Der Beruf des polizeilichen Fallanalytikers / der polizeilichen Fallanalytikerin ist über die Jahre durch "Profiler*innen" in TV- und Streaming-Serien sehr bekannt geworden. Dabei erstellen einzelne Ermittler*innen ein Täterprofil, das sie zur direkt Aufklärung des Kriminalfalles führt. In der Realität arbeiten polizeiliche Fallanalytiker*innen jedoch viel stärker im Hintergrund und werden nur bei besonderen Fällen (vor allem bei Tötungs- und Sexualdelikten) als Berater*innen hinzugezogen. Die Ergebnisse ihrer Arbeit unterstützen die Ermittler*innen und führen in den meisten Fällen zwar nicht direkt zur Lösung, sind jedoch ein wichtiger Beitrag zur weiteren Aufklärung des Falles.
Polizeiliche Fallanalytiker*innen arbeiten stets im Team von mindestens drei Personen, dabei wenden sie in den meisten Fällen die Operative Fallanalyse (OFA) an. Diese ist dann sinnvoll, wenn die bisherigen Ermittlungen der Polizei nicht ergiebig waren. In diesem Fall können die Ergebnisse einer Fallanalyse neue Ermittlungshinweise ergeben und/oder den Kreis der Verdächtigen einschränken. Polizeiliche Fallanalytiker arbeiten alle Unterlagen des Falles auf, um mögliche Täter*innen, Tatablauf, Opferverhalten, etc. rekonstruieren zu können. Sie haben normalerweise keinen Kontakt zu Zeug*innen oder dem Tatort, sondern halten sich an die bereits vorhandenen objektiven Fakten (Fotos, Berichte, Protokolle). Schließlich werden Annahmen darüber getroffen, wie die Straftat geschah und der Entscheidungsprozess des Täters / der Täterin (Motiv, Risiko, Zeit, Ort) nachvollzogen. Als letzter Schritt wird versucht, Verhaltensmerkmale und Eigenschaften (z. B. Alter, regionaler Bezug, Lebenssituation, Tatverhalten) von der Analyse abzuleiten, um eine genauere Eingrenzung bei der Suche nach dem Täter / der Täterin zu ermöglichen. Dabei nützen polizeiliche Fallanalytiker*innen elektronische Datenbanken der Polizei (z. B. ViCLAS – Violent Crime Linkage Analysis System). Nach Abschluss der Fallanalyse, übermitteln sie die Ergebnisse an die ermittelnden Kriminal- und Exekutivbeamt*innen.
Für die Tätigkeit als polizeiliche*r Fallanalytiker*in kommen nur Personen in Frage, die neben der psychologischen, sozialwissenschaftlichen oder juristischen Ausbildung im jeweiligen Arbeitsbereich schon viel Erfahrung im polizeilichen bzw. kriminalistischen Bereich gesammelt haben.