Berufsfeuerwehrmann / Berufsfeuerwehrfrau

Ausbildung

Die Ausbildung zum Berufsfeuerwehrmann / zur Berufsfeuerwehrfrau erfolgt betriebsintern bei der jeweiligen Berufsfeuerwehr (in Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg oder Wien).

Bewerber*innen müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen, um zum Aufnahmetest eingeladen zu werden:

  • eine österreichische Staatsbürgerschaft (bzw. eine EU-Staatsbürgerschaft in Wien)
  • keine Vorstrafen
  • Führerscheine der Klassen B, teilweise C und/oder E (kann teilweise nachgeholt werden)
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung, bevorzugt in einem feuerwehrspezifischen Bereich
  • abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst (bei männlichen Bewerbern)
  • eine bestimmte Körpergröße (z. B. 1,65 bis 1,95 m in Linz; 1,70 bis 2,10 m in Graz)
  • ein bestimmtes Alter (z. B. 18 bis 28 Jahre in Graz)
  • kein Körperschmuck im sichtbaren Bereich (z. B. keine Tätowierung im Gesicht)
  • kein gesundheitlicher Ausschlussgrund (z. B. Beeinträchtigung von Seh- oder Hörvermögen)

Das Aufnahmeverfahren basiert auf österreichweit einheitlichen Standards, kann sich aber im Detail unterscheiden. In der Regel besteht es aus

  • einer schriftlichen Bewerbung (Lebenslauf, Anschreiben und Zeugnisse),
  • einem Aufnahmetest mit einem theoretischen und einem körperlichen Eignungstest sowie
  • einem Vorstellungsgespräch zur Überprüfung der persönlichen Eignung und Motivation.

Der schriftliche, theoretische Eignungstest umfasst in der Regel

  • Deutschkenntnisse,
  • grundlegende Mathematikkenntnisse,
  • logisches Denken und
  • praktisch-technisches Verständnis;
  • in Klagenfurt zudem allgemeine Feuerwehrkenntnisse und städtespezifische Inhalte.

Der körperliche Eignungstest enthält in der Regel

  • einen Schwimmtest (inklusive Tauchen),
  • einen Test auf Schwindelfreiheit,
  • einen Kraft- und Ausdauer-Test von Armen und Schultern (Liegestütze, Beugehang),
  • einen Kraft- und Ausdauer-Test der Beine (Wechselsprünge, Laufen) und
  • eine Personenrettung;
  • in Linz und Graz zudem einen Test des handwerklichen Geschicks.

Die Ausbildung orientiert sich am Einsatzspektrum der Feuerwehr: Branddienst, Technischer Hilfsdienst und Schadstoffdienst. Die Grundausbildung vermittelt grundlegende Fertigkeiten, welche für den Feuerwehrdienst benötigt werden, beginnend mit dem Auslegen und Rollen von Schläuchen bis hin zu gesamten Einsatzabläufen. Die Grundausbildung dauert je nach Standort zwischen drei und fünf Monaten und wird mit einer mündlichen, schriftlichen und/oder praktischen Prüfung abgeschlossen.
Danach beginnt der Jungfeuerwehrmann / die Jungfeuerwehrfrau den Einsatzdienst auf einer Feuerwache und die Ausbildung wird im dualen System weitergeführt. Das heißt, das in der Grundausbildung angeeignete Wissen und Können wird in Kurseinheiten und bei der laufenden Einsatztätigkeit weiter vertieft und durch den Umgang mit den Gerätschaften der Sonderfahrzeuge, die Verwendung der Sondergeräte des Atemschutzes, usw. ergänzt. In Wien müssen die Kurse beispielsweise innerhalb der ersten vier Dienstjahre absolviert werden.