Zahnärztliche Fachassistenz (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre

English: Dental assistance (Dental assistant)

Ausbildung

Die Ausbildung im Lehrberuf Zahnärztliche Fachassistenz ist seit 2009 möglich.

Alternativ zur Lehrausbildung besteht die Ausbildung zum/zur Zahnärztlichen Assistent*in im Rahmen von 3jährige dualen Lehrgängen (siehe Zahnärztlicher Assistent / Zahnärztliche Assistentin).

Die Ausbildung erfolgt als Lehrausbildung (= Duale Ausbildung). Voraussetzung dafür ist die Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht und eine Lehrstelle in einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung erfolgt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und begleitend dazu in der Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt den theoretischen Hintergrund, den du für die erfolgreiche Ausübung deines Berufs benötigst.

Wichtig: Der Besuch der Berufsschule setzt im Normalfall eine (betriebliche) Lehrstelle voraus. Du kannst dir deine Berufsschule NICHT aussuchen, sondern wirst ihr zugewiesen.

Art: Lehre

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

NQR-Level: 4  ISCED-Level: 3  

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der 9-jährigen Schulpflicht

Abschluss:

Lehrabschlussprüfung im Beruf Zahnärztliche Fachassistenz
Mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung sind die Lehrabsolvent*innen berechtigt die Berufsbezeichnung "Zahnärztliche Fachassistentin" bzw."Zahnärztlicher Fachassistent" zu tragen.

Berechtigungen:

  • Ausübung des erlernten Berufes
  • Zugang zur Berufsreifeprüfung und zu einschlägigen Weiterbildungsangeboten
  • Möglichkeit der selbstständigen Berufsausübung im Fachbereich gemäß Gewerbeordnung

Info:

Die Lehrausbildung (= duale Ausbildung) erfolgt überwiegend in einem Betrieb (Lehrbetrieb); rund 80 % der Ausbildungszeit. Um einen Ausbildungsplatz zu bekommen, musst du dich bei einem passenden Lehrbetrieb bewerben.
Im Lehrbetrieb erlernst du deinen gewählten Beruf direkt am Arbeitsplatz, in Ordinationen, Büros und Behandlungsräumen usw. in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen und im Kontakt zu Patientinnen und Patienten.

Etwa 20 % der Ausbildungszeit verbringst du in der Berufsschule.
In der Berufsschule wird das Allgemeinwissen vertieft und theoretisches Hintergrundwissen, aber auch praktische Fertigkeiten für den gewählte Beruf vermittelt.

Berufsschule für den Lebensmittel, Tier- und Zahnbereich
Längenfeldgasse 13-15
1120 Wien

Telefonnummer +43 (0)1 4000 95 341
E-Mail office@bsltz.at
Internet https://bsltz.at/

Art: Lehrgang

Dauer: 3 Jahre

Form: Dual

Voraussetzungen:

  • erfolgreiche Absolvierung der 9. Schulstufe oder die Pflichtschulabschluss-Prüfung gemäß Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, BGBl. I Nr. 72/2012
  • Vorliegen eines Dienstverhältnisses einschließlich Einverständniserklärung des/der Dienstgebers/-in für die Aufnahme in den Lehrgang
  • mindestens ein halbes Jahr Praxiserfahrung
  • die zur Berufsausübung erforderliche gesundheitliche Eignung

Abschluss:

kommissionelle Abschlussprüfung zur/zum Zahnärztlichen Assistent*in

Hinweis: Weiters bieten die Lehrgänge die externe Lehrabschlussprüfung an.

Info:

Die Ausbildung wird in Schulen oder Lehrgängen über die Zahnärztekammer des jeweiligen Bundeslandes organisiert. Die Anmeldung erfolgt durch den Dienstgeber

Umfang: Die Ausbildung dauert 3 Jahre und umfasst mind. 600 Stunden theoretische und mind. 3000 Stunden praktische Ausbildung.
Die theoretische Ausbildung findet in einem Lehrgang7einer Schule statt, die praktische Ausbildung im Rahmen eine Dienstverhältnisses gem. § 81 Abs. 1 Zahnärztegesetz. Das Dienstverhältnis muss ein Ausmaß von mind. 24 Wochenstunden umfassen. Die theoretische Ausbildung wird abhängig vom Anbieterüber einen Zeitraum von 2 bis 3 Jahren angeboten, wobei der Zeitraum von der jeweiligen Organisationsstruktur abhängig ist, nicht vom Stundenumfang (mind. 600 Stunden)

Kosten: Die Kosten für die theoretische Ausbildung sind je nach Anbieter unterschiedlich und müssen vom Dienstgeber getragen werden.

Ausbildungsinhalte:

  • Berufsspezifische Rechtsgrundlagen: Einführung in das Gesundheitsrecht, Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts
  • Erste Hilfe und Arbeitsschutz
  • Allgemeine und zahnspezifische Anatomie, Histologie und Physiologie
  • Pathologie des stomatognathen Systems
  • Kieferorthopädie
  • Parodontologie und Prophylaxe
  • Hygiene, Mikrobiologie, Umweltschutz
  • Physik und Biochemie
  • Einführung in die Pharmakologie
  • Berufskunde und Berufsethik
  • Angewandte Psychologie und Kommunikation
  • Administration und Organisation (Rechnungswesen, Schriftverkehr und Praxisorganisation, Abrechnung mit Sozialversicherung)
  • Röntgen und Strahlenschutz
  • Instrumenten-, Geräte- und Materialienkunde
  • Konservierende Zahnheilkunde
  • Prothetische Zahnheilkunde
  • Zahnärztliche Chirurgie
  • Praktische Übungen: Prothetische Zahnheilkunde, Prophylaxe

Grundlage für die Ausbildung bildet die ZASS-Ausbildungsverordnung aus dem Jahr 2013 (BGBl. II Nr. 283/2013)

Landeszahnärztekammer für Burgenland / Aus- Fort- und Weiterbildung
Schlossplatz 1
Schloss Jormannsdorf
7431 Bad Tatzmannsdorf

Telefonnummer +43 (0)676 843 79 52 00
E-Mail office@praxis-akademie.at
Internet https://www.praxis-akademie.at

Schule für zahnärztliche Assistenz - Salzburger Fortbildungsakademie
Rochusgasse 4
5020 Salzburg

Telefonnummer +43 (0)5 05 11 -5021
E-Mail office@sbg.zahnaerztekammer.at
Internet http://www.salzburger-fortbildungsakademie.at

Schwerpunkte:
Ausbildungsort: Krankenpflegeschule der Landeskrankenanstalten Salzburg
Salzachgässchen 2a, 5020 Salzburg

Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe der Tirol Kliniken GmbH - Innsbruck
Innrain 98
6020 Innsbruck

Telefonnummer +43 (0)512 5322 - 0
E-Mail info@azw.ac.at
Internet https://www.azw.ac.at

Landeszahnärztekammer für Vorarlberg – Ländle ZAss
Rösslepark 1
6800 Feldkirch

Telefonnummer +43 (0)5 05 11 –6800
E-Mail office@vlbg.zahnaerztekammer.at
Internet https://avz.or.at/zass

ZAFI Zahnärztliches Fortbildungsinstitut der Landeszahnärztekammer für Wien
Linke Wienzeile 170
1060 Wien

Telefonnummer +43 (0)50 511 -1311
E-Mail office@zafi.at
Internet https://www.zafi.at/

Lehrabschluss im zweiten Bildungsweg (außerordentliche Zulassung zur Lehrabschlussprüfung):

Neben Lehrlingen, die ihre festgelegte Lehrzeit beendet haben und Personen, die aufgrund einer schulischen Ausbildung keine Lehrzeit zurücklegen müssen, werden ausnahmsweise auch folgende Personen zur Lehrabschlussprüfung zugelassen:

a) Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und glaubhaft machen können, dass sie die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse für den betreffenden Lehrberuf auf andere Weise erworben haben (z. B. durch entsprechende Anlernzeiten, praktische Tätigkeiten oder Kursveranstaltungen).

oder

b) Personen, die mindestens die Hälfte der Lehrzeit eines Lehrberufes absolviert haben (bei einer Lehrzeit von 3 Jahren also 1 1/2 Jahre) und keine Möglichkeit haben, für die restliche Zeit einen Lehrvertrag abzuschließen.

Für die Fachtheorie empfiehlt sich der Besuch entsprechender Kurse (oder der Berufsschule).

Hier geht es zu den Lehrlingstellen der Wirtschaftskammern Österreichs: » Lehrlingsstellen

Hier geht es zur Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung: Ausbildungsordnung & Prüfungsordnung