Rehabilitationstechniker*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie das Berufsförderungsinstitut (BFI), das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten an, die auch für Rehabilitationstechniker*innen relevant sein können, z. B. in Teilbereichen der Medizintechnik, Metall- und Kunststoffverarbeitung, CAD, CNC-Technik, aber auch in Buchhaltung, Qualitätsmanagement usw., siehe beispielsweise die aktuellen Kursbücher des Berufsförderungsinstitutes (BFI) sowie des Wirtschaftsförderungsinstitutes (WIFI).
Die Bundesinnung der Gesundheitsberufe führt in unregelmäßigen Abständen berufsspezifische Weiterbildungskurse durch. In vielen Betrieben werden innerbetriebliche Kurse zur Schulungen durchgeführt.
Auch die Vorbereitung auf die Meister*innenprüfung kommen als Weiterbildung und Höherqualifizierung in Frage.
Möglichkeiten zur beruflichen Höherqualifizierung bieten außerdem facheinschlägige Vorbereitungs- und Aufbaulehrgänge an berufsbildenden höheren Schulen (Höhere Technische Lehranstalt, HTLs). Mit dem Abschluss eines Aufbaulehrganges ist neben einer höheren Fachqualifikation außerdem die Matura verbunden, die ein Studium an Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht.
Studium ohne Matura:
Für ein Studium an einer Fachhochschule, Universität oder Pädagogischen Hochschulen ist normalerweise die Matura einer Allgemeinbildenden (AHS) oder Berufsbildenden Höheren Schule (BHS) erforderlich.
Es bestehen aber auch andere Zugangsmöglichkeiten:
Berufsreifeprüfung (Lehre mit Matura): Die Berufsreifeprüfung, die du bereits während deiner Lehrzeit beginnen kannst, ist eine vollwertige Matura, mit der du uneingeschränkten Zugang zum Studium hast.
Studienberechtigungsprüfung: Die Studienberechtigungsprüfung kannst du vor Beginn eines Studiums ablegen. Sie ermöglicht den Zugang zu einem bestimmten Studium.
ohne Matura mit Berufsausbildung und Berufserfahrung: Fachhochschulen bieten außerdem meist die Möglichkeit mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (insb. Lehre oder Berufsbildender Mittlerer Schule (BMS)) und mehrjähriger Berufserfahrung auch ohne Matura ein facheinschlägiges (d. h. mit der Berufsausbildung fachlich verwandtes) Bachelorstudien zu beginnen. Meist müssen dazu einzelne Zusatzprüfungen absolviert werden.
Wichtige Weiterbildungsthemen für Rehabilitationstechniker*innen sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
neue Entwicklungen und Produkte in der Rehabilitationtechnik
neue Materialien und Werkstoffe, Verbundstoffe, Leichtbaumaterialien
neue Ver- und Bearbeitungsmethoden
Produktentwicklung, Technisches Zeichnen, CAD
Simulationstechnologien in Planung und Konstruktion
Werkzeugmaschinen, CNC-Technik
3D-Scannen, 3D-Drucktechnik
Oberflächenbehandlung
Umweltschutz und Ressourcenmanagement
Energie- und Ressourceneffizienz
Lebenszyklen und Produktkreisläufe
Material- und Betriebsmittelkalkulation
Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Kostenrechnung
Datensicherheit, Datenschutz
Methodenkompetenzen
Arbeitsvorbereitung
Arbeits- und Betriebssicherheit
Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle
Team-, Mitarbeiter*innenführung
Sozialkompetenzen
Kommunikationsfähigkeit
Kund*innen/Serviceorientierung
Teamfähigkeit
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung und Zusatzqualifikationen (z. B. Meisterprüfung) können Rehabilitationstechniker*innen zu Teamleiter*innen, Bereichsleiter*innen, Werkstättenleiter*innen bis hin zu Betriebsleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams. Auch die Qualifikation zum*zur Lehrlingsausbilder*in stellt eine berufliche Weiterentwicklung dar.
Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch fachliche Spezialisierung beispielsweise auf bestimmte Bereiche und Produkte der Rehabilitationstechnik und damit eine Fachkarriere und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.
Für die selbstständige Berufsausübung ist eine Meisterprüfung z. B. im verbundenen Handwerk der Orthopädietechnik, Bandagisten und Miederwarenerzeugung erforderlich.
Die WKO-Bildungspfade geben dir einen Überblick über durchgängige Entwicklungs- und Karrieremöglichkeiten in unterschiedlichen Berufen am Beispiel der WKO Bildungsangebote. Für den Lehrberuf Orthopädietechnik - Rehabilitationstechnik ist derzeit folgender Bildungspfad beschrieben:
Personen mit Hochschulreife (z. B. Matura, einschlägige Studienberechtigungsprüfung, Berufsreifeprüfung etc.)
