Gartencenterkaufmann / Gartencenterkauffrau

Ausbildung

Der Lehrberuf Gartencenterkaufmann*frau wurde per 1. Juni 2011 durch den Lehrberuf Einzelhandel - Gartencenter (Lehrberuf) ersetzt.

Die Ausbildung zum/zur Gartencenterkaufmann*frau erfolgt im Lehrberuf Einzelhandel - Gartencenter. >> siehe Einzelhandel - Gartencenter (Lehrberuf)

Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Kurzbeschreibung
Die Höhere Lehranstalt bietet neben einer fundierten Allgemeinbildung eine Berufsausbildung für die Garten- und Landschaftsgestaltung und qualifiziert zur Ausübung leitender und gehobener Tätigkeiten in garten- und landschaftsgestaltenden Berufen.

Voraussetzungen
kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Über die genauen Aufnahmekriterien und Anmeldefristen informiert die jeweilige Lehranstalt.

Zielgruppe

Jugendliche nach erfolgreichem Abschluss einer Mittelschule, AHS-Unterstufe oder Polytechnischen Schule

Kosten
siehe Zusatzinfo

Abschluss

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der Facharbeiter*innenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Beschreibung

Wichtige Ausbildungsinhalte:
Der Lehrplan sieht neben allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen wie Deutsch, Englisch, Angewandte Mathematik und Informatik, Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie, Ökologie), Geschichte und Politische Bildung usw. berufsbildende Fächer vor, wie z. B. Gärtnerischer Pflanzenbau, Bodenkunde und Pflanzenernährung, Pflanzenschutz, Gehölzkunde und Baumschulwesen, Stauden und Sommerblumen, Gartenbau und Blumenbinderei, Garten- und Landschaftsgestaltung, Vermessungswesen, Bau- und Gartentechnik, Raumordnung und Landschaftspflege, Technik in der Gartengestaltung, Betriebswirtschaft und Rechnungswesen, Marketing und Management, Projektmanagement. Dazu kommen alternative Pflichtgegenstände.

Spezialisierung:

Höhere Lehranstalten für Garten- und Landschaftsgestaltung können unterschiedliche Schulschwerpunkte einrichten. Die Spezialisierung auf diese Schwerpunkte erfolgt in der Regel ab der dritten Klasse.

Hinweis: Über schulautonome Schwerpunkte informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.

Im Rahmen der Ausbildung ist ein facheinschlägiges Pflichtpraktikum (insgesamt 22 Wochen vor dem Eintritt in den 5. Jahrgang) verpflichtend.

Weitere Berechtigungen:

  • Ersatz der Unternehmerprüfung
  • Anrechnung und Ersatz von Lehrzeiten in einschlägigen Lehrberufen

Zusatzinfo

Kosten:

  • Der Besuch von Schulen der Land- und Forstwirtschaft in den Bundesländern ist zumeist kostenlos.
  • Kosten können z. B. für Skripten, Exkursionen, Internat anfallen.

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Wien - Schönbrunn
Grünbergstraße 24
1130 Wien

Telefonnummer +43 (0)1 / 813 59 50 -0
E-Mail office@gartenbau.at
Internet https://www.gartenbau.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Garten- und Landschaftsgestaltung

Höhere Lehranstalt für Gartenbau


Art: Schulausbildung

Dauer: 5 Jahre

Form: Vollzeit

NQR-Level: 5  ISCED-Level: 3 bis 5  

Kurzbeschreibung
re Lehranstalt bietet neben einer fundierten Allgemeinbildung eine Berufsausbildung für den Gartenbau und qualifiziert zur Ausübung leitender und gehobener Tätigkeiten in gartenbaulichen Berufen.

Voraussetzungen
kommend aus:

  • Allgemein bildender höhere Schule (AHS): positiver Abschluss 4. oder einer höheren Klasse
  • Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der vierten Klasse Mittelschule bei Beurteilung aller leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache) gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS" oder eine Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“;
    ansonsten Aufnahmeprüfung in den schlechter beurteilten Gegenständen
  • Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
  • erfolgreicher Abschluss der 1. Klasse einer berufsbildenden mittleren Schule

Über die genauen Aufnahmekriterien und Anmeldefristen informiert die jeweilige Lehranstalt.

Zielgruppe

Jugendliche nach erfolgreichem Abschluss einer Mittelschule, AHS-Unterstufe oder Polytechnischen Schule

Kosten
siehe Zusatzinfo

Abschluss

Reife- und Diplomprüfung (Matura)

Berechtigungen

  • berechtigt zur Ausübung einschlägiger Gewerbe laut Gewerbeordnung und Ingenieurgesetz
  • facheinschlägige Berechtigungen gemäß landwirtschaftlichem Berufsausbildungsgesetz (Ersatz der Facharbeiter*innenprüfung)
  • Studienberechtigung
  • Anwartschaft auf die Standesbezeichnung Ingenieur*in (Zertifizierungsverfahren einschl. Fachgespräch)

Beschreibung

Wichtige Ausbildungsinhalte:
Der Lehrplan sieht neben allgemein bildenden Unterrichtsgegenständen wie Deutsch, Englisch, Angewandte Mathematik und Informatik, Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie, Ökologie), Geschichte und Politische Bildung usw. berufsbildende Fächer vor, wie z. B. Gärtnerischer Pflanzenbau, Bodenkunde und Pflanzenernährung, Pflanzenschutz, Gehölzkunde und Baumschulwesen, Stauden und Sommerblumen, Gartenbau und Blumenbinderei, Garten- und Landschaftsgestaltung, Vermessungswesen, Gemüsebau, Zierpflanzen und biotechnologische Produktion, Versuchstechnik und Pflanzenzüchtung, Technik und Energie, Betriebswirtschaft und Rechnungswesen, Marketing und Management, Projektmanagement. Dazu kommen alternative Pflichtgegenstände.

Spezialisierung:

Höhere Lehranstalten für Gartenbau können unterschiedliche Schulschwerpunkte einrichten. Die Spezialisierung auf diese Schwerpunkte erfolgt in der Regel ab der dritten Klasse.

Hinweis: Über schulautonome Schwerpunkte informieren Sie sich bitte auf der Webseite der Schule.

Im Rahmen der Ausbildung ist ein facheinschlägiges Pflichtpraktikum (insgesamt 22 Wochen vor dem Eintritt in den 5. Jahrgang) verpflichtend.

Weitere Berechtigungen:

  • Ersatz der Unternehmerprüfung
  • Anrechnung und Ersatz von Lehrzeiten in einschlägigen Lehrberufen

Zusatzinfo

Kosten:

  • Der Besuch von Schulen der Land- und Forstwirtschaft in den Bundesländern ist zumeist kostenlos.
  • Kosten können z. B. für Skripten, Exkursionen, Internat anfallen.

Weitere Infos: https://www.agrarschulen.at/

Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau Wien - Schönbrunn
Grünbergstraße 24
1130 Wien

Telefonnummer +43 (0)1 / 813 59 50 -0
E-Mail office@gartenbau.at
Internet https://www.gartenbau.at/

Schwerpunkte:

Höhere Lehranstalt für Garten- und Landschaftsgestaltung

Höhere Lehranstalt für Gartenbau