Prüftechnik (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 1/2 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
Fachkraft der Prüftechnik

Ausbildung

Die Ausbildung im Lehrberuf Prüftechnik ist seit 1. Mai 2022 möglich. Der Lehrberuf ist mit folgenden Schwerpunkten eingerichtet:

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3,5 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Prüftechnik
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Prüftechnikerin" bzw."Prüftechniker" oder geschlechtsneutral "Fachkraft im Beruf Prüftechnik" zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zu facheinschlägigen Meister- und Befähigungsprüfungen, zu Werkmeisterschulen und zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Labors, in Werkstätten usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Art: Lehre

Dauer: 3,5 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Prüftechnik
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Prüftechnikerin" bzw."Prüftechniker" oder geschlechtsneutral "Fachkraft im Beruf Prüftechnik" zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zu facheinschlägigen Meister- und Befähigungsprüfungen, zu Werkmeisterschulen und zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Labors, in Werkstätten usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Voraussetzungen: kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Abschluss: Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen:

  • berechtigt zur Ausübung facheinschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Info:

Biologie, Physik und Chemie bilden die Grundlage für technische Verfahren und Anwendungen. Dabei stehen die Auswirkungen auf unsere Umwelt und uns Menschen immer mehr im Vordergrund. Daher beschäftigen sich die SchülerInnen in dieser Ausbildung intensiv mit Science, das eng beispielsweise mit Umwelt- und Energietechnik abgestimmt ist. So lernen sie anhand von praktischen Versuchen von Anfang an umfassender auf Themen einzugehen und sich mit möglichen Lösungen zu beschäftigen. (Quelle: HTL Leoben)

Ab dem 3. Jahr kannst du aus folgenden Bereichen wählen:

  • Umwelttechnik
  • Future Materials
  • Metallurgie
  • Rohstofftechnik

Weitere Infos: https://www.htl-leoben.at/ausbildungen/htl-leoben/material-und-umwelttechnologie/

Höhere technische Lehranstalt und Werkmeisterschule des Schulvereins der HTL Leoben
Max-Tendler-Straße 3
8700 Leoben

Telefonnummer +43 (0)3842 / 448 88 -0
E-Mail office@htl-leoben.at
Internet https://www.htl-leoben.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Material- und Umwelttechnologie

Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Technische Logistik und Management

Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Informationstechnologie und Smart Production

Werkmeisterschule für Mineralrohstoffindustrie

Werkmeisterschule für Hüttenindustrie


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Kurzbeschreibung

Die Ausbildungsrichtung Metallische Werkstofftechnik soll die theoretischen und praktischen Grundlagen der werkstoffspezifischen Anforderungen an die Konstruktion sowie die Interaktion der passenden Werkstoffe, der Werkstoffprüfung, der Anwendung und umweltgerechtes Recycling bzw. Wiederverwertung vermitteln. Bedeutend dabei ist es, zudem auch einen Überblick auf dem Gebiet der Umwelttechnik und dem Projektmanagement zu geben. Die für die Berufspraxis notwendigen Kenntnisse werden dabei im Wechselspiel zwischen Theorieunterricht im Klassenzimmer und praxisnaher Ausbildung in Labor und Werkstätte vermittelt. Die Ausbildung ist für all jene, die besonders an der Gestaltung der Zukunft mitwirken wollen. (Quelle: HTL Eisenstadt)

Voraussetzungen
kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Zielgruppe

Jugendliche nach erfolgreichem Abschluss einer Mittelschule, AHS-Unterstufe oder Polytechnischen Schule

Kosten
keine

Abschluss

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieursgesetz
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur/in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Beschreibung

Neben den allgemeinbildenden Fächern (Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Geografie, Geschichte, Informatik usw.) werden in der Höheren Lehranstalt unter anderem die fachspezifischen Fächer Konstruktion, Mechanik und Werkstoffmechanik, Werkstofftechnik und Werkstoffprüfung, Metallurgie, Oberflächentechnik und Korrosionsschutz, Schweißtechnik usw. unterrichtet.

In der unterrichtsfreien Zeit vor der fünften Klasse ist ein verpflichtendes Betriebspraktikum im Ausmaß von mindestens 8 Wochen (Ferialpraxis) zu absolvieren.

Zusatzinfo

Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien. Bei der Anmeldung ist die Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse erforderlich.

Aufnahmeprüfung: Der Besuch einer Höheren Technischen Lehranstalt erfordert prinzipiell den positiven Abschluss der 8. Schulstufe. Je nach Schulerfolg kann auch eine Aufnahmeprüfung erforderlich sein. Zu den detaillierten Regelungen siehe den Punkt "Voraussetzung".

Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen

Höhere Technische Bundeslehranstalt Eisenstadt
Bad Kissingen Platz 3
7000 Eisenstadt

Telefonnummer +43 (0)2682 / 646 05 -0
E-Mail direktion@htleisenstadt.at
Internet https://www.htleisenstadt.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Flugtechnik

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau - Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik

Höhere Lehranstalt für Mechatronik - Ausbildungsschwerpunkt Automatisierung

Höhere Lehranstalt für Metallische Werkstofftechnik

Fachschule für Maschinenbau - Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik


Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung