Staatsanwalt / Staatsanwältin
Berufsbeschreibung
Staatsanwält*innen vertreten die staatliche Anklagebehörde, d. h. sie prüfen und beurteilen, ob Delikte strafrechtlich zu verfolgen sind. Zur Feststellung des Sachverhaltes einer strafbaren Handlung führen sie in Zusammenarbeit mit der Polizei und Haftrichter*innen Ermittlungsverfahren durch. Sie stellen Strafanträge, erheben öffentliche Anklage vor Gericht und sind in Strafprozessen als Anklagevertreter*in im Namen der Republik Österreich tätig. Sie stehen bei ihrer Arbeit in Kontakt zu Berufskolleg*innen in den Bereichen Recht und Sicherheit (z. B. Rechtsanwält*innen, Richter*innen, Exekutivbediensteten im Polizeidienst).