Staatsanwalt / Staatsanwältin

Berufsbeschreibung

Staatsanwält*innen vertreten die staatliche Anklagebehörde, d. h. sie prüfen und beurteilen, ob Delikte strafrechtlich zu verfolgen sind. Zur Feststellung des Sachverhaltes einer strafbaren Handlung führen sie in Zusammenarbeit mit der Polizei und Haftrichter*innen Ermittlungsverfahren durch. Sie stellen Strafanträge, erheben öffentliche Anklage vor Gericht und sind in Strafprozessen als Anklagevertreter*in im Namen der Republik Österreich tätig. Sie stehen bei ihrer Arbeit in Kontakt zu Berufskolleg*innen in den Bereichen Recht und Sicherheit (z. B. Rechtsanwält*innen, Richter*innen, Exekutivbediensteten im Polizeidienst).

Staatsanwält*innen überprüfen die von Sicherheitsbehörden oder Privatpersonen eingelangten Anzeigen dahingehend, ob ein strafrechtlich zu verfolgender Tatbestand vorliegt oder nicht. Ist der Tatbestand ausreichend, leiten Staatsanwält*innen zur Feststellung des objektiven Sachverhaltes ein Ermittlungsverfahren ein. Sie schalten dabei Sicherheitsbehörden und Haftrichter*innen ein. Die Strafanträge und Anklageschriften werden dann an das zuständige Gericht weitergeleitet und das angezeigte Delikt gerichtlich geprüft. Bei sensiblen Ermittlungen können bzw. müssen Ermittlungsmaßnahmen vorab durch die zuständigen Haftrichter*innen genehmigt werden.

Staatsanwält*innen nehmen außerdem Stellung zu Anträgen, wie beispielsweise Anträge von Strafgefangenen auf Haftunterbrechung, Anträge von Untersuchungshäftlingen auf Enthaftung oder Anträge auf Ratenzahlungen bei verhängten Geldstrafen. Das zuständige Gericht entscheidet unter Berücksichtigung der Stellungnahme der  Staatsanwaltschaft.

Im Vergleich zu Richter*innen sind Staatsanwält*innen nicht unabhängig. Sie unterliegen bei ihren Tätigkeiten einer Weisungshierarchie, das heißt, dass Staatsanwält*innen grundsätzlich an die Anordnungen von den ihnen vorgesetzten Gruppenleiter*innen, Dienststellenleiter*innen oder Oberstaatsanwält*innen und letztlich des Ministers / der Ministerin gebunden sind.

Staatsanwält*innen verfassen Anklageschriften, Akten und Gutachten. Sie arbeiten mit Gesetzbüchern, Verordnungen und Richtlinien sowie mit juristischen Materialien und Unterlagen (z. B. Handbücher, Anträge, Stellungnahmen, Protokolle, Bescheide, Urteile). Sie führen Dokumente, Protokolle und Journale und stellen Beweismaterialien sicher. Dazu verwenden sie die üblichen Büro- und Kommunikationsgeräte wie Computer und Laptops, Drucker,  Scanner, Kopiergeräte und (Mobil-)Telefone.

Staatsanwält*innen arbeiten in den Büroräumen, Besprechungszimmern, Gerichtssälen und Archiven von Staatsanwaltschaften sowie im Bundesministerium für Justiz. Außerdem sind sie an Unfall- und Tatorten tätig.
Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen, diversen Mitarbeiter*innen der  Exekutive ( Exekutivbedienstete*r im Polizeidienst, Kriminalbeamter / Kriminalbeamtin) und der öffentlichen  Verwaltung. Sie haben Kontakt zu Zeug*innen, Beschuldigten, Angeklagten und Opfern, zu Sachverständigen und Gutachter*innen, zu Rechtsanwält*innen und Richter*innen.

  • Strafanzeigen und -anträge stellen
  • Ermittlungen einleiten und koordinieren
  • polizeiliche Fachkräfte mit der Ermittlung beauftragen und sie anleiten
  • gemeinsam mit der Kriminalpolizei ermitteln
  • Beschuldigte und Zeug*innen befragen
  • Akten anlegen und prüfen
  • Unfall- und Tatorte besichtigen
  • Sachverständige beauftragen, Gutachten einholen und prüfen
  • Anklageschriften einreichen
  • in Strafprozessen die Anklage vor Gericht vertreten und die Beweisführung vorbringen

Staatsanwält*innen sind bei Staatsanwaltschaften, Oberstaatsanwaltschaften, der Generalprokuratur oder dem Bundesministerium für Justiz beschäftigt.
Offene Stellen werden in der Jobbörse der Republik Österreich ausgeschrieben.

Auch innerhalb der Staatsanwaltschaft ist die Spezialisierung auf juristische Fachgebiete möglich und damit die Tätigkeit in bestimmten Dienststellen, beispielsweise bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).