Hafenmeister*in

Ausbildung

Die Ausbildung von Hafenmeister*innen erfolgt betriebs- bzw. amtsintern. Die Bestellung erfolgt durch die Landeshauptleute.

Voraussetzungen für den/die Hafenmeister*in sind

  • die österreichische Staatsbürgerschaft,
  • die körperliche Eignung,
  • ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis,
  • ein gewerbliches Schiffsführerpatent bzw. Kapitänspatent sowie
  • eine erfolgreich abgelegte Hafenmeisterprüfung (beim Amt für Schifffahrt).