Personen ohne Hochschulreife mit einschlägiger beruflicher Qualifikation, sofern außerdem eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
erfolgreicher Abschluss einer einschlägigen, berufsbildenden mittleren Schule oder
erfolgreicher Abschluss einer dualen Ausbildung in einschlägigen Lehrberufen
Personen ohne Hochschulreife mit einschlägiger beruflicher Qualifikation und Personen mit deutscher Fachhochschulreife haben zur Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen Zusatzprüfungen in ausgewählten Fächern abzulegen.
Abschluss: Bachelor of Science in Engineering (BSc)
Berechtigungen:
Zugangsberechtigung zu facheinschlägigen Masterstudien
Info:
vorbehaltlich der Genehmigung durch die AQ Austria
Die Studierenden erwerben umfassendes Wissen in den Bereichen naturwissenschaftlich-technischer Grundlagen, Ingenieurwissenschaften, Informationstechnologie, Software Engineering, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, medizinische Grundlagen, Sensorik und Biosignalverarbeitung. Der Studienzweig Medizintechnik beschäftigt sich einerseits mit der Analyse und Entwicklung medizintechnischer Geräte, Prothetik und Rehabilitation sowie operativen Verfahren. Andererseits werden Themenfelder zu Medizininformatik und Bildgebung & -verarbeitung behandelt. Abgerundet wird das Lehrveranstaltungsprogramm durch die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen im Bereich Wirtschaft & Management.
Der Studienzweig Gesundheits- und Sporttechnologie beschäftigt sich einerseits mit der Analyse und Entwicklung von Sportgeräten, Sportmedizin, Ergonomie und Technik im Spitzensport. Andererseits werden Themenfelder zu Bewegungsanalyse und Leistungsmessverfahren behandelt. Abgerundet wird das Lehrveranstaltungsprogramm durch die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen im Bereich Wirtschaft & Management.
(Quelle: MCI)
Aufbau:
Ab dem vierten Semester erfolgt eine Schwerpunktbildung in einem der beiden Studienzweige:
Medizintechnik
Gesundheits- und Sportgerätetechnik
Inhalte, u. a.
Mathematik & Naturwissenschaftliche Grundlagen: Mathematik, Grundlagen der Physik und Chemie
Ingenieurwissenschaften: technische Grundlagen, Elektrotechnik und Konstruktion, Mess- und Regelungstechnik, Elektronik, Fluiddynamik, Fertigungstechnik und Additive Fertigung
Grundlagen der Medizin & (Medizin-)Informatik: Algorithmen und Datenstruktur, Software Engineering, Anatomie und Biologie, Angewandte Modellbildung und AI ...
Grundlagen der Medizin- & Sportgerätetechnik: Biosignal- und Bildverarbeitung, Gerätedesign, UI und UX, Robotische Systeme,...
Wirtschaft, Management & Schlüsselkompetenzen
Studienzweig Medizintechnik: eHealth und Telemedizin, Medizinische Geräteanalyse und -entwicklung, Medizintechnologien in Diagnose und Therapie, Prothetik und Rehabilitation
Studienzweig Gesundheits- und Sporttechnologie: Sportgeräteanalyse und -entwicklung, Mess- und Analyseverfahren im Sport, Trainingsunterstützung, Sportmedizin und Rehabilitation
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss
MeisterIn für das Handwerk der BandagistInnen
Berechtigungen selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks BandagistInnen
Beschreibung
Das Handwerk der Bandagist*innen ist ein mit den Handwerken Orthopädietechnik und Miederwarenerzeugung verbundenes Handwerk.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
Modul 2 - fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
Modul 4: Ausbilderprüfung
Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Das Modul 1 ist ein einheitlicher
Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Bandagisten (BGBl. II Nr. 254/1977)
b) Orthopädiemechaniker bzw. -techniker
Zusatzinfo
Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich Wiener Straße 150 Prüfungsmanagement 4024 Linz
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss
Meister*in für das Handwerk der Orthopädietechnik
Berechtigungen selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Orthopädietechnik
Beschreibung
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
Modul 4: Ausbilderprüfung
Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B. Das Modul 1 ist ein einheitlicher
Gegenstand.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Bandagisten (BGBl. II Nr. 254/1977)
b) Orthopädiemechaniker bzw. -techniker
Zusatzinfo
Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.
Meisterprüfungsstelle der Wirtschaftskammer Oberösterreich Wiener Straße 150 Prüfungsmanagement 4024 Linz