Die Einschulung zum/zur Kfz-Sachverständigen bei Versicherungen erfolgt innerbetrieblich und dauert je nach Versicherungsanstalt zwei bis drei Monate.
Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs führt regelmäßig Schulungen durch.
Voraussetzung für die Tätigkeit bei Versicherungen ist die abgelegte Meisterprüfung im Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik.
Voraussetzung für die Tätigkeit als Kfz-Sachverständiger / Kfz-Sachverständige bei Gericht ist eine zehnjährige Tätigkeit als Kraftfahrzeugtechnikermeister*in bzw. Kraftfahrzeugtechniker*in, ein entsprechendes Hochschulstudium oder der erfolgreiche Abschluss einer berufsbildenden Schule und eine fünfjährige Tätigkeit. Nähere Informationen zu Berufszugang und Tätigkeit findest du auf den Seiten des
Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs.