Art: Meisterprüfung/Befähigungsprüfung
Dauer: individuell
Form: Berufsbegleitend
NQR-Level: 6
Voraussetzungen
Zugangsberechtigung: Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, also eigenberechtigt ist, darf zur Meisterprüfung antreten.
Bei Nachweis einschlägiger Ausbildungen (einschlägiger Lehrabschluss, Abschluss entsprechender berufsbildender Schulen, Universitäts- oder Fachhochschulstudien etc.) entfallen einzelne Prüfungsteile oder ganze Module.
Abschluss
Meister*in für das Handwerk der Sattler*in einschließlich Fahrzeugsattler*in und Riemer*in
Berechtigungen
selbstständige Berufsausübung im Rahmen des reglementierten Gewerbes/Handwerks Sattlerei einschließlich Fahrzeugsattler*innen und Riemer*innen
Beschreibung
Das Handwerk der Sattlerei ist mit dem Handwerk Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner*in verbunden.
Mit der Gewerberechtsnovelle 2002 wurde ein modulares Prüfungssystem eingeführt.
Die Meisterprüfungen bestehen damit aus fünf Modulen:
- Modul 1: fachlich-praktischer Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 2: fachlich-mündlicher Teil A und B (Teil A wird durch eine einschlägige Lehrabschlussprüfung ersetzt)
- Modul 3: fachlich-schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Eingeschränkter Prüfungsumfang
Modul 1: Fachlich praktische Prüfung
§ 3. (1) Das Modul 1 besteht aus einem Teil A und einem Teil B.
(2) Teil A wird durch folgende einschlägige Lehrabschlussprüfungen ersetzt:
a) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Sattler und Riemer (BGBl. Nr. 265/77)
b) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Fahrzeugsattler (BGBl. Nr. 605/1974)
c) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Ledergalanteriewarenerzeuger und Taschner (BGBl. Nr. 464/1976)
d) Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tapezierer und Dekorateure (BGBl. Nr. 270/1997)
Zusatzinfo
Bitte beachte: Es ist nicht für jedes Gewerbe in jedem Bundesland eine Prüfungskommission vorgesehen.