Patentanwalt / Patentanwältin

Berufsbeschreibung

Patentanwält*innen sorgen dafür, dass neu entwickelte Produkte oder Verfahren rechtlich geschützt werden und dadurch nicht willkürlich von Mitbewerber*innen kopiert oder genutzt werden können. Sie beraten ihre Auftraggeber*innen über den gewerblichen Rechtsschutz (Patent-, Muster-, Marken-, Gebrauchsmusterschutz usw.), verfassen Patentanmeldungen, Gutachten und Lizenzverträge und vertreten die Patentinhaber*innen vor Gericht. Sie  recherchieren, ob mit Neuentwicklungen bestehende Rechte anderer verletzt werden, und überwachen die Einhaltung der eigenen Schutzrechte.

Patentanwält*innen sind akademisch ausgebildete Techniker*innen oder Chemiker*innen, die durch ihre juristische Zusatzausbildung nicht nur das technische Verständnis für Neuentwicklungen mitbringen, sondern auch Spezialist*innen für alle Aspekte des gewerblichen Rechtsschutzes sind. Sie arbeiten im Team mit Kolleg*innen, Jurist*innen anderer Fachbereiche und mit den Forscher*innen und Entwickler*innen in den Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

Die Entwicklung neuer Produkte oder Produktionsverfahren ist mit großem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Für Betriebe (aber auch Privatpersonen) ist es deshalb besonders wichtig, Neuentwicklungen gegen unerlaubte Verwendung oder Kopie bestmöglich zu schützen. Patentanwält*innen sorgen dafür, dass Produkte und Verfahren rechtlich geschützt werden. Sie überprüfen, ob eine Neuentwicklung die Rechte anderer verletzt, d. h., ob bereits ein anderes Unternehmen oder eine andere Person dieses Produkt oder Verfahren hat schützen lassen. Sie verfassen Patentanmeldungen und veranlassen die Eintragung einer Neuentwicklung beim zuständigen Patentamt. In der Folge überprüfen sie regelmäßig, ob die Schutzrechte auch eingehalten werden.

Patentanwält*innen sind zur berufsmäßigen Beratung auf folgenden Gebieten berechtigt: Erfindungsschutz, Sortenschutz, Halbleiterschutz, Kennzeichen- und Musterwesens. Sie beraten ihre Mandant*innen über nationale und internationale Schutzmöglichkeiten der eigenen Erfindungen, aber auch über die rechtlich einwandfreie Nutzung fremder Produkte und Verfahren. Sie unterstützen beim Erwerb von Nutzungsrechten und vertreten ihre Mandant*innen vor den Patentämtern (Patentamt, Oberster  Patent- und Markensenat) und sonstigen Verwaltungsbehörden. Vor Gerichten vertreten sie ihre Auftraggeber*innen gemeinsam mit Rechtsanwält*innen.

Eine wichtige Aufgabe von Patentanwält*innen ist die Verfassung von Gutachten, z. B. über die Patentfähigkeit einer Erfindung, über die Gültigkeit eines Patentes oder den Umfang des Schutzes, den ein  Patent gewährt. Sie beurteilen den Wert von Schutzrechten und unterstützen ihre Mandant*innen bei der Verwertung dieser Rechte (z. B. Vergabe von Lizenzen).

Patentanwält*innen sind häufig auf bestimmte Technologiebereiche spezialisiert, z. B. Maschinenbau, Elektrotechnik, Elektronik, Computertechnologie, Chemie,  Biochemie,  Biotechnologie,  Metallurgie, Papier- oder Holztechnologie, in denen sie sich besonders gut auskennen und auch die technischen Details der Erfindungen behandeln können und verstehen.

Patentanwält*innen arbeiten überwiegend mit juristischen Materialien (Gesetzestexte, Verordnungen, Erläuterungen, Gerichtsurteile und -erkenntnisse usw.), mit Formularen aber auch mit Fachartikeln. Sie  recherchieren im Internet und in Datenbanken und verwenden dabei die üblichen Büro- und Kommunikationsgeräte wie Computer und Laptops, Drucker,  Scanner, Kopiergeräte und (Mobil-)Telefone. Sie verfassen Sachverständigengutachten und Verträge (z. B. Nutzungsvereinbarungen) und setzen dabei entsprechende Textverarbeitungssoftware ein.

In ihrem jeweiligen Fachgebiet hantieren Patentanwält*innen aber auch direkt mit den jeweiligen Erfindungen. Sie studieren Konstruktions- und Verfahrenspläne, Analysen und technische Details der Neuentwicklungen.

Patentanwält*innen arbeiten vorwiegend in Büros und Besprechungszimmern von Anwaltskanzleien aber auch in den Entwicklungsabteilungen vor Ort bei ihren Mandant*innen. Teilweise sind sich auch direkt bei großen Industriebetrieben beschäftigt. In Vertretung ihrer Auftraggeber*innen treten sie bei Patentämtern oder vor Gericht auf.

Patentanwält*innen arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und mit Jurist*innen aus verschiedenen Fachgebieten (z. B. Jurist*in (Wirtschaftsrecht)) sowie mit den Entwicklungsspezialist*innen ihrer Auftraggeber*innen (siehe z. B. Innovationstechniker*in, Produktentwickler*in). Vor Gericht treten sie immer im Team mit Rechtsanwält*innen. Sie haben Kontakt zu Mitarbeiter*innen von Patentämtern, Verwaltungsbehörden und Gerichten und natürlich zu ihren Mandant*innen.

  • Anmeldungen für Patente, Gebrauchsmuster, Schutzzertifikate etc. ausarbeiten und bei den zuständigen Ämtern einreichen und weiterverfolgen (sowohl beim Österreichischen Patentamt als auch international)
  • Recherchen zum Stand der Technik durchführen, Neuheitsprüfung durchführen
  • Marktverfügbarkeitsprüfungen neuer Produkte im Hinblick auf die Verletzung von Rechten Dritter vornehmen
  • Sachverständigengutachten für Prozesse, Nichtigkeits- oder Feststellungsverfahren und Lizenzen erstellen
  • Lizenzvereinbarungen, Know-how-Verträge und Forschungsverträge ausverhandeln
  • Schutzrechtssituationen und Eigentumsrechte beurteilen (hinsichtlich freie*r Erfinder*in und Diensterfinder*in)
  • Übersetzungen europäischer Patente ausarbeiten und beim Österreichischen Patentamt einreichen
  • europäische Patente für Österreich vor dem Österreichischen Patentamt vertreten
  • Einsprüchen und Nichtigkeitsklagen ausarbeiten, einreichen und weiter verfolgen (sowohl vor dem Österreichischen als auch vor dem Europäischen Patentamt)
  • an Rechtsstreit- und Schlichtungsverfahren beteiligen
  • Schutzrechte überwachen
  • den Wert von Schutzrechten prüfen und beurteilen

Patentanwält*innen arbeiten

  • als Angestellte oder Selbstständige in Patentanwaltskanzleien,
  • in großen Forschungseinrichtungen oder
  • in Industriebetrieben.

Hier finden Sie ein paar Begriffe, die Ihnen in diesem Beruf und in der Ausbildung immer wieder begegnen werden:

 Innovationsmanagement Lizenz Marke Open Innovation Patent Schutzzertifikat (SPC)