Patentanwalt / Patentanwältin
Weiterbildung & Karriere
Patentanwält*innen sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Voraussetzung für Erfolg in diesem Beruf ist es, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen, die Methodenkompetenzen und sozialen Kompetenzen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.
Weiterbildungseinrichtungen wie z. B. das Berufsförderungsinstitut (BFI) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) sowie zahlreiche Fachhochschul- und Universitätslehrgänge bzw. Weiterbildungsstudien bieten eine gute Möglichkeit sich in relevanten Bereichen weiterzubilden und höher zu qualifizieren, beispielsweise auch in Form eines Zweitstudiums oder weiterführenden PhD-Studiums.
Außerdem ist für Patentanwält*innen die laufende Lektüre von Fachzeitschriften (beispielsweise juristische Fachzeitschriften, online und offline), der Besuch von facheinschlägigen Seminaren, die Vernetzung bei Veranstaltungen und Kongressen und die Teilnahme an Expert*innennetzwerken (online und offline) eine wichtige Möglichkeit, um sich auf dem neuesten Stand zu halten.
Weiterbildungsbereiche für Patentanwält*innen sind beispielsweise:
Fachkompetenzen
- Allgemeines und Bürgerliches Recht
- Handelsrechts
- Verfassungsrecht
- Verwaltungsrecht
- Zivilprozessrecht
- gewerblicher Rechtsschutz (Patent-, Muster-, Markenschutz usw.)
- Dokumentation
- Datensicherheit und Datenschutz
- Urheberrecht
Methodenkompetenzen
- logisch-analytisches Denken / Kombinationsfähigkeit
- Problemlösungsfähigkeit
- Projektmanagement
Sozialkompetenzen
- Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit
- Durchsetzungsvermögen
- Konfliktfähigkeit
- Rhetorik
Nach mehrjähriger beruflicher Erfahrung können Patentanwält*innen zu Teamleiter*innen / Projektleiter*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams.
Neben einem hierarchischen Aufstieg im Unternehmen ist in diesem Beruf auch eine Weiterentwicklung und Karriere durch inhaltliche und fachliche Spezialisierung auf bestimmte Rechtsbereiche und Entwicklung in eine Expert*innenrolle möglich.
Für die selbstständige Ausübung dieses freien Berufs sind insbesondere die bestandene Patentanwaltsprüfung und die Eintragung in die bei der Patentanwaltskammer geführte Liste erforderlich.