Konditorei (Zuckerbäckerei) - Allgemeine Konditorei (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
Andere Bezeichnung(en):
früher: Konditor*in (Zuckerbäcker*in)
English: Confectionery Specialising in General Confectionery
- Berufsbeschreibung
- Anforderungen
- Ausbildung
- Alternative Berufe
- Lehre und Matura
- Weiterbildung
- Selbstständigkeit
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Ausbildung
Seit 1. August 2021 erfolgt die Ausbildung im Lehrberuf Konditorei (Zuckerbäckerei) mit den beiden Schwerpunkten Allgemeine Konditorei sowie Patisserie.
Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.
Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.
Art: Lehre
Dauer: 3 Jahre
Form: Dual
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Voraussetzungen:
- Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht
Abschluss:
Lehrabschlussprüfung im Beruf Konditorei (Zuckerbäckerei)
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Konditorin (Zuckerbäckerin)" bzw."Konditor (Zuckerbäcker)" oder auf Wunsch in geschlechtsneutraler Form zu tragen.
Berechtigungen:
- Ausübung des erlernten Berufes
- Zugang zur Meisterprüfung im jeweiligen Fachbereich, zur Berufsreifeprüfung und einschlägigen Weiterbildungsangeboten
- Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung
Info:
Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Backstuben, Küche, Service- und Verkaufsräumen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und mit Kundinnen und Kunden.
Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.
Fachberufsschule Warmbad Villach
Kumpfallee 87
9504 Villach
Telefonnummer +43 (0)4242 / 269 77 -0
E-Mail warmbad@bs.ksn.at
Internet https://fbs-warmbad.at/
Landesberufsschule Baden
Josef-Kollmann-Straße 1
2500 Baden
Telefonnummer +43 (0)2252 / 867 72 -0
E-Mail direktion@lbsbaden.ac.at
Internet https://lbsbaden.ac.at/
Berufsschule Linz 10
Glimpfingerstraße 8d
4020 Linz
Telefonnummer +43 (0)732 / 77 20 -236600
E-Mail bs-linz10.post@ooe.gv.at
Internet https://bs-linz10.ac.at/
Landesberufsschule 2 Salzburg
Makartkai 1
5020 Salzburg
Telefonnummer +43 (0)5 7599 712
E-Mail sekretariat@lbs2.salzburg.at
Internet https://lbs2.salzburg.at/
Landesberufsschule Bad Gleichenberg
Mailandbergstraße 16
8344 Bad Gleichenberg
Telefonnummer +43 (0)3159 / 22 11
E-Mail lbsgleichenb@stmk.gv.at
Internet https://www.berufsschulen.steiermark.at/
Tiroler Fachberufsschule für Ernährung, Schönheit, Chemie, Medien - Standort St. Nikolaus
Innstraße 36
6020 Innsbruck
Telefonnummer +43 (0)512 / 28 57 15
E-Mail direktion@tfbs-escm.tsn.at
Internet https://tfbs-escm.at/
Landesberufsschule Feldkirch
Rebberggasse 32
6800 Feldkirch
Telefonnummer +43 (0)5522 / 720 29
E-Mail sekretariat@lbsfe1.snv.at
Internet https://lbsfe1.snv.at/
Berufsschule für den Lebensmittel, Tier- und Zahnbereich
Längenfeldgasse 13-15
1120 Wien
Telefonnummer +43 (0)1 4000 95 341
E-Mail office@bsltz.at
Internet https://bsltz.at/
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen
Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung