Vergolden und Staffieren (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

Andere Bezeichnung(en):
früher: Vergolder*in und Staffierer*in

English: Gold Plating and Decorating (Gold plater and decorator)

Ausbildung

Die Ausbildung zum*zur Vergolder*in und Staffierer*in erfolgt im Rahmen einer dreijährigen Lehre.

Eine alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten bietet vor allem die Fachschule für Malen, Vergolden und Schriftdesign der Fachschule für Kunsthandwerk und Design (Schnitzschule Elbigenalp) (siehe Berufsbildende Schulen mit ähnlicher Berufsausbildung).

Der Einstieg in eine Lehre ist auch nach Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMS, BHS) oder nach Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) möglich. Meist verkürzt sich in diesen Fällen die Ausbildungszeit um ein Jahr.

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Vergolden und Staffieren
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Vergolderin und Staffiererin" bzw."Vergolderin und Staffiererin" zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zur facheinschlägigen Meisterprüfung, zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Werkstätten, Ateliers usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Art: Schulausbildung

Dauer: 4 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Kurzbeschreibung

Der Lehrstoff ist sehr vielfältig und abwechslungsreich. Dabei kommen traditionelle Werkzeuge genauso zum Einsatz wie moderne Computertechnologie. In der Ausbildung Schriftdesign spannt sich der Bogen vom Schreiben spezieller Schriften mit Pinsel und Feder bis zu den modernen Beschriftungstechniken, die nur durch den Einsatz von Computern möglich sind. Das Vergolden ist ein sehr traditionelles Handwerk. Die Schüler*innen lernen hier den Umgang mit den edelsten Materialien wie Gold und Silber. Die Grundlagen des Restaurierens von Vergoldungen werden ebenfalls vermittelt. Neben dem Schriftdesign und Vergolden erlernen die Schüler*innen im Atelier eine Vielzahl von kunsthandwerklichen Maltechniken. Auch hier beginnt die Ausbildung mit einfach zu erlernenden Flächengestaltungen und steigert sich bis hin zur schwierigen Freskomalerei. (Quelle: Fachschule für Kunsthandwerk und Design)

Voraussetzungen
kommend aus:

  • Allgemein bildende höhere Schule (AHS): positiver Abschluss der achten Schulstufe
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der achten Schulstufe mit Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard AHS“ oder bei Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ mit mindestens Befriedigend in den differenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache).
    Bei Beurteilung mit „Genügend“ Aufnahmeprüfung.
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe

Zielgruppe
Jugendliche nach erfolgreichem Abschluss einer Mittelschule, AHS-Unterstufe oder Polytechnischen Schule

Kosten
siehe Zusatzinfo

Abschluss

Abschlussprüfung

Berechtigungen

  • abgeschlossene Berufsausbildung
  • einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
  • Ablegung der Meisterprüfung nach einjähriger Praxis (in manchen Bundesländern über Antrag schon nach 6 Monaten) – kein Meisterkurs notwendig, aber vorteilhalft
  • Besuch von Meisterkursen und Meisterschulen (z. B. Meisterschule für Vergolder in München, Meisterschule in Baden bei Wien)
  • Besuch von Aufbaulehrgängen, dadurch mögliche Erlangung der Matura und evtl. Meisterprüfung (Kramsach, Baden bei Wien, Graz etc.)
  • Studium im Fachbereich – z. B. an einer Kunstakademie
  • Freischaffende*r Künstler*in im Bereich Malerei und Farbdesign

Zusatzinfo
Anmeldung: erfolgt ab dem ersten Tag der Semesterferien, bis spätestens 2. Freitag nach den Semesterferien, unter Vorlage des Originals der Schulnachricht der 4. Klasse

Kosten:

  • Schulgeld EUR 88,00 pro Monat (10x)
  • Heimkosten EUR 378,00 pro Monat (10x)

Weitere Infos: https://schnitzschule.tsn.at/malen-vergolden-schriftdesign

Fachschule für Kunsthandwerk und Design (Schnitzschule Elbigenalp)
Dorf 57
Schnitzschule Elbigenalp
6652 Elbigenalp

Telefonnummer +43 (0)5634 / 62 26
E-Mail office@schnitzschule.at
Internet https://schnitzschule.tsn.at/

Schwerpunkte:

Fachschule für Bildhauerei

Fachschule für Malen, Vergolden und Schriftdesign


Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung