Die Ausbildung von Hafenmeister*innen erfolgt betriebs- bzw. amtsintern. Die Bestellung erfolgt durch die Landeshauptleute.
Voraussetzungen für den/die Hafenmeister*in sind
- die österreichische Staatsbürgerschaft,
- die körperliche Eignung,
- ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis,
- ein gewerbliches Schiffsführerpatent bzw. Kapitänspatent sowie
- eine erfolgreich abgelegte Hafenmeisterprüfung (beim Amt für Schifffahrt).