Rechtsanwalt / Rechtsanwältin

Andere Bezeichnung(en):
Anwalt/Anwältin

English: Lawyer, Attorney

Berufsbeschreibung

Rechtsanwält*innen beraten Privatpersonen, Unternehmen und juristische Personen wie Vereine, Gesellschaften, Organisationen usw. in allen rechtlichen Bereichen (z. B. Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Familienrecht). In der Regel sind sie jedoch auf bestimmte Arbeitsbereiche spezialisiert. Sie vertreten ihre  Klient*innen vor Gericht und vor Behörden, verfassen und begutachten Verträge und unterstützen ihre  Klient*innen in speziellen Rechtsfragen, z. B. im Rahmen von Unternehmensgründungen oder bei größeren Verkaufsgeschäften und Projektverträgen. Sie arbeiten als Freiberufliche in eigener Praxis oder angestellt in Rechtsanwaltskanzleien und haben direkten Kontakt zu ihren  Klient*innen sowie zu Berufskolleg*innen und anderen juristischen Spezialist*innen, z. B. zu Richter*innen, Diplomrechtspfleger*innen und Gerichtsvollzieher*innen.

"Entscheidend war, dass ich den Beruf wirklich endgültig gewählt habe, das Gerichtsjahr, das jeder macht nach Abschluss des Studiums, weil da hat man den ersten Einblick in die Berufspraxis. Man sieht sowohl das Bild eines Richters als auch das eines Anwaltes. Man ist rund neun Monate bei verschiedenen Gerichtsstationen, d. h. man hat sowohl Strafrecht als auch Zivilrecht oder Verlassenschaftsrecht und gewinnt dadurch einen ersten Eindruck. Da wird schon einmal die Grundstruktur für die meisten Leute gelegt, welche Berufe sie dann einmal wirklich wählen wollen."
Dr. Manfred Palkovits, Rechtsanwalt, in einem Interview aus: AMS your job, 2005

Rechtsanwält*innen vertreten die Interessen ihrer  Klient*innen in gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen und in zivilrechtlichen, strafrechtlichen und steuerrechtlichen Angelegenheiten. Sie sind in nahezu allen Rechtsbereichen tätig, in der Regel sind sie aber auf einen bestimmten Bereich spezialisiert, z. B. auf Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Mietrecht, Familien- und Scheidungsrecht, Strafrecht. Rechtsanwält*innen unterliegen im Interesse ihrer Auftraggeber*innen der Schweigepflicht und dürfen in einem Rechtsstreit nur eine Partei vertreten.

Die Tätigkeiten von Rechtsanwält*innen umfasst zwei große Bereiche: Die rechtliche Beratung und die Vertretung vor Gericht und Behörden. Sie führen für ihre  Klient*innen den in diesem Zusammenhang anfallenden Schrift- und Telefonverkehr durch, füllen Formulare aus, reichen Anträge ein, wickeln Verträge ab usw. Bei Rechtsstreitigkeiten und Prozessen vor Gericht vertreten sie die Interessen ihrer  Klient*innen, sie studieren die Akten und Beweismittel, sondieren die Rechtslage, befragen Zeug*innen, bereiten ein Plädoyer vor, das sie dann während des Prozesses im Gerichtssaal vortragen.

Rechtsanwält*innen lesen und bearbeiten Akten. Sie arbeiten mit Gesetzbüchern, Verordnungen und Richtlinien sowie mit juristischen Materialien und Unterlagen (z. B. Handbücher, Lexika). Sie verwenden und führen Datenbanken, Kund*innenkarteien sowie Protokolle und verschiedenste Dokumente. Dazu verwenden sie die üblichen Büro- und Kommunikationsgeräte wie Computer und Laptops, Drucker,  Scanner, Kopiergeräte und (Mobil-)Telefone.

Rechtsanwält*innen arbeiten als Angestellte oder Selbstständige in den Büroräumen und Besprechungszimmern von Rechtsanwaltskanzleien und mitunter auch bei ihren  Klient*innen. Sie sind in Gerichtssälen und an Unfall- und Tatorten tätig. Sie haben direkten Kontakt zu ihren  Klient*innen und Mandant*innen sowie zu Berufskolleg*innen und anderen juristischen Fachkräften, z. B. Exekutivbediensteten im Polizeidienst, Notar*innen, Staatsanwält*innen, Richter*innen, Berufsdetektiv*innen, Kanzleiassistent*innen#.

  • Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen bei der Abwicklung von Geschäften, beim Abschluss von Verträgen usw. rechtlich beraten
  • Verträge verfassen, Vertragsentwürfe überprüfen und begutachten
  • Klient*innen in Arbeits-, Miet-, Familien-, Konsumenten- oder Sozialrechtsfragen beraten
  • Klient*innen in Zivilprozessen vertreten – als Kläger*in oder Angeklagte*r
  • Klient*innen in Verwaltungsprozessen vertreten – Prozessgegner*in ist der Staat bzw. eine Behörde
  • Klient*innen in Strafprozessen vertreten – als Angeklagte*r, Kläger ist der Staat
  • Klient*innen vor Behörden wie Polizei oder Finanzamt vertreten
  • Datenbanken, Archive, Kund*innenkarteien, Gerichtsakten, Protokolle, Formulare etc. führen

Rechtsanwält*innen arbeiten in

  • allgemeinen oder spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien,
  • Unternehmen mit eigenen Rechtsabteilungen,
  • öffentliche Ämtern, Ministerien, Institutionen und anderen Organisationen.

Rechtsanwält*innen spezialisieren sich in der Regel auf unterschiedliche Rechtsbereiche, beispielsweise:

  • Arbeitsrecht, Sozialrecht
  • Europarecht, internationales Recht
  • Finanzrecht, Insolvenzrecht
  • Fremdenrecht/Asylrecht
  • Immobilienrecht, Baurecht, Mietrecht
  • IT-Recht
  • Konsumentenschutzrecht
  • Medienrecht
  • Medizinrecht
  • Steuerrecht, Wirtschaftsrecht
  • Strafrecht
  • Umweltrecht
  • Urheberrecht
  • Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Zivilrecht (Erbrecht, Familienrecht, Eigentumsrecht)

Spezialisierungs- und Aufstiegsmöglichkeiten (Auswahl):

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