besucht werden, wenn die Berufspraxis noch nicht vollständig vorhanden ist.
Abschluss: Teilnahmebestätigung
Berechtigungen:
Erfolgreicher Besuch des Vorbereitungslehrganges berechtigt zur Zulassung zur Facharbeiter*innenprüfung
Info:
Vorbereitung auf den Antritt zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Geflügelwirtschaft (2. Bildungsweg).
Dauer: Die Dauer der Vorbereitungslehrgänge variiert je nach Bundesland, beträgt aber mindestens 200 Stunden.
Kosten: abhängig vom Bundesland
Inhalte - Überblick:
- Information & Einführung (inkl. Facharbeit)
- Züchtung & Vermehrung
- Hygiene und Tiergesundheit
- Fütterung
- Geflügelhaltung
- Betriebsführung Grundlagen
- Betriebsführung speziell
- Arbeitssicherheit
- Recht (Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht)
- Förderungen (Invest, MFA)
- Unternehmerpersönlichkeit
- Agrarwirtschaft & -politik (GAP, Interessensvertretung)
- Beschaukurs (Hygiene, Etikettierung, DV)
Weitere Infos: https://www.lehrlingsstelle.at/
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Kärnten
Krastowitz 1
9200 Klagenfurt am Wörthersee
Telefonnummer +43 (0)463 / 5850 2110
E-Mail lfa@lk-kaernten.at
Internet https://www.lehrlingsstelle.at/kaernten/
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Niederösterreich
Wiener Straße 64
3100 St. Pölten
Telefonnummer +43 (0)5 0259 26400
E-Mail lfa@lk-noe.at
Internet https://www.lehrlingsstelle.at/niederoesterreich/
Land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle Steiermark
Hamerlinggasse 3
8010 Graz
Telefonnummer +43 (0)316 80 50 –1322
E-Mail lfa@lk-stmk.at
Internet https://www.lehrlingsstelle.at/steiermark/