Klavierbau (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
früher: Klaviermacher*in

English: Piano and harpsichord manufacture (Piano and harpsichord manufacturer)

Weiterbildung & Karriere

Klavierbauer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Für Klavierbauer*innen gibt es nur relativ wenige fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten aber in verschiedenen technischen und handwerklichen Bereichen Kurse und Lehrgänge an, die auch für Klavierbauer*innen relevant sein können. Auch Weiterbildungen in kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Bereichen (z. B. Betriebsführung, Marketing und Verkauf) werden von zahlreichen Erwachsenenbildungseinrichtungen angeboten.

Auch der Besuch von Fachtagungen (z. B. Europiano-Kongress), Veranstaltungen (z. B. Exkursionen des Klaviermacherverband Österreich und das Lesen von Fachliteratur ermöglichen Weiterbildung zu neuen Entwicklungen im Bereich des Instrumentenbaus.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen. Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterbildungsbereiche für Klavierbauer*innen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • Werkstoffe (Hölzer, Kunststoffe, Kleber, Edelmetalle)
  • Oberflächen- und Versiegelungstechniken
  • ökologische und nachhaltige Werkstoffe und Materialien, Up-Cycling
  • historische Verarbeitungstechniken
  • Restaurierung historischer Klaviere und Tasteninstrumente
  • elektro-mechanische und digitale Technologien (Hybride Pianos)
  • digitales Design (CAD = Computer Aided Design)
  • Maschinenrüsten, -einstellen, -umstellen
  • Maschinenführung, Maschinensteuerung
  • Prozessoptimierung
  • Umwelttechnik, Umweltschutz
  • Energie- und Ressourceneffizienz
  • Technische Dokumentation
  • Betriebsführung
  • Handel und Vertrieb
  • Umgang mit digitalen Anwendungen und Tools
  • Marketing, Werbung, Social-Media
  • Buchhaltung, Kostenrechnung

Methodenkompetenzen

  • Arbeitsvorbereitung
  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Zeitmanagement
  • Qualitätssicherung
  • technische Dokumentation
  • Problemlösungsfähigkeit

Sozialkompetenzen:

  • interkulturelle Kompetenzen
  • Kund*innen-, Serviceorientierung
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Leadership

Es gibt in Österreich nur eine begrenzte Zahl an Klavierbaubetrieben. Die Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten können sich aber auch in angrenzenden Berufsfeldern ergeben, z. B. im Handel von Musikinstrumenten, bei Orchestern oder in Musikschulen.

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z. B. Meisterprüfung) können Klavierbauer*innen zu Team-, Werkstätten- oder Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Weiterentwicklung zur Lehrlingsausbilder*in ist möglich.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung auf bestimmte Produktgruppen (z. B. Cembalo) und Entwicklung in eine Expert*innenrolle (z. B. Restaurierung historischer Klaviere) möglich.

Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung besteht im Rahmen des Gewerbe/Handwerks Klaviermacher - siehe Menüpunkt Selbständigkeit.

WKO Bildungspfade

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Klavierbau sind derzeit folgende Bildungspfade beschrieben:

Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: individuell

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss

Meister*in für das für das Handwerk der Klaviermacher*innen

Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Klaviermacher*in

Beschreibung

Das Handwerk der Klaviermacher*innen ist ein mit den Handwerken Orgelbauer*in, Blechblasinstrumentenerzeuger*in, Holzblasinstrumentenerzeuger*in, Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger*in und Harmonikamacher*in verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Klaviermacher BGBl. Nr. 571/1974

Zusatzprüfung für Orgelbauer, Harmonikamacher, Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger, Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Harmonikamacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen, können die Meisterprüfung für das Handwerk Klaviermacher durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.

Zusatzinfo

Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.