Weiterbildung & Karriere
Lebens- und berufsbegleitendes Lernen bedeutet für Geschirrkeramformer*innen vor allem, sich kontinuierlich zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich neuer Materialien (Tone, Porzellan, Glasuren, Farben) und Techniken (z. B. Raku) anzueignen.
Eine weiterführende Ausbildungsmöglichkeit ist die Meisterschule für Kunst und Gestaltung, Ausbildungszweig Keramische Formgebung (zwei Jahre) in Graz: www.meisterschule-kunst.at.
Weiters können Geschirrkeramformer*innen ein Bachelor- und Masterstudium "Keramik" an der Kunstuniversität Linz absolvieren. Die Zulassung ist an den Nachweis der künstlerischen Eignung durch Vorlage von Arbeitsproben sowie an die Ablegung einer Aufnahmeprüfung gebunden.
Darüberhinaus bieten facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen für Berufstätige Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Weiterbildungsbereiche sind beispielsweise:
- Neue Materialien (Tone, Glasuren, Farben)
- Neue Techniken (z. B. Raku - Japanische Methode)
- Computergesteuerte Produktion
- assistierende Technologien: Robotersysteme, automatisierte Logistik- und Manipulationssysteme
- Digitalisierung
- Umweltschutz und Ressourcenmanagement
- Energieeffizienz
Entwicklung und Karriere:
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z. B. Meisterprüfung) können Geschirrkeramformer*innen zu Teamleiter*innen, Schichtleiter*innen, Werkstättenleiter*innen, Produktionsleiter*innen und Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams.
Die selbstständige Berufsausübung ist an die Absolvierung der Meisterprüfung für das Handwerk Keramiker gebunden. Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und die Fachschule für Keramik und Ofenbau in Stoob (Burgenland) veranstalten alljährlich einen Vorbereitungskurs auf die Meister*innenprüfung.
Weiterbildungsangebote:
Art: Universitätsstudium – Bachelorstudium
Dauer: 6 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 6 ISCED-Level: 6 ECTS-Punkte: 180
Voraussetzungen:
- Nachweis der künstlerischen Eignung durch Aufnahmeprüfung/Zulassungsprüfung und Vorlage von künstlerischen Arbeitsproben
Abschluss:
Bachelor of Arts (BA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien
Info:
Berufsfelder: freischaffende/r Künstlerin/Künstler, Designertätigkeiten, Ausführung keramischer Objekte, Unikat-Produktion, Vermittlungstätigkeit, Unterricht, Beratung, Schulung, Spezialisierungsmöglichkeiten im Bereich Kunst und Therapie.
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Art: Universitätsstudium – Masterstudium
Dauer: 4 Semester
Form: Vollzeit
NQR-Level: 7 ISCED-Level: 7 ECTS-Punkte: 120
Voraussetzungen:
- abgeschlossenes facheinschlägiges Bachelorstudium
Abschluss:
Master of Arts (MA)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen PhD-Studien
Info:
Berufsfelder: Tätigkeiten als freischaffende/r Künstlerin/Künstler, Designertätigkeiten, Ausführung keramischer Objekte, Unikat-Produktion, Vermittlungstätigkeit, Unterricht, Beratung, Schulung, Spezialisierungsmöglichkeiten im Bereich Kunst und Therapie.
Weitere Infos: https://www.studienwahl.at
Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: individuell
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss
Meister*in für das Handwerk der Keramiker*innen
Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Keramiker*in
Beschreibung
Das Handwerk der Keramiker*innen ist mit dem Handwerk Platten- und Fliesenleger*in verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3 - fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Zusatzinfo
Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.
Suchmöglichkeiten & Weiterbildungsdatenbanken