Straßenerhaltungsfachkraft (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
English: Road servicing specialist
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Ausbildung
Die Ausbildung zur Straßenerhaltungsfachkraft erfolgt im Rahmen einer dreijährigen Lehre.
Eine alternative schulische Ausbildungsmöglichkeiten bieten vor allem Fachschulen für Bautechnik (siehe Berufsbildende Schulen mit ähnlicher Berufsausbildung).
Der Einstieg in eine Lehre ist auch nach Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMS, BHS) oder nach Abschluss einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) möglich. Meist verkürzt sich in diesen Fällen die Ausbildungszeit um ein Jahr.
Art: Schulausbildung
Dauer: 4 Jahre
Form: Vollzeit
NQR-Level: 4 ISCED-Level: 3
Voraussetzungen: kommend aus:
- Allgemein bildende höhere Schule (AHS): positiver Abschluss der achten Schulstufe
- Mittelschule (MS): erfolgreicher Abschluss der achten Schulstufe mit Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard AHS“ oder bei Beurteilung gemäß Leistungsniveau „Standard“ mit mindestens Befriedigend in den differenzierten Pflichtgegenstände (Deutsch, Mathematik, Fremdsprache).
Bei Beurteilung mit „Genügend“ Aufnahmeprüfung. - Polytechnische Schule (PTS): positiver Abschluss auf der 9. Schulstufe
Abschluss:
Abschlussprüfung
Berechtigungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung
- einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung
Info: Das 4. Ausbildungsjahr ist als Praxis-Ausbildung als Kombination zwischen Betriebspraktikum und Unterricht gestaltet und soll den Übergang in die Berufstätigkeit erleichtern.
Weitere Infos: https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/technische-gewerbliche-und-kunstgewerbliche-schulen
Höhere Technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Pinkafeld
Meierhofplatz 1
7423 Pinkafeld
Telefonnummer +43 (0)3357 / 424 91 -0
E-Mail office@htlpinkafeld.at
Internet https://www.htlpinkafeld.at/
Schwerpunkte:
Fachschule für Bautechnik/Hochbau mit Betriebspraxis
Fachschule für Maschinenbau - Anlagentechnik - Schwerpunkt Anlagen- und Gebäudetechnik
Höhere Lehranstalt für Bautechnik:
- Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
- Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
- Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
Höhere Lehranstalt für Informatik:
- Ausbildungsschwerpunkt Software Engineering - Entrepreneurship und Training Company
- Ausbildungsschwerpunkt Software Engineering - GameDev und DevOps
Höherer Lehranstalt für Informationstechnologie
Höhere Lehranstalt für Gebäudetechnik
Höhere Lehranstalt für Elektronik und technische Informatik
- Ausbildungsschwerpunkt Autonome Robotik
- Ausbildungsschwerpunkt Leit- und Automatisierungstechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Ausbildungszweig Hochbau/Stahlbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Gebäudetechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Informatik
Höhere Technische Bundeslehranstalt 1 für Bau und Design
Goethestraße 17
4020 Linz
Telefonnummer +43 (0)732 / 662 602 -0
E-Mail office@htl1.at
Internet https://www.htl1.at/
Schwerpunkte:
Höhere Lehranstalt für:
- Bautechnik - Bauwirtschaft
- Bautechnik - Hochbau
- Bautechnik - Holzbau
- Bautechnik - Tiefbau
Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikationsdesign
Höhere Lehranstalt für Medien - Multimedia
Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für Bautechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik - Hochbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik - Tiefbau
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Umwelt
Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik - Architektur
Kolleg/Aufbaulehrgang Grafik- und Kommunikationsdesign
Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Innenarchitektur und Holztechnik
Kolleg/Aufbaulehrgang für Innenarchitektur und Holztechnik
Bauhandwerkerschule für Maurer*innen
Bauhandwerkerschule für Zimmerei
Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum)
Meister*innenschule für Kommunikationsdesign
Externistenprüfungskommission für die Berufsreifeprüfung
Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):
Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:
a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).
oder
b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.
Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).
Art: a.o. Lehrabschluss
Dauer: 197 LE
Form: Berufsbegleitend und Vollzeit
Voraussetzungen:
- Zulassung aufgrund der Prüfung „Partieführer*in“
- Lehrabschluss in einem verwandten Lehrberuf: Garten- und Grünflächengestalter*in, Brunnen- und Grundbauer*in, Maurer*in, Pflasterer*in, Schalungsbauer*in, Tiefbauer*in
- Ansuchen um ausnahmsweise Zulassung: mind. 1,5 Jahre Nachweis einer Vollzeitbeschäftigung als Straßenwärter*in der jeweiligen Straßenmeisterei bzw. Dienststelle
Abschluss:
Kursbestätigung
Berechtigungen:
Antritt zur Lehrabschlussprüfung bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammern - bei erfolgreichem Abschluss Berechtigung zur Berufsausübung
Info:
Zielgruppe: Mitarbeiter*innen im öffentlichen Dienst der Straßenbauverwaltungen, Straßen- und Autobahnmeistereien und Bauhöfen, Mitarbeiter*innen von Baufirmen oder Unternehmen in verwandten Branchen
Dauer: 197 LE, verteilt auf 2,5 -3 Monate; der Tageskurs umfasst 2 Blockwochen
Kosten: ca. EUR 2.000,00 inkl. Kursskripten
fachliche Inhalte:
- Wartung von Straßen und Verkehrsflächen
- Reparatur- und Bauarbeiten an Verkehrsflächen
- Begrünung und Pflege von Böschungen und Straßenrändern
- fachgerechte Einrichtung und Absicherung von Baustellen, Arbeitsgebieten und Unfallstellen
BFI Niederösterreich - Service-Center Amstetten
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