Kriminalbeamter / Kriminalbeamtin

Andere Bezeichnung(en):
Kriminalpolizist*in

English: Detective, Police detective

Berufsbeschreibung

Spezialisierung zum Beruf Exekutivbedienstete*r im Polizeidienst

Kriminalbeamt*innen sind Exekutivbedienstete im Polizeidienst, die nach mehrjähriger Berufserfahrung und Weiterbildung im Kriminaldienst tätig werden. Sie sind im Rahmen der geltenden Gesetze mit der Verbrechensbekämpfung beauftragt. Sie arbeiten in verschiedenen Sachbereichen wie z. B. Terrorismus, organisiertes Verbrechen, Umweltdelikte, Wirtschaftskriminalität usw. Bei Einsätzen sichern sie den Tatort und befragen Zeug*innen und Verdächtige. Auch Innendienste und Büroarbeit (Protokolle schreiben, Telefonate führen etc.) sind Teil ihres Berufes. Kriminalbeamt*innen arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und haben Kontakt mit Mitarbeiter*innen von Ämtern und Behörden sowie mit Bürger*innen und Straftäter*innen.

Kriminalbeamt*innen nehmen innerhalb der polizeilichen Organisation die Aufgabe der Verbrechensbekämpfung in unterschiedlichen Bereichen wahr. Grundsätzlich übernimmt die Kriminalpolizei die Ermittlungsarbeit nach Unfällen mit Personenschäden (außer bei Unfällen im Straßenverkehr), bei Bränden, Selbstmord- und Mordfällen sowie bei Vermisstenmeldungen und Entführungen. Häufig ergibt sich eine Spezialisierung auf bestimmte Deliktsbereiche, z. B. auf Drogen-, Sittlichkeits- oder Wirtschaftskriminalität, Terrorismus, organisiertes Verbrechen oder Umweltkriminalität.

Kriminalbeamt*innen setzten vorbeugende Maßnahmen wie den kriminalpolizeilichen Beratungsdienst, der über Möglichkeiten informiert, wie man sich vor Verbrechen schützen kann. Bei den Ermittlungsarbeiten sammeln sie Informationen, die zur Aufklärung der Straftaten dienen. Sie führen Erhebungen und Vernehmungen mit Zeug*innen und Verdächtigen durch, sammeln Personen- und Sachbeweise, rekonstruieren daraus den Tathergang (bzw. Unfallhergang), zeitliche Abläufe und Bewegungsabläufe,  recherchieren die privaten und beruflichen Hintergründe von Tatverdächtigen und suchen nach einem Tatmotiv. Die gewonnenen Informationen werden dann im Falle von Straftaten zu einer Anklage zusammengefasst und als Grundlage für Gerichts- und Verwaltungsstrafverfahren herangezogen. Sie erstellen Berichte und Protokolle zu laufenden und abgeschlossenen Verfahren und führen Datenbanken und Akten.

Kriminalbeamt*innen kennen und benutzen Gesetzestexte, Verordnungen, Dienstvorschriften, juristische Handbücher und Lexika. Im Außendienst handhaben sie Funk, Mobiltelefone,  Bordcomputer und in besonderen Fällen Abhöreinrichtungen. Sie lenken Dienstfahrzeuge und setzen nötigenfalls z. B. Schusswaffen oder Pfeffersprays ein. In Zusammenarbeit mit der Spurensicherung hantieren sie mit Beweismitteln und Materialien und Geräte zur Sicherung der Beweismittel (vgl. Forensiker*in (Spurensicherungsexpert*in)).

Im Innendienst verwenden Kriminalbeamt*innen Formulare und Vordrucke und führen Datenbanken, Protokolle und Akten. Dazu bedienen sie die üblichen Büro- und Kommunikationsgeräte wie Computer und Laptops, Drucker,  Scanner, Kopiergeräte und (Mobil-)Telefone.

Uniformen tragen Kriminalbeamt*innen meist nur bei offiziellen Anlässen.

Kriminalbeamt*innen arbeiten in den Büroräumlichkeiten und Besprechungszimmern von Kommissariaten sowie im Außendienst bei Einsätzen und Ermittlungen an Tatorten. Sie arbeiten in der Regel in Tag-, Nacht- und Wechseldiensten im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit Mitarbeiter*innen aus anderen Abteilungen, z. B. der Spurensicherung oder dem Drogendezernat (siehe z. B. Ballistiker*in, Forensiker*in (Spurensicherungsexpert*in)). Außerdem haben sie Kontakt mit Bürger*innen, Straftäter*innen und Opfern von Straftaten sowie zu Jurist*innen ( Richter*in, Staatsanwalt / Staatsanwältin, Rechtsanwalt / Rechtsanwältin).

  • Maßnahmen zur präventiven Verbrechensbekämpfung durchführen
  • Anzeigen und Notrufe entgegennehmen, zum Tatort bzw. Einsatzort fahren
  • Tatorte sichern und absperren, Zeug*innen, Opfer und Verdächtige vernehmen
  • Daten und Aussagen festhalten und protokollieren
  • Einzelinformationen zusammenführen und auswerten
  • Fahndungen durchführen
  • administrative Tätigkeiten durchführen
  • Protokolle und Berichte schreiben

Kriminalbeamt*innen sind im öffentlichen Dienst im Bereich Kriminaldienst beschäftigt.

Der Beruf Kriminalbeamt*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung vor allem Spezialisierung auf unterschiedliche Delikte als Schwerpunkt der Tätigkeit, wie z. B. Drogen, Sittlichkeitsdelikte, Gewaltverbrechen/Mord, Betrugs- und Wirtschaftsdelikte oder Menschenhandel.

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Bagatelldelikt Ballistik Exekutivdienst Fingerprint Forensik Kriminalistik Kriminaltechnik Kriminologie