Sicherheitsfachkraft (m./w./d.)

Andere Bezeichnung(en):
Sicherheitstechniker*in, Präventivfachkraft (m./w./d.), Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ausbildung

Die Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft ist gesetzlich geregelt. Die Fachausbildung umfasst 300 Unterrichtseinheiten und kann bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), dem Berufsförderungsinstitut (BFI), dem Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) oder anderen Erwachsenenbildungseinrichtungen absolviert werden.

Voraussetzung für die Zulassung zur Fachausbildung ist

  • entweder eine zweijährige Praxis und der Abschluss
    • eines technischen oder naturwissenschaftlichen Universitäts- oder Fachhochschulstudium,
    • einer Höheren Technischen Lehranstalt (HTL),
    • einer Meisterprüfung,
    • einer Werkmeisterschule oder
    • einer vergleichbaren Ausbildung;
  • oder eine vierjährige betriebliche Tätigkeit und eine erfolgreiche Aufnahmeprüfung.

Weiteren Informationen zu Ausbildung und Zulassung findest du auf der Website der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA).

Art: Personenzertifizierung

Dauer: 288-300 UE

Form: Berufsbegleitend und Vollzeit

Voraussetzungen:

  • Technischer oder naturwissenschaftlicher Hochschulabschluss, HTBLA, Meister*innenprüfung, Werkmeisterschule oder vergleichbare Ausbildung und zweijährige betriebliche Tätigkeit oder
  • Personen mit einer vierjährigen betrieblichen Tätigkeit nach Ablegung eines Aufnahmetests
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Internetzugang (E-Learning)
  • Für die Zulassung zur Zertifizierung als operative/r SGU-Mitarbeiter*in oder operative Führungskraft eine Kopie des amtlichen Lichtbildausweises (Führerschein oder Reisepass)
  • Erbringung der oben genannten Voraussetzungen in schriftlicher Form spätestens bei der Anmeldung

Abschluss: Zeugnis sowie SCC/SGU-Personenzertifikat

Info:

Hinweise: Mit der Verordnung BGBl. Nr. 277/1995 wurde die Fachausbildung für Sicherheitsfachkräfte (SFK) geregelt. Hat ein Unternehmen mehr als 50 Arbeitnehmer*innen, muss eine Sicherheitsfachkraft bestellt werden. Als Sicherheitsfachkraft darf nur tätig werden, wer die Fachausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.

Ausbildungsdauer: Die Ausbildung dauert durchschnittlich rd. 300 UE, davon ca. ein Drittel in Form von individuellen Selbstlernphasen.

Kosten: ca. EUR 3.200,00 - EUR 3.900,00

Inhalte:

  • Einführung und Grundlagen, Rechtsgrundlagen und Normen
  • Grundsätze der Organisation und Methoden des betrieblichen Arbeitnehmer*innenschutzes
  • Sicherheit von Arbeitssystemen mit Anwendungsfällen
  • Ergonomie, Grundlagen und Anwendung
  • Psychische Belastungen – Stress, Burnout
  • Schadstoffe, Grundlagen und Anwendung, REACh, GHS
  • Evaluierung – Ermittlung und Beurteilung von Gefahren, Festlegung von Maßnahmen
  • Wirtschaftliche Aspekte des Arbeitnehmer*innenschutzes
  • Psychologische und betriebssoziologische Grundlagen des betrieblichen Arbeitnehmer*innenschutzes
  • Schnittstellen mit verwandten Sachgebieten – Ladungssicherung, Kälteanlagen, Druckbehälter, Gefahrguttransport, Seilsicherungssysteme, elektrischer Strom
  • Erste Hilfe, vorbeugender Brandschutz
  • Arbeitnehmer*innenschutz im internationalen Vergleich (EU)
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Tätigkeiten der AUVA, Einblick in Sicherheitsmanagementsysteme (z. B. SGM, ISO 45001, SCC)
  • Verkehrsarbeitsinspektion (VAI)

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Schwerpunkte:

Lehre mit Matura | Berufsreifeprüfung - Elektrotechnik - IWS – International Welding Specialist / SchweißwerkmeisterIn Kranausbildung - Lehrlingsausbildung (Triality/Profi!Lehre) - Pneumatik | Hydraulik - Zerspanungstechnik - Schweißausbildungen Diplomausbildung Sicherheitsfachkraft - Weiterbildung BerufskraftfahrerInnen – Personenkraftverkehr/Güterkraftverkehr | StaplerfahrerInnenausbildung - bfi-Werkmeisterschulen - HeimhelferIn | PflegehelferIn | SeniorenanimateurIn | Tagesmutter/-vater/KinderbetreuerIn - Bewerbungscoaching - Qualikompass


Art: Sonstige Ausbildung

Dauer: 280-337 Lehreinheiten inkl. Selbstlernphasen

Form: Berufsbegleitend

Voraussetzungen:

Die Zugangsvoraussetzungen laut Sicherheitsfachkräfte Verordnung (SFK-VO) §7 lauten wie folgt:

  • Personen, die ein Hochschulstudium oder Fachhochschulstudium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Studienrichtung erfolgreich abgeschlossen haben oder eine Reifeprüfung an einer höheren technischen Lehranstalt erfolgreich abgelegt haben oder nach gewerberechtlichen Vorschriften eine Meisterprüfung oder den erfolgreichen Abschluss einer Werkmeisterschule nachgewiesen haben oder eine vergleichbare Ausbildung absolviert haben und
  • eine mindestens zweijährige, dieser Ausbildung entsprechende betriebliche Tätigkeit ausgeübt haben

sonstige Personen, wenn sie

  • eine mindestens vierjährige betriebliche Tätigkeit ausgeübt haben und
  • durch Ablegung einer Aufnahmeprüfung an der Ausbildungseinrichtung nachgewiesen haben, dass sie über ausreichende Grundkenntnisse auf technischem Gebiet verfügen

Abschluss:

Zeugnis sowie SCC/SGU-Personenzertifikat

Info:

Zielgruppe: Sicherheitsvertrauenspersonen, AnwärterInn zur betriebsinternen Sicherheitsfachkraft, BrandschutztechnikerInnen, Sachverständige der Gebietskörperschaften bzw. der privaten Versicherungen, Personen, die eine freiberufliche Tätigkeit als Sicherheitsfachkraft anstreben bzw. die in der Lehre und Ausbildung tätig sein wollen

Kosten: EUR 2.800,00 - EUR 4.290,00

Inhalte:

nach § 7 Rechtsvorschrift für Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte:
  • Einführung und Grundlagen der Arbeitssicherheit
  • rechtliche Grundlagen
  • Grundsätze der Organisation und Methoden des betrieblichen Arbeitnehmerschutzes
  • Sicherheit von Arbeitssystemen
  • Ergonomie
  • Schadstoffe
  • Einbindung sicherheitstechnischer Erkenntnisse in die betrieblichen Entscheidungen
  • Kosten-Nutzen-Analyse
  • psychologische Grundlagen des Arbeitnehmerschutzes