Orgelbau (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

English: Organ building (Organ builder)

Weiterbildung & Karriere

Orgelbauer*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Für Orgelbauer*innen gibt es nur relativ wenige fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten aber in verschiedenen technischen und handwerklichen Bereichen Kurse und Lehrgänge an, die auch für Orgelbauer*innen relevant sein können. Auch Weiterbildungen in kaufmännischen Bereichen (z. B. Buchhaltung, Marketing und Werbung) werden von zahlreichen Erwachsenenbildungseinrichtungen angeboten.

Auch der Besuch von Fachtagungen, Veranstaltungen (z. B. Exkursionen), der Austausch mit Berufskolleg*innen und das Lesen von Fachliteratur ermöglicht Weiterbildung zu neuen Entwicklungen in ihrem Arbeitsbereich.

Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge für Berufstätige an berufsbildenden höheren Schulen, etwa an Höheren Lehranstalten für Kunst und Design / Art and Design oder Höheren Technischen Lehranstalten.
Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges (3 Jahre) ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.

Studium ohne Matura:

Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:

  • Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
  • Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
  • ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.

Weiterbildungsbereiche für Orgelbauer*innen sind beispielsweise:

Fachkompetenzen

  • neue Werkstoffe, Hölzer, Kunststoffe, Kleber, Edelmetalle, Stoffe
  • Holz-Oberflächen- und Versiegelungstechniken
  • ökologische und nachhaltige Werkstoffe und Materialien, Up-Cycling
  • historische Verarbeitungstechniken und Werkstoffe
  • Restaurierung historischer Orgeln
  • elektro-mechanische und digitale Technologien
  • Hydraulik, Mechanik
  • digitales Design (CAD = Computer Aided Design)
  • Maschinenrüsten, -einstellen, -umstellen
  • Maschinenführung, Maschinensteuerung
  • digitale Maschinensteuerung; Computer Aided Manufacturing (CAM)
  • Umwelttechnik, Umweltschutz
  • Energie- und Ressourceneffizienz
  • Handel und Vertrieb von Orgeln
  • Umgang mit digitalen Anwendungen und Tools
  • Buchhaltung, Kostenrechnung

Methodenkompetenzen

  • Arbeits- und Betriebssicherheit
  • Arbeitsvorbereitung
  • Qualitätssicherung
  • technische Dokumentation

Sozialkompetenzen:

  • Kund*innen-, Serviceorientierung
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit

Orgelbauer*in ist in Österreich ein Nischenberuf und wird vorwiegend in kleineren Gewerbebetrieben ausgeübt. Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten ergeben sich auch in angrenzenden Berufsfeldern, wie z. B. im Handel von Musikinstrumenten, bei Orchestern oder in Musikschulen.

Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z. B. Meisterprüfung) können Orgelbauer*innen zu Team-, Werkstätten- oder Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Weiterentwicklung zur Lehrlingsausbilder*in ist möglich.

Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung auf bestimmte Produktgruppen (z. B. Kirchenorgeln) und Entwicklung in eine Expert*innenrolle (z. B. Restaurierung historischer Orgeln) möglich.

Die Möglichkeit einer selbständigen Berufsausübung besteht im Rahmen des Handwerks der Orgelbauer - siehe Menüpunkt Selbständigkeit. Nach der Lehrlingsausbildung können Orgelbauer*innen auch zur Abschlussprüfung und Meisterprüfung im Handwerk der Harmonikamacher*innen antreten und diesen Beruf ausüben.

WKO Bildungspfade

Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Orgelbau sind derzeit folgende Bildungspfade beschrieben:

Weitere WKO-Bildungspfade findest du hier: WKO-Bildungspfade

Weiterbildungsmöglichkeiten

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: individuell

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss

Meister*in für das Handwerk der Harmonikamacher*innen

Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Harmonikamacher*in

Beschreibung

Das Handwerk der Harmonikamacher*innen ist ein mit den Handwerken Orgelbauer*in, Blechblasinstrumentenerzeuger*in, Klaviermacher*in, Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger*in und Holzblasinstrumentenerzeuger*in verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A (2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978
b) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976

Zusatzprüfung für Orgelbauer, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger, Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§ 14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Orgelbauer oder Klaviermacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen, können die Meisterprüfung für das Handwerk Harmonikamacher durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.

Zusatzinfo

Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8021 Graz

Tel.: +43 (0)316 601 -350
E-Mail: meisterpruefung@wkstmk.at
Internet: https://www.wko.at/weiterbildung/meisterpruefung-befaehigungspruefung

Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung

Dauer: individuell

Form: Berufsbegleitend

NQR-Level: 6  

Voraussetzungen

Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.

Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.

Abschluss

Meister*in für das Handwerk der Orgelbauer*innen

Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Orgelbauer*in

Beschreibung

Das Handwerk der Orgelbauer*innen ist ein mit den Handwerken Klaviermacher*in, Blechblasinstrumentenerzeuger*in, Holzblasinstrumentenerzeuger*in, Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger*in und Harmonikamacher*in verbundenes Handwerk.

Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt. Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:

  • Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
  • Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
  • Modul 4: Ausbilderprüfung
  • Modul 5: Unternehmerprüfung

Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1 Teil A
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Orgelbauer BGBl. Nr. 33/1976
b) Harmonikamacher BGBl. Nr. 27/1978

Zusatzprüfung für Harmonikamacher, Klaviermacher , Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger, Holzblasinstrumentenerzeuger, Blechblasinstrumentenerzeuger
§14. Personen, die den Befähigungsnachweis für das Handwerk Harmonikamacher oder Klaviermacher oder Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger oder Holzblasinstrumentenerzeuger oder Blechblasinstrumentenerzeuger durch eine in diesen Handwerken abgelegte Meisterprüfung erbringen, können die Meisterprüfung für das Handwerk Orgelbauer durch das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Zusatzprüfung nachweisen.

Zusatzinfo

Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.

Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Tirol
Egger-Lienz-Straße 118
6020 Innsbruck

Tel.: +43 (0)5 90 905 -7317
E-Mail: pruefung@wktirol.at
Internet: https://www.wko.at/tirol/personal/pruefungsservice-wktirol