Steuerberater*in
Berufsbeschreibung
Steuerberater*innen beraten und unterstützen ihre Klient*innen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten sowie in allen Fragen der Buchführung und Bilanzierung. Sie vertreten ihre Auftraggeber*innen als Bevollmächtigte vor Finanzbehörden. Bei der jährlichen Erstellung der Steuererklärung machen sie im Sinne ihrer Klient*innen allfällige Steuerersparnisse geltend.
Steuerberater*innen arbeiten in Büroräumlichkeiten mit anderen Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, Buchhalter*innen oder auch Rechtsanwält*innen und Unternehmensberater*innen zusammen.
Steuerberater*innen unterstützen ihre Klient*innen in allen Fragen der Buchführung sowie in Steuerangelegenheiten. Sie vertreten ihre Klient*innen vor Finanzbehörden und -gerichten als Bevollmächtigte und übernehmen betriebswirtschaftliche Beratungs- und Planungsaufgaben.
Unternehmen müssen ihre Geschäftsvorgänge aufzeichnen (Buchführungspflicht), je nach Rechtsform und Umsatzhöhe auf unterschiedliche Art und Weise. Steuerberater*innen beraten und unterstützen ihre Klient*innen bei der Erfüllung dieser Buchführungspflichten, d. h. beim Anlegen, Führen und Abschließen kaufmännischer Bücher. Manche Unternehmen übergeben die gesamten Buchhaltungsaufgaben an ihre Steuerberater*innen (häufig kleine und manchmal auch mittelgroße Betriebe). In diesem Fall führen die Steuerberater*innen die gesetzlich vorgeschriebenen Bücher (Kassabuch, Warenein- und Warenausgangsbuch, Anlagenverzeichnisse usw.) und erstellen den Jahresabschluss (Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen). Manche Unternehmen führen ihre Bücher, oder Teile davon, auch selbst und übergeben diese "nur" am Ende des Jahres für die Abschlussarbeiten an die Steuerberater*innen. In größeren Unternehmen gibt es häufig Fachkräfte, die diese Tätigkeiten selbst durchführen (z. B. Bilanzbuchhalter*in, Personalverrechner*in).
Steuerangelegenheiten (Steuererklärung, Steuerdurchsetzung und Steuergestaltung) werden aufgrund ihrer Komplexität und Bedeutung fast immer an Steuerberater*innen ausgelagert. Am Ende des Kalenderjahres bzw. unter Einhaltung einer gesetzlich festgelegten Frist erstellen Steuerberater*innen im Auftrag ihrer Klient*innen die Steuererklärung. Sie achten dabei auf die Einhaltung aller steuer- und unternehmensrechtlichen Vorschriften und versuchen sämtliche anwendbaren Steuerersparnisse geltend zu machen. Dazu arbeiten sie mit einschlägigen Gesetzestexten und Entscheidungssammlungen. Steuerberater*innen prüfen anschließend die Steuerbescheide, gegebenenfalls vertreten sie die Interessen ihrer Mandant*innen gegenüber Finanzbehörden und -gerichten. Außerdem vertreten sie ihre Auftraggeber*innen bei Steuerstrafsachen oder im Fall von Steuerprüfungen.
Darüber hinaus erbringen Steuerberater*innen umfassende Beratungsleistungen und begleiten Unternehmen und Organisationen bei betrieblichen Entscheidungsprozessen, Umstrukturierungen, Übergaben, Fusionen und dergleichen. Sie bereiten das betriebliche Zahlen- und Datenmaterial auf und erstellen daraus Kostenrechnungen, Kalkulationen, Wirtschaftlichkeitsrechnungen und andere betriebliche Kennzahlen, die als wesentliche unternehmerische Entscheidungshilfen herangezogen werden. Als Sachverständige können sie auch Gutachten erstellen.
Steuerberater*innen können auch die treuhänderische Vermögensverwaltung übernehmen, d. h. fremdes Vermögen im besten Sinne/Interesse ihrer Klient*innen verwalten. Sie betreuen Kreditsicherheiten und nehmen Gesellschaftsrechte wahr. Sie fungieren als Nachlassverwalter*innen, als Konkurs- und Ausgleichsverwalter*innen sowie als Liquidator*innen.
Steuerberater*innen verwenden zur Durchführung ihrer Tätigkeiten die üblichen Bürogeräte und Kommunikationsmittel wie Computer/Laptops, (Mobil-)Telefone, Drucker, Scanner, Kopiergeräte, E-Mail, Internet, Videokonferenz- und Onlinemeeting-Tools. Außerdem setzen sie facheinschlägige Software zur Bearbeitung und Prüfung von Buchführungsunterlagen, zur Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen und der Ermittlung von betrieblichen Kennzahlen ein. Sie arbeiten mit Betriebsbüchern wie Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Anlagenverzeichnissen, Geschäftsberichten, Steuererklärungen und dergleichen. Sie lesen und verwenden juristische Unterlagen wie Gesetze, Erlässe und Verordnungen, Fachlexika und Handbücher und führen Dokumentationen, Datenbanken und Journale. Bei Präsentationen und Besprechungen setzen sie Präsentationssoftware und Präsentationsmittel wie Beamer, Bildschirme, Smartboards, aber auch Flipcharts ein.
Ein wichtiges Arbeitsmittel von Steuerberater*innen ist die eigene Person. Im ständigen Kontakt mit Kund*innen sind vor allem ein gepflegtes Erscheinungsbild sowie ein überzeugendes, kompetentes und seriöses Auftreten wichtig.
Steuerberater*innen arbeiten in den Büroräumlichkeiten, Besprechungs- und Konferenzzimmern von Wirtschaftstreuhand-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien oder direkt vor Ort bei ihren Kund*innen. Sie arbeiten häufig in leitender Position, entweder eigenständig oder im Team mit Berufskolleg*innen und Berufsanwärter*innen (siehe Revisionsassistent*in) sowie mit verschiedenen betrieblichen Fachkräften (z. B. Buchhalter*in, Personalverrechner*in, Controller*in) und Führungskräften (z. B. Manager*in, Abteilungsleiter*in). Sie haben Kontakt zu Wirtschaftsprüfer*innen, Rechtsanwält*innen und Mitarbeiter*innen von Finanzbehörden (z. B. Steuerassistent*innen, Finanzbeamt*innen).
Da Steuerberater*innen teilweise direkt bei ihren Klient*innen arbeiten, ist eine gewisse Mobilität erforderlich.
In diesem Beruf sind Mehrarbeit und Überstunden relativ häufig, besonders, wenn Bilanzen und Berichte für Jahresabschlüsse zu erstellen sind, Steuererklärungen einzureichen oder Klient*innen bei Steuerprüfungen zu unterstützen sind. Die Arbeit von Steuerberater*innen erfolgt einerseits viel an Computerbildschirmen, andererseits aber auch häufig in Besprechungen und Verhandlungen mit Klient*innen oder Finanzamtsmitarbeiter*innen.
- Klient*innen bei der Erfüllung der Buchführungspflichten beraten und unterstützen
- Finanzbuchhaltung und Lohnverrechnung führen
- Kostenrechnungen erstellen, Kennzahlen berechnen
- bei internationalen Konzernen Jahresabschlüsse nach internationalen Richtlinien erstellen
- Klient*innen in allen Fragen der Steuererklärung, Steuerrechtsdurchsetzung und weiterer betrieblicher Steuergestaltung beraten
- Steuererklärungen erstellen und Vermögensaufstellungen durchführen
- Klient*innen bei Steuerprüfungen beraten und unterstützen
- Steuerbescheide prüfen
- Prüfungen, die nicht unabhängig sein müssen, durchführen
- unternehmerische Entscheidungsprozesse begleiten
- Vermögen treuhänderisch verwalten
- Sachverständigengutachten zu Themen des Buchführungs- und Bilanzwesen oder des Abgabenrechts erstellen
- Klient*innen zur Einrichtung und Organisation des internen Kontrollsystems beraten
- Sanierungsgutachten erstellen, Sanierungspläne organisieren und begutachten, Durchführung von Sanierungsplänen begleiten und kontrollieren
- Klient*innen zu arbeitstechnischen Fragen beraten
- Klient*innen in Rechtsangelegenheiten und bei der Errichtung einfacher Arbeitsverträge beraten
- Klient*innen in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherungen beraten und vertreten
- Klient*innen in Beitragsangelegenheiten vor gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften beraten und vertreten
- Klient*innen in Angelegenheiten der Kammerumlagen gegenüber den gesetzlichen Interessenvertretungen vertreten
- Klient*innen in Abgabe- und Abgabestrafverfahren vor den Finanzbehörden und den Verwaltungsgerichten beraten und vertreten
- Klient*innen in betriebswirtschaftlichen Fragen beraten, wie z. B. bei Investitions- und Finanzierungsentscheidungen
- Fachliteratur, Gesetzestexte studieren und Protokolle, Datenbanken etc. führen
Steuerberater*innen sind
- in Wirtschaftstreuhand-, Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungskanzleien,
- bei Revisionsverbänden und Unternehmensberatungen,
- bei Banken und Versicherungen,
- in Abteilungen für Finanz- und Rechnungswesen von Unternehmen aller Branchen beschäftigt, oder
- als selbstständige Steuerberater*innen oder Wirtschaftsprüfer*innen tätig.
Der Beruf Steuerberater*in ermöglicht mit entsprechender Berufserfahrung und Weiterbildung beispielsweise die Spezialisierung auf:
- bestimmte Betriebsarten, Branchen, Betriebsgrößen, Rechtsformen
- Bilanzbuchhaltung
- Kostenrechnung, Controlling
- Wirtschaftsprüfung, Revision
- Steuern- und Abgabenrecht
- internationale Steuern, Zölle, Rechnungslegung
Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):
Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:
Aktiva, Anlagevermögen, Audit, Basel III, Bilanz, Budget, Cash-Flow, Compliance, Controlling, Doppelte Buchhaltung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, IFRS, Liquidität, Passiva, Revision, Umlaufvermögen, US-GAAP
Whatchado Video-Interviews
BITTE BEACHTE: In den Videos werden auch Personen interviewt, die ihre Ausbildung nicht in Österreich absolviert haben und ihren Beruf nicht in Österreich ausüben. Die beschriebenen Ausbildungen und Tätigkeitsbereiche entsprechen daher nicht immer den in Österreich geltenden Regelungen.