Amtsgehilfe / Amtsgehilfin

Andere Bezeichnung(en):
Amtshilfe (m./w./d.), Kanzleibedienste*r, Amtswart*in

Ausbildung

Die Ausbildung zum Amtsgehilfen / zur Amtsgehilfin ist nicht gesetzlich geregelt sondern erfolgt amts- bzw. betriebsintern nach einem vorangegangenen Aufnahmegespräch.

Als Voraussetzung für die Ausbildung in diesem Beruf gelten die allgemeinen Mindestvoraussetzungen für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst:

  • Staatsbürgerschaft eines EU-Landes,
  • erfolgreicher Abschluss der Pflichtschule und
  • ein Mindestalter von 18 Jahren.

Bewerber*innen, die über kaufmännische Grundkenntnisse verfügen, werden bei der Einstellung bevorzugt. Zusätzliche Weiterbildungsmaßnahmen erfolgen in Lehrgängen und Kursen (z. B. bei der Verwaltungsakademie des Bundes).