Jurist*in

Berufsbeschreibung

Der Beruf Jurist*in umfasst sowohl die klassischen Rechtsberufe Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Notar*in, Staatsanwalt / Staatsanwältin und Richter*in als auch alle anderen Expert*innen mit juristischer Ausbildung (Rechtsstudium), die z. B. unternehmensintern ihre Arbeitgeber*innen in Rechtsangelegenheiten beraten und vertreten.

In diesen Fällen arbeiten Jurist*innen z. B. in eigenen Rechtsabteilungen von großen Unternehmen (z. B. Banken, Versicherungen, Industriebetrieben), in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes (Bund, Länder, Gemeinden), Interessenvertretungen usw. und prüfen Sachverhalte, erstellen Gutachten und Verträge. Dabei haben sie direkten Kontakt zu ihren Mandant*innen sowie – je nach Aufgabenbereich und Unternehmen – zu Berufskolleg*innen in den Bereichen Recht,  Marketing, Personal,  Rechnungswesen, Vertrieb usw.

Als Jurist*innen werden alle Personen bezeichnet, die ein rechtswissenschaftliches Studium absolviert haben. Sie sind in der Regel auf Schwerpunkte spezialisiert, z. B. Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Umweltrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht oder Strafrecht.

Neben den klassischen Rechtsberufen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, Notar*in, Staatsanwalt / Staatsanwältin und Richter*in sind Jurist*innen häufig in den verschiedensten Funktionen in großen Betrieben, Behörden, Interessenvertretungen usw. tätig. Sie arbeiten in eigenen Rechtsabteilungen oder in der Personalabteilung, vertreten ihre Arbeitgeber*innen in allen juristischen Belangen nach außen (z. B. bei Kauf oder Miete von Gebäuden, Vertragsabschlüssen, Projektanbahnungen) und sind auch zuständig für innerbetriebliche juristische Fragen (z. B. Arbeitsrecht). Sie beraten die Geschäftsführer*innen vor Abschluss von Verträgen in Rechts- und Finanzangelegenheiten und erstellen Verträge aller Art.

Sie können zudem – nach Erfüllung von gesetzlich geregelten Zugangsbedingungen und Ablegung von Zusatzprüfungen – folgende Berufe ausüben:

  • Richter*in: Diese führen Gerichtsverhandlungen, prüfen die Rechtmäßigkeit der in der Verhandlung vorgebrachten Aussagen und beschließen Gerichtsurteile, die sie auch begründen müssen. Häufig spezialisieren sie sich auf einen Bereich (z. B. Richter*in für Strafsachen, Zivilangelegenheiten, Insolvenzen (Konkursverfahren))
  • Staatsanwalt / Staatsanwältin: Diese vertreten den Staat in Strafsachen z. B. bei Drogendelikten, Diebstahl oder Raub. Bei strafrechtlichen Gerichtsverhandlungen übernehmen sie die Rolle des Anklägers / der Anklägerin, der in diesen Fällen der Staat Österreich ist.
  • Rechtsanwalt / Rechtsanwältin: Diese vertreten Einzelpersonen, Personengruppen oder Körperschaften (z. B. Unternehmen) in juristischen Fragen. Ihre Aufgabengebiete reichen von Beratungen beim Abschluss von Verträgen aller Art bis hin zu Vertretungen bei Gerichtsverhandlungen.
  • Notar*in: Diese sind dafür zuständig, dass verschiedene durchgeführte Aktionen und aufgesetzte Verträge und Urkunden auch rechtsgültig ("echt") sind. Sie führen z. B. Grundbucheintragungen durch, beglaubigen Unterschriften und Dokumente (d. h. sie bestätigen deren Echtheit), helfen bei Erbschaftsangelegenheiten, bei Eheverträgen und Scheidungsvergleichen.

Der Erfolg von Jurist*innen hängt von ihrer eigenen Person und Kompetenz (Fachwissen) ab. Es ist daher wichtig, dass sie sich ständig auf dem Laufenden halten. Sie verwenden die üblichen Büro- und Kommunikationsgeräte, wie Computer und Laptops, Drucker,  Scanner, Kopier- und Diktiergeräte und arbeiten mit vielfältigen juristischen Materialien wie Gesetzestexten und -interpretationen, juristischen Datenbanken usw.

Jurist*innen arbeiten – je nach beruflichem Aufgabenbereich – mit Kolleg*innen von Gerichten, Staatsanwaltschaften, Notariaten, Behörden, Unternehmen, Kanzleien und Verbänden zusammen. Sie haben Kontakt zu Berufskolleg*innen wie Richter*innen, Staatsanwält*innen, Notar*innen und Rechtsanwält*innen oder zu Gutachter*innen sowie zu ihren  Klient*innen. Sie arbeiten hauptsächlich in Büros, besuchen aber auch  Klient*innen am Arbeitsplatz oder zu Hause und/oder besichtigen Tatorte bzw. Unfallstellen (Lokalaugenschein).

  • juristische Regelungen anwenden, um die Rechtsordnung zu erhalten
  • Rechtskenntnisse auf konkrete Lebenssachverhalte nach vorheriger Ermittlung anwenden
  • Konflikte durch Entscheidung oder Vermittlung regeln
  • Regelungen vorbereiten und gestalten, um Konflikte zu vermeiden
  • juristische Arbeitsmittel (z. B. Gesetze, Kommentare, höchstrichterliche Urteile, Grundsatzurteile, juristische Datenbanken) für Urteile, Gutachten, konkrete Entscheidungen nutzen und aufbereiten
  • juristische Kenntnisse und Methoden für Forschung und Lehre anwenden
  • diverse Sachverhalte z. B. Verträge auf Rechtmäßigkeit prüfen, Verträge erstellen

Jurist*innen arbeiten freiberuflich (als Selbstständige) oder als Angestellte in

  • Institutionen des öffentlichen Dienstes, vor allem bei Gerichten,
  • großen Unternehmen, wie Banken, Versicherungen, Industriebetriebe,
  • Interessenvertretungen und Non-Profit-Organisationen,
  • Universitäten sowie
  • Rechtskanzleien.

Jurist*innen spezialisieren sich in der Regel auf bestimmte Rechtsgebiete, z. B. auf

  • Arbeitsrecht, Sozialrecht
  • Europarecht, internationales Recht
  • Finanzrecht, Insolvenzrecht
  • Fremdenrecht/Asylrecht
  • Immobilienrecht, Baurecht, Mietrecht
  • IT-Recht
  • Konsumentenschutzrecht
  • Medienrecht
  • Medizinrecht
  • Steuerrecht, Wirtschaftsrecht
  • Strafrecht
  • Umweltrecht
  • Urheberrecht
  • Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Zivilrecht (Erbrecht, Familienrecht, Eigentumsrecht)

Außerdem ist die Spezialisierung auf bestimmte Tätigkeitsbereiche möglich, z. B. auf

Nachfolgend findest du eine Auswahl an Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten:

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