EU-Beamt*innen können in unterschiedlichen Bereichen tätig werden, z. B. als Referent*in, als Sachbearbeiter*in, in Forschungsstellen, als Praktikant*in, Dolmetscher*in und Übersetzer*in oder auch im öffentlichen Dienst.
Das Tätigkeitsprofil wird in folgende Laufbahngruppen unterschieden:
EU-Beamt*innen der Laufbahngruppe A
- sind in unterschiedlichen Aufgaben- und Tätigkeitsbereichen tätig, z. B. bei der Ausarbeitung neuer Umweltgesetze, im Handel, Europäischen Sozial- oder Regionalfonds, der Teilnahme an den Verhandlungen mit Nicht-EU-Ländern oder der gemeinsamen Agrarpolitik. Die Arbeitsbereiche sind von der Art des absolvierten Studiums abhängig.
- müssen eine abgeschlossene Universitätsausbildung vorweisen. Die meisten Möglichkeiten für Universitätsabsolvent*innen bieten sich im Bereich Verwaltung und Management.
EU-Beamt*innen der Laufbahngruppe B
- üben Sachbearbeiter*innentätigkeiten aus. Sie können ebenfalls eine wichtige Rolle im internen Management der EU-Institutionen übernehmen, etwa in Haushalts- und Finanzangelegenheiten oder auch in Bereichen wie Personal-, Rechnungs- und Bibliothekswesen. Es gibt auch Wettbewerbsbereiche, Finanzmaßnahmen, Zollverwaltung, Informatikbereiche sowie Inspektionen auf der ganzen Welt. Sie können auch bei der Durchsetzung von politischen Programmen in den verschiedenen Bereichen der EU-Aktivitäten mitwirken.
- müssen einen höheren Schulabschluss nachweisen und darüber hinaus über eine mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung in Zusammenhang mit dem Sachgebiet des Auswahlverfahrens verfügen.
EU-Beamt*innen der Laufbahngruppe C
- führen hauptsächlich Sekretariats- und Büroarbeiten aus und sind für die Registratur sowie für das reibungslose Funktionieren einer Verwaltungseinheit verantwortlich.
- müssen einen mittleren Schulabschluss nachweisen (kann auch eine Fachausbildung sein) und darüber hinaus über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügen.
EU-Beamt*innen der Laufbahngruppe D
- üben manuelle oder Hilfstätigkeiten aus, z. B. als Amtsgehilfe / Amtsgehilfin, in Werkstätten, im Restaurant oder in der Cafeteria.
- müssen einen Pflichtschulabschluss nachweisen.
EU-Beamt*innen der Laufbahngruppe LA
- sind im Sprachendienst tätig. Sie sind für das Dolmetschen bzw. die Übersetzung aus mindestens zwei Sprachen der Gemeinschaft in ihrer Muttersprache zuständig. Die Übersetzer*innen sorgen dafür, dass alle Gemeinschaftsdokumente in allen Amtssprachen der EU vorliegen. Die Dolmetscher*innen gelangen bei den Sitzungen der Kommission selbst zum Einsatz sowie bei den übrigen Gemeinschaftsorganen, einschließlich des Europäischen Parlaments, bei dem Zusammentreffen mit Vertreter*innen der Mitgliedsstaaten und bei den zahlreichen Sitzungen, die von den Kommissionsdienststellen einberufen werden. (Siehe dazu auch Dolmetscher*in, Übersetzer*in bei der EU.)