Im Berufsfeld Massage ist grundsätzlich zwischen gewerblichen, medizinischen und Heil-Masseur*innen zu unterschieden. (Gewerbliche) Masseur*innen dürfen laut Gesetz nur den gesunden Körper zur Prävention behandeln, medizinische Masseur*innen und Heilmasseur*innen hingegen auch den kranken Körper. Während medizinische Masseur*innen in der Regel in Krankenhäusern usw. angestellt sind, können Heilmasseur*innen freiberuflich und eigenverantwortlich und auf Zuweisung von Ärzt*innen tätig sein. Gewerbliche Masseur*innen können sich zu medizinischen Masseur*innen weiterbilden und diese können eine Aufschulung zu Heilmasseur*innen absolvieren.
Medizinische Masseur*innen führen klassische Massagen, Packungsanwendungen, Thermotherapien, Ultraschalltherapien und Spezialmassagen zu Heilzwecken durch. Die Durchführung von klassischen Massagen und Spezialmassagen, in denen vorwiegend die Hände als wichtigstes Arbeitsmittel zum Einsatz kommen, kann auch für Personen mit großer Sehschwäche oder Blindheit ein gut geeignetes Aufgabenfeld sein.
Medizinische Masseur*innen mit zusätzlichen Spezialqualifikationen führen zusätzliche Anwendungen durch. Die Elektrotherapie umfasst die Anwendung von elektrischem Strom (Nieder- und Mittelfrequenzen) zu Heilzwecken. Bei der Hydrotherapie wird Wasser in vielfältigen Varianten zu Heilzwecken angewandt, z. B. Anwendungen mit dem Tuch (Waschungen, Wickel, Packungen) oder Anwendungen mit fließendem Wasser und Wasserstrahl (Güsse, Duschen). Die Balneotherapie, auch Bädertherapie genannt, bezeichnet Behandlungen durch Bäder mit heilenden Zusätzen, z. B. Moorbäder. Für die Balneotherapie wird auch spezielles Wasser verwendet, das Schwefel, Jod, Kohlensäure oder radioaktive Spurenelemente enthält. Die Basismobilisation dient der Unterstützung der Patient*innen bei der Verbesserung ihrer Mobilität und im sicheren Umgang mit Gehhilfen.