Fitnessbetreuung (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
English: Fitness coaching (Fitness coach)
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Ausbildung
Die Ausbildung im Beruf Fitnessbetreuung erfolgt in einer dreijährigen Lehrausbildung.
Der Einstieg in eine Lehre ist auch nach Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMS, BHS) oder nach Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) möglich. Meist verkürzt sich in diesen Fällen die Ausbildungszeit um ein Jahr.
Neben der Absolvierung einer Lehre bieten auch verschiedene schulische Ausbildungen einen möglichen Zugang zu diesem Beruf. Dazu zählen berufsbildende Schulen mit sportlicher Zusatzausbildung, z. B. Handelsschule für Leistungssportler*innen, Schihandelsschule und Hotelfachschulen mit dem Ausbildungsschwerpunkt "Sport". Weiters können mit einer Sportlehrer*innenausbildung, der Staatlichen Berg- und Schiführer*innenausbildung oder einer Trainer*innenausbildung wichtige Zugangsvoraussetzungen zu diesem Beruf erworben werden. Einige Allgemeinbildende Höhere Schulen (AHS) bieten ebenfalls sportliche Zusatzausbildungen, die als Grundlage für eine spätere Tätigkeit im Bereich der Fitnessbetreuung dienen können, z. B. Sport- und Schi-Gymnasien.
Für Erwachsene gibt es zahlreiche Lehrgänge an spezialisierten Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, die einen Berufseinstieg ermöglichen. Diese Ausbildungen erfordern in der Regel ein Mindestalter von 18 Jahren.
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Art: Lehre
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Voraussetzungen:
- Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Fitnessbetreuung
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Fitnessbetreuerin" bzw."Fitnessbetreuer" zu tragen.
Berechtigungen:
- Ausübung des erlernten Berufes
- Zugang zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
- Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Fitnessstudios, Büros usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Fachberufsschule Klagenfurt 2
Wulfengasse 24
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefonnummer +43 (0)463 / 316 41 -15
E-Mail klagenfurt_2@bs.ksn.at
Internet http://fbs-klagenfurt2.at/
Landesberufsschule St. Pölten
Hötzendorfstraße 8
3100 St. Pölten
Telefonnummer +43 (0)2742 / 732 10
E-Mail direktion@lbsstpoelten.ac.at
Internet https://lbsstpoelten.ac.at/
Berufsschule Linz 1
Reindlstraße 48-50
4040 Linz
Telefonnummer +43 (0)732 / 77 20 -35700
E-Mail bs-linz1.post@ooe.gv.at
Internet https://bs-linz1.ac.at/
Landesberufsschule 2 Salzburg
Makartkai 1
5020 Salzburg
Telefonnummer +43 (0)5 7599 712
E-Mail sekretariat@lbs2.salzburg.at
Internet https://lbs2.salzburg.at/
Landesberufsschule Graz 2
Hans-Brandstetter-Gasse 12
8010 Graz
Telefonnummer +43 (0)316 / 471 468
E-Mail lbsgraz2@stmk.gv.at
Internet http://www.lbs-graz2.steiermark.at
Landesberufsschule Feldkirch
Rebberggasse 32
6800 Feldkirch
Telefonnummer +43 (0)5522 / 720 29
E-Mail sekretariat@lbsfe1.snv.at
Internet https://lbsfe1.snv.at/
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung