BITTE BEACHTEN: Die Ausbildung in diesem Beruf ist nicht mehr möglich. Seit dem Inkrafttreten des medizinischen Masseur- und Heilmasseurgesetzes (MMHmG) im Jahr 2003, wird die Ausbildung für Heilbadegehilf*innen nicht mehr durchgeführt. Angehörige dieses Berufes können diesen aber noch bis zu ihrer Pensionierung ausüben, oder sich zu medizinischen Masseur*innen aufschulen lassen